< 3 Mose 23 >

1 Und der Herr sprach zu Moses also:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 "Rede mit den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Des Herrn Feste, die ihr als heilige Vorlesungstage feiern sollt, dies sind meine Feste:
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten.
3 Sechs Tage soll Arbeit getan werden. Der siebte aber ist ein Tag unbedingter Ruhe, ein heiliger Vorlesungstag. Da dürft ihr keine Arbeit tun. Ein Ruhetag des Herrn ist er in allen euren Siedlungen.
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
4 Dies sind des Herrn Feste, die heiligen Vorlesungstage, die ihr zu ihrer Zeit begehen sollt.
Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
5 Am vierzehnten des ersten Monats gegen Abend ist Passah für den Herrn.
Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt.
6 Am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den Herrn. Ihr sollt sieben Tage ungesäuertes Brot genießen.
Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen.
7 Am ersten Tage habt ihr heilige Vorlesung abzuhalten. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun.
Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
8 Sieben Tage bringet dem Herrn ein Mahl dar! Am siebten Tage ist heilige Vorlesung. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun.'"
Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
9 Und der Herr redete zu Moses:
Und Jahwe redete mit Mose also:
10 "Rede mit den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Kommt ihr in das Land, das ich euch gebe, und haltet ihr darin die Ernte, so bringt eurer Ernte erste Abhubsgarbe dem Priester!
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,
11 Er bringe die Garbe vor den Herrn, euch zur Begnadigung! Am Morgen nach dem Sabbat soll sie der Priester darbringen!
und er soll die Garbe vor Jahwe weben, daß Sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.
12 Bereitet an dem Tage, da ihr die Garbe bringt, für den Herrn ein fehlerloses, noch nicht einjähriges Lamm zum Brandopfer!
Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,
13 Dazu als Speiseopfer zwei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn, dazu einen vierter Krug Wein als Trankopfer!
dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein.
14 Brot, geröstete, zerstoßene Körner, dürft ihr bis zu eben dem Tage nicht essen, bis ihr für euren Gott die Opfergabe dargebracht. Dies ist ewige Satzung für eure Geschlechter in all euren Siedlungen.
Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
15 Dann zählt für euch von dem Tage nach dem Sabbat, vom Tage, wo ihr die Garbe dargebracht, sieben volle Wochen ab!
Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen,
16 Bis zum Tage nach dem siebten Sabbat sollt ihr fünfzig Tage abzählen! Dann bringt dem Herrn ein neues Speiseopfer dar!
bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
17 Aus euren Siedlungen sollt ihr zwei Weihebrote aus zwei Zehntel feinem Mehl bringen, mit Sauerteig gebacken, als Erstlingsopfer für den Herrn!
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe.
18 Und zu dem Brote bringt noch sieben fehlerlose Lämmer, noch nicht ein Jahr alt, einen jungen Stier und zwei Widder! Sie sollen ein Brandopfer dem Herrn sein, nebst ihren Speis- und Trankopfern, als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn!
Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe.
19 Dann bereitet einen Ziegenbock zum Sündopfer sowie zwei Lämmer, nicht ein Jahr alt, zum Dankopfer!
Ferner sollt ihr einen Ziegenbock herrichten zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer.
20 Der Priester bringe sie mit den Erstlingsbroten vor dem Herrn samt den beiden Lämmern dar! Zu des Priesters Nutzen seien sie dem Herrn geweiht!
Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.
21 An eben diesem Tage haltet eine Vorlesung ab! Heilige Vorlesung sei es euch! Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit verrichten. Dies ist ewige Satzung in allen euren Siedlungen für eure Geschlechter.
Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.
22 Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis zum Rande abernten und nach deiner Ernte keine Nachlese halten! Dem Armen und dem Fremdling sollst du es lassen! Ich, der Herr, bin euer Gott.'"
Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
23 Der Herr redete mit Moses:
Und Jahwe redete mit Mose also:
24 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Der erste im siebten Monate soll euch ein Ruhetag sein, ein freudiges Gedächtnis, eine heilige Vorlesung!
Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
25 Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun. Dagegen bringt dem Herrn ein Mahl dar!'"
Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten und habt Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
26 Und der Herr redete mit Moses:
Und Jahwe redete mit Mose also:
27 "Genau der zehnte Tag desselben siebten Monats ist der Sühnetag. Da sollt ihr eine heilige Vorlesung abhalten und euch kasteien und dem Herrn ein Mahl darbringen!
Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
28 Aber keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage tun. Ein Sühnetag ist es, um euch Sühne zu schaffen vor dem Herrn, eurem Gott.
Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott.
29 Denn alle die Personen, die sich nicht an eben diesem Tage kasteien, sind aus den Reihen ihres Volkes zu streichen.
Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
30 Und alle die Personen, die an eben diesem Tag irgendeine Arbeit tun, raffe ich aus ihrem Volke weg.
Und wer immer an diesem Tag irgend welche Arbeit verrichtet, einen solchen will ich hinwegraffen mitten auf seinen Volksgenossen.
31 Ihr dürft keinerlei Arbeit tun. Dies ist ewige Satzung in allen euren Siedlungen für eure Geschlechter.
Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
32 Er sei für euch ein strenger Ruhetag! Kasteiet euch! Am neunten Tage des Monats abends, vom Abend bis zum Abend, sollt ihr Sabbatruhe halten!"
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
33 Und der Herr redete mit Moses:
Und Jahwe redete mit Mose also:
34 "Sprich also zu den Söhnen Israels: Am fünfzehnten desselben siebten Monats feiere man dem Herrn sieben Tage lang das Laubhüttenfest!
Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern.
35 Am ersten Tage ist heilige Vorlesung. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun.
Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Ihr sollt sieben Tage dem Herrn ein Mahl bringen! Am achten Tage haltet heilige Vorlesung ab und bringt dann dem Herrn ein Mahl! Tag der Festversammlung ist es. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun.
Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
37 Dies sind des Herrn Feste, an denen ihr heiligen Vorlesungen obliegen sollt, dabei dem Herrn ein Mahl darbringend, Brand-, Speise-, Schlacht- und Trankopfer je nach Erfordernis des Tages,
Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags,
38 abgesehen von den Sabbaten des Herrn und euren Gaben, allen euren gelobten Opfern und euren freien Spenden, die ihr dem Herrn geben werdet.
abgesehen von den Sabbaten Jahwes und abgesehen von euren Gaben, sowie von allen euren Gelübdeopfern und allen euren freiwilligen Spenden, die ihr Jahwe bringen wollt.
39 Genau am fünfzehnten des siebten Monats, wenn ihr des Landes Ernte einheimset, sollt ihr das Fest des Herrn sieben Tage feiern! Ein Ruhetag ist der erste Tag, ebenso der achte.
Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag.
40 Am ersten Tage holt euch Zweige vom Myrtenbaum, Palmfächer und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden! Und freut euch vor dem Herrn, eurem Gotte, sieben Tage!
Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von prächtigen Bäumen, Palmenzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen, sowie von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein,
41 So feiert es im Jahre sieben Tage als Fest des Herrn, ewiges Gesetz für eure Geschlechter! Im siebten Monat sollt ihr es feiern.
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
42 Sieben Tage sollt ihr in den Lauben wohnen! Jeder Eingeborene in Israel soll in den Lauben wohnen,
Da sollt ihr sieben Tage lang in Hütten wohnen; alle Landeseingebornen in Israel sollen in Hütten wohnen,
43 damit eure Geschlechter wissen, daß ich die Söhne Israels in Lauben habe siedeln lassen, als ich sie aus Ägypterland geführt! Ich, der Herr, bin euer Gott."
damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten hinwegführte, ich, Jahwe, euer Gott.
44 Und Moses verkündete die Feste den Söhnen Israels.
Und Mose sagte den Israeliten die Festzeiten Jahwes.

< 3 Mose 23 >