< 3 Mose 13 >

1 Der Herr sprach zu Moses und Aaron also:
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2 "Zeigt sich auf jemandes Haut ein Mal oder ein Grind oder ein Fleck und bildet sich auf seiner Haut ein Aussatzschaden, dann bringe man ihn vor den Priester Aaron oder einen seiner Priestersöhne!
Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
3 Sieht nun der Priester den Schaden an der Haut und ist das Haar in dem Schaden weiß geworden und ist der Schein des Schadens tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es Aussatzschaden. Sieht dies der Priester, dann erkläre er ihn für unrein!
Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.
4 Ist ein weißer Fleck an der Haut seines Fleisches und ist sein Schein nicht tiefer als die Haut und ist das Haar daran nicht weiß geworden, dann sondere der Priester sieben Tage den Schaden ab!
Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.
5 Beschaut ihn der Priester am siebten Tage und blieb der Schaden bei seiner Farbe, griff der Schaden auf der Haut nicht weiter um sich, dann sondere der Priester weitere sieben Tage den Schaden ab!
Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
6 Beschaut ihn der Priester abermals am siebten Tage und wurde der Schaden blässer und griff der Schaden auf der Haut nicht weiter um sich, dann erkläre ihn der Priester für rein! Ein Grind ist es. Er wasche seine Kleider! Dann ist er rein.
Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
7 Greift aber auf der Haut der Grind immer weiter um sich, nachdem er vom Priester zu seiner Reinsprechung beschaut war, und zeigt er sich abermals dem Priester
Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;
8 und sieht der Priester, daß auf der Haut der Grind um sich griff, dann erkläre der Priester ihn für unrein! Aussatz ist es.
und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.
9 Ist an einem Menschen ein Aussatzschaden, so bringe man diesen Fall vor den Priester!
Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.
10 Sieht der Priester, daß ein weißes Mal an der Haut ist, und das Haar daran ist weiß geworden und in dem Mal wuchert wildes Fleisch,
Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,
11 dann ist an der Haut seines Fleisches ein unheilbarer Aussatz. Der Priester erkläre ihn für unrein! Er soll ihn aber nicht absondern! Er ist unrein.
so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.
12 Blüht aber der Aussatz auf der Haut und bedeckt der Aussatz vom Kopf bis zu den Füßen die ganze Schadenhaut im ganzen Schaubereich des Priesters
Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;
13 und sieht der Priester, daß der Aussatz seinen ganzen Leib bedeckt, dann erkläre er den Schaden für rein! Ganz weiß geworden, ist er rein.
und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.
14 Wenn sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, dann wird er unrein.
An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann erkläre er ihn für unrein! Das wilde Fleisch ist unrein. Aussatz ist es.
Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.
16 Verschwindet freilich das wilde Fleisch und er wird weiß und kam er zum Priester
Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;
17 und besah ihn der Priester und wurde der Schaden weiß, dann erkläre der Priester den Schaden für rein! Er ist rein.
und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.
18 Ist an der Haut ein Geschwür und heilt es wieder
Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,
19 und entsteht an Stelle des Geschwüres ein weißes Mal oder ein weißrötliches, ein Fleck, so zeige er sich dem Priester!
und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;
20 Und sieht der Priester, daß die Gestalt des Fleckes tiefer als die Haut ist, und ist daran sein Haar weiß geworden, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Aussatzschaden ist es, im Geschwür ausgebrochen.
und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.
21 Beschaut es der Priester und kein Haar ist daran weiß geworden, auch ist es nicht tiefer als die Haut, nur blasser, dann sondere ihn der Priester sieben Tage ab!
Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
22 Greift es dann weiter auf der Haut um sich, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Ein Schaden ist es.
Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.
23 Bleibt aber der Fleck an der gleichen Stelle und breitet er sich nicht aus, so ist es die Narbe des Geschwürs. Dann erkläre ihn der Priester für rein!
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.
24 Oder ist eine Brandwunde an der Haut und ist das Fleisch an der Brandwunde ein weißroter oder weißer Fleck
Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,
25 und der Priester beschaut ihn, und das Haar ist an dem Fleck weiß geworden und seine Gestalt ist tiefer als die Haut, so ist der Aussatz in der Brandwunde ausgebrochen. Der Priester erkläre ihn für unrein! Es ist der Aussatz.
und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
26 Beschaut ihn der Priester und ist kein weißes Haar am Fleck und ist er nicht tiefer als die Haut, nur blässer, dann sondere ihn der Priester sieben Tage ab!
Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
27 Beschaut ihn der Priester am siebten Tag, dann erkläre ihn der Priester für unrein, falls es auf seiner Haut weiter um sich griff! Dann ist es Aussatz.
Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
28 Blieb aber der Fleck auf der gleichen Stelle und griff er nicht auf der Haut um sich und ward er nur blässer, so ist es das Mal der Brandwunde. Für rein erkläre ihn der Priester! Nur Brandwundnarbe ist es.
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.
29 Ist bei einem Manne oder Weib ein Schaden am Kopf oder Bart
Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,
30 und der Priester beschaut den Schaden und ist er tiefer als die Haut und goldgelbes dünnes Haar daran, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder Bartes.
und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.
31 Besichtigt der Priester den Krätzeschaden und ist er nicht tiefer als die Haut, fehlen aber schwarze Haare, dann sondere der Priester den Krätzeschaden sieben Tage ab!
Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.
32 Besichtigt der Priester am siebten Tag den Schaden und griff die Krätze nicht um sich und war darin kein goldgelbes Haar und ist die Krätze nicht tiefer als die Haut,
Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,
33 So lasse er sich scheren, aber nicht die Krätze! Dann sondere der Priester die Krätze nochmals sieben Tage ab!
so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.
34 Besichtigt am siebten Tag der Priester die Krätze und griff die Krätze nicht auf der Haut um sich und ist ihre Gestalt nicht tiefer als die Haut, so erkläre ihn der Priester für rein. Er wasche seine Kleider! Dann ist er rein.
Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
35 Greift aber die Krätze auf der Haut um sich nach seiner Reinerklärung
Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,
36 und besichtigt ihn der Priester und hat die Krätze weiter auf der Haut um sich gegriffen, so braucht der Priester nicht nach dem goldgelben Haar zu suchen. Er ist unrein.
und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.
37 Bleibt sich aber die Krätze im Aussehen gleich und wächst schwarzes Haar daran, so ist die Krätze geheilt. Er ist rein. Für rein erkläre ihn der Priester!
Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
38 Sind bei einem Manne oder Weibe Flecken auf der Haut, mattweiße Flecken
Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,
39 und bemerkt ein Priester, daß auf der Haut ihres Fleisches verblaßte, weiße Flecken sind, so sind es Flechten, die auf der Haut ausbrachen. Ein solcher ist rein.
und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.
40 Wird jemandes Haupt kahl und ist es ein Hinterglatzkopf, so ist er rein.
Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;
41 Wird aber vorn sein Kopf kahl, so ist es ein Vorderglatzkopf. Er ist rein.
und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.
42 Zeigt sich aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weißlichroter Schaden, so ist es der Aussatz, der an seiner hinteren oder vorderen Glatze ausbricht.
Und wenn an der Hinter-oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.
43 Besichtigt ihn der Priester und ist ein weißlichrotes Schadenmal an seiner hinteren oder vorderen Glatze, das aussieht wie der Aussatz auf der Haut des Fleisches,
Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
44 so ist er ein aussätziger Mann. Er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären! An seinem Kopfe ist sein Schaden.
so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.
45 Der Aussätzige, der den Schaden an sich hat, soll sein Gewand zerreißen und soll das Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und rufen "Unrein! Unrein!"
Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
46 Er bleibe die ganze Zeit, da er den Schaden hat, unrein! Er soll abgesondert wohnen! Sein Bleiben sei außerhalb des Lagers!
Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
47 Ist an einem Tuche ein Aussatzschaden, an Woll- oder Leintuch,
Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;
48 oder an Leinen- oder Wollgewebe oder Einschlag, oder auch an Leder oder an Lederware,
oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;
49 und ist der Schaden grünlich oder rötlich am Tuch oder am Leder oder am Gewebe oder am Einschlag oder an der Lederware, so ist es Aussatzschaden. Er werde vom Priester beschaut!
und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.
50 Besichtigt der Priester den Schaden, so sondere er den Schaden sieben Tage ab!
Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.
51 Am siebten Tage beschaue er den Schaden! Hat auf dem Tuche, dem Gewebe, dem Einschlag, dem Leder oder an der Lederware der Schaden um sich gegriffen, dann ist der Schaden ein fressender Aussatz. Er ist unrein.
Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.
52 Man verbrenne das Tuch oder das Gewebe oder den Einschlag in Wolle oder Leinen oder jede Ledertasche, woran der Schaden ist! Denn fressender Aussatz ist es. Im Feuer soll es verbrannt werden!
Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.
53 Besichtigt es der Priester, und der Schaden griff nicht um sich auf dem Tuch oder Gewebe oder Einschlag oder auf irgendwelchen Ledersache,
Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,
54 dann gebiete der Priester, daß man wasche, an denen der Schaden ist, und sondere es nochmals sieben Tage ab!
so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
55 Beschaut es dann der Priester, nachdem der Schaden gewaschen wurde, und hat sich die Farbe des Schadens nicht verändert und hat der Schaden nicht um sich gegriffen, so ist es unrein. Im Feuer sollst du es verbrennen, sei es eine Einfressung an seiner hinteren oder vorderen Seite!
Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter-oder Vorderseite.
56 Besieht es aber der Priester, und ist der Schaden verblaßt, nachdem man ihn gewaschen hat, so schneide man ihn aus dem Tuche oder Leder oder Aufzug oder Einschlag!
Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.
57 Erscheint er nochmals am Tuch oder Gewebe oder Einschlag oder an irgendeiner Ledersache, so ist es ein frisch ausbrechender. Du sollst im Feuer das verbrennen, woran der Schaden ist!
Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.
58 Das Tuch, das Gewebe, der Einschlag oder die Lederwaren aller Art, die du wuschest und von denen der Schaden gewichen, müssen wiederum gewaschen werden. Dann erst sind sie rein.
Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.
59 Dies ist die Lehre über den Aussatzschaden an wollenem oder linnenem Tuch oder an Gewebe oder Einschlag oder irgendeiner Ledersache, inwiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind."
Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

< 3 Mose 13 >