< 3 Mose 27 >

1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 "Sprich zu den Söhnen Israels und sage ihnen: 'Wenn jemand Personen nach dem Schätzungswert dem Herrn gelobt,
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein.
3 dann sei Schätzungswert des Männlichen von zwanzig bis zu sechzig Jahren nach heiligem Gewicht fünfzig Silberringe!
Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
4 Ist es ein Weibliches, sei der Wert dreißig Ringe!
Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel.
5 Ist es von fünf bis zu zwanzig Jahren, so sei der Wert des Männlichen zwanzig Ringe, der des Weiblichen zehn!
Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
6 Ist es von einem Monat bis zu fünf Jahren, so sei der Wert des Männlichen fünf Silberringe, der des Weiblichen drei Silberringe!
Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber;
7 Ist es von sechzig Jahren und darüber, so sei der Wert des Männlichen fünfzehn Ringe und der des Weibes zehn!
und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel.
8 Ist es aber zu arm für den Schätzungswert, dann bringe man es vor den Priester, und der Priester werte es! Nach dem, was der Gelobende zahlen kann, soll ihn der Priester werten!
Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9 Und ist es Vieh, von dem man dem Herrn ein Opfer bringen will, dann soll alles, was einer davon gibt, dem Herrn geheiligt sein!
Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein.
10 Er soll es nicht auswechseln und nicht Gutes für Schlechtes vertauschen oder Schlechtes für Gutes, und tauscht er doch das eine Vieh mit dem anderen, so sei das eine geheiligt; aber auch das andere soll es sein!
Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein.
11 Ist es aber irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht als Opfer darbringen darf, so stelle er das Vieh dem Priester vor!
Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12 Der Priester werte es zwischen gut und schlecht! Wie es der Priester wertet, so soll es bleiben!
und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.
13 Löst er es aber ein, so lege er ein Fünftel auf den Schätzungswert!
Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14 Weiht jemand dem Herrn sein Haus als heilige Gabe, so werte es der Priester zwischen gut und schlecht! Wie es der Priester schätzt, dabei soll es bleiben!
Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15 Will jemand, der sein Haus geweiht hat, es einlösen, so lege er ein Fünftel des Wertes darauf, und es sei wieder sein!
Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16 Weiht jemand etwas von seinem Besitz dem Herrn, so sei der Wert nach seiner Aussaat! Ein Malter Gerstenaussaat zu fünfzig Silberringen.
Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
17 Weiht er vom Jubeljahre ab sein Feld, so soll es nach dem Richtwerte zu stehen kommen!
Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
18 Weiht er aber nach dem Jubeljahr sein Feld, so berechne der Priester den Silberpreis mit Rücksicht nach den Jahren, die bis zum Jubeljahre fehlen! Dies werde vom Richtwert abgezogen!
und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
19 Will aber der, der das Feld geweiht, es einlösen, dann lege er ein Fünftel des Wertes darauf, und es sei wieder sein!
Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20 Löst er aber das Feld nicht ein und hat man das Feld an einen anderen verkauft, so kann es nicht mehr eingelöst werden.
Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
21 Vielmehr ist dies Feld, wird es im Jubeljahre frei, etwas, was dem Herrn geweiht ist, wie ein dem Bann verfallenes Feld. Dem Priester soll sein Besitz zufallen.
und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22 Weiht er jedoch dem Herrn ein Feld, das er sich selbst gekauft und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,
Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,
23 so berechne ihm der Priester den Betrag des Richtwertes bis zum Jubeljahr! Er gebe den Wert an demselben Tag als heilige Gabe für den Herrn!
so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
24 Im Jubeljahre kommt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft und dem es als Erbbesitz gehört hat.
Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.
25 Nach heiligem Gewicht geschehe jede Schätzung! Zwanzig Korn seien ein Ring!
Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.
26 Erstgeburten aber, die beim Vieh als erstgeworfen des Herrn sind, darf niemand opfern, weder Rind noch Schaf. Dem Herrn gehören sie ohnehin.
Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind-oder Kleinvieh, es gehört Jehova.
27 Bei unreinem Vieh löse man es nach dem Schätzungswert und lege ein Fünftel des Betrags darauf! Wird es nicht eingelöst, so werde es nach dem Wert verkauft!
Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. -
28 Keinerlei Banngut, das ein Mann dem Herrn bannt, nichts, was ihm gehört, Mensch oder Vieh oder Erbgrundstück, darf verkauft oder eingelöst werden. Alles Banngut ist dem Herrn hochheilig.
Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.
29 Was von Menschen gebannt wird, darf nicht losgekauft werden. Es soll getötet werden!
Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.
30 Aller Zehnte vom Boden, der Saatfrucht und der Baumfrüchte sind des Herrn. Sie sind dem Herrn geheiligt.
Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig.
31 Löst aber jemand einen Teil von seinem Zehnten ein, so soll er ein Fünftel des Betrages darauflegen!
Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
32 Bei allem Zehnten von Rind und Schaf, von allem, was unterm Hirtenstabe durchgeht, soll das zehnte Stück dem Herrn geheiligt werden.
Und aller Zehnte vom Rind-und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein;
33 Man soll nicht zwischen gut und schlecht untersuchen! Man soll es nicht vertauschen! Tauschte man es doch, dann sei das eine dem Heiligtum verfallen, ebenso soll es mit dem anderen sein! Es darf nicht eingelöst werden.'"
man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
34 Dies sind die Gebote, die der Herr dem Moses für die Israeliten auf dem Berge Sinai gegeben hat.
Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.

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