< Hesekiel 48 >

1 "Dies sind der Stämme Namen: Am Nordende am Weg nach Chetlon hin bis da, wo man nach Chamat geht, und von Chasar Enan bis zu der Grenze vor Damaskus gegen Norden und bis Chamat, von Osten bis nach Westen: ein Erbteil: Dan.
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus [Vergl. Kap. 47,17,] nordwärts, zur Seite von Hamath-die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Und neben dem Gebiet von Dan von Osten bis nach Westen eines: Aser.
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 Und neben dem Gebiet von Aser von Osten bis nach Westen eines: Naphtali.
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 Und neben dem Gebiet von Naphtali von Osten bis nach Westen eins: Manasse.
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 Und neben dem Gebiete von Manasse von Osten bis nach Westen eines: Ephraim.
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 Und neben dem Gebiet von Ephraim von Osten bis nach Westen eines: Ruben.
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 Und neben dem Gebiet von Ruben von Osten bis nach Westen eines: Juda.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Und neben dem Gebiet von Juda von Osten bis nach Westen ist der geweihte Landstrich, den ihr abzusondern habt, an fünfundzwanzigtausend Ellen breit und lang, wie alle andern Teile vom Osten bis zum Westen, das Heiligtum in seiner Mitte.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Und der geweihte Landstrich, den ihr für den Herrn absondern müßt, hat in der Länge fünfundzwanzigtausend Ellen, zehntausend in der Breite.
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein.
10 Und der geweihte Landstrich sei den Priestern eigen, nach Norden fünfundzwanzigtausend Ellen lang, nach Westen hin zehntausend Ellen breit, nach Osten auch zehntausend breit, nach Süden fünfundzwanzigtausend lang! Und in der Mitte liegt das Heiligtum des Herrn.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11 Geweiht ist es den Priestern, jenen Sadoksöhnen, die meinen Dienst getreu besorgt und die sich nicht verirrt wie einst die Söhne Israels und nicht wie die Leviten.
Den Priestern, -wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks-die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 Das Beste von dem Land soll ihnen als Hochheiliges eigen sein, an der Leviten Grenze.
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 Was die Leviten anbetrifft, so ist, entsprechend dem Gebiet der Priester, das ihre fünfundzwanzigtausend lang, zehntausend breit, die ganze Länge fünfundzwanzigtausend und zehntausend seine Breite.
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge [d. h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen] soll 25000 und die Breite 10000 sein.
14 Sie dürfen nichts davon verkaufen, nichts davon vertauschen. Das beste Stück des Landes darf nicht veräußert werden, weil es heilig ist dem Herrn.
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15 Fünftausend Ellen aber, die noch in der Breite übrig, nebst den fünfundzwanzigtausend in der Länge, sind für die Stadt gemeines Land zum Wohnen sowie Weideplätze. Die Stadt sei in der Mitte!
Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und dies sind ihre Maßverhältnisse: Die Nordseite hat an viertausend und fünfhundert Ellen, die Südseite viertausend und fünfhundert, die Ostseite viertausend und fünfhundert, die Westseite viertausend und fünfhundert.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.
17 Besitzen soll die Stadt ein Weideland nach Norden an zweihundertfünfzig Ellen, nach Süden zu zweihundertfünfzig, nach Osten auch zweihundertfünfzig, nach Westen ebenfalls zweihundertfünfzig!
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.
18 Und was noch in der Länge übrig ist, von dem geweihten Stück des Heiligtumes abgesehen, zehntausend Ellen gegen Osten, zehntausend gegen Westen, ganz abgesehen vom geweihten Stück des Heiligtums, davon soll der Ertrag zur Nahrung denen dienen, die ihren Dienst der Hauptstadt widmen!
Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen [es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer], dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und wer der Hauptstadt Dienste tut, für den soll man aus allen Stämmen Israels gut sorgen!
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 All das geweihte Land an fünfundzwanzigtausend Ellen, zu fünfundzwanzigtausend im Geviert, sollt ihr als heilig Stück zu dem Besitz der Stadt hin aussondern!
Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt [d. h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers [des Anteils der Priester und der Leviten] der Stadt gegeben werden.]
21 Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen [Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. [Vergl. Kap. 45,7], ] soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22 Was, abgesehn vom Eigentume der Leviten und der Stadt, inmitten dessen, was des Fürsten ist, in dem Gebiet von Benjamin und Juda liegt, das soll dem Fürsten eigen sein!
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Was nun die andern Stämme anbetrifft, so liegt für Benjamin ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 Und an der Grenze Benjamins für Simeon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 Und an der Grenze Simeons für Issakar ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 Und an der Grenze Issakars für Zabulon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 Und an der Grenze Zabulons für Gad ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 Und an der Grenze Gads nach Süden auf der Mittagsseite soll sich die Grenze hinziehn von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und zu dem Tale bis ans große Meer!
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und das sind ihre Erbteile." Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
30 "Dies sind die Ausgänge der Stadt: viertausend und fünfhundert nach Maßen auf der Seite gegen Norden.
Und dies sollen die Ausgänge [d. h. die vier äußersten Seiten] der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
31 Der Hauptstadt Tore heißen nach den Stämmen Israels. Drei Tore liegen gegen Norden: das Tor des Ruben eines, das Tor des Juda eines, das Tor des Levi eines.
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und gegen Osten viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Joseph eines, das Benjaminstor eines, das Tor des Dan auch eines.
Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Und gegen Mittag viertausend und fünfhundert nach dem Maß, da liegen auch drei Tore: das Tor des Simeon eines, das Tor des Issakar eines, das Tor des Zabulon auch eines.
Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 Und gegen Westen viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Gad eines, das Tor des Aser eines, das Tor des Naphtali auch eines.
An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Im Umkreis sind es achtzehntausend Ellen. Die Stadt heißt von dem Tage an: 'Der Herr ist dort.'"
Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst [H. Jahwe-Schammah.]

< Hesekiel 48 >