< 2 Mose 27 >

1 Mach aus Akazienholz den Altar, fünf Ellen lang, fünf Ellen breit! Viereckig sei der Altar und drei Ellen hoch!
Und du sollst den Altar von Akazienholz machen: fünf Ellen die Länge, und fünf Ellen die Breite, quadratförmig soll der Altar sein und drei Ellen seine Höhe.
2 An den vier Ecken bringe seine Hörner so an, daß die Hörner von ihm ausgehen! Überziehe ihn mit Kupfer!
Und mache seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm sollen seine Hörner sein; und überziehe ihn mit Erz.
3 Mach seine Töpfe für die Fettasche und seine Schaufeln, Becken, Gabeln, Pfannen, alle seine Sachen sollst du aus Kupfer herstellen!
Und mache seine Töpfe, um ihn von der Fettasche zu reinigen, und seine Schaufeln und seine Sprengschalen und seine Gabeln und seine Kohlenpfannen; für alle seine Geräte sollst du Erz verwenden.
4 Mache für ihn ein Gitter, Netzwerk aus Kupfer! Bringe an dem Netz vier Kupferringe an, an den vier Ecken des Altares!
Und mache ihm ein Gitter von Netzwerk aus Erz, und mache an das Netz vier eherne Ringe an seine vier Ecken;
5 Befestige dies unten so am Altargesims, daß das Netz noch bis zur Mitte des Altares reiche!
und setze es unter die Einfassung des Altars, unterwärts, daß das Netz bis zur Hälfte des Altars reiche.
6 Mach für den Altar Stangen aus Akazienholz und überziehe sie mit Kupfer!
Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Erz.
7 Man bringe seine Stangen in die Ringe, damit sie in den Ringen bleiben zu beiden Seiten des Altares, wenn man ihn trägt!
Und seine Stangen sollen in die Ringe gebracht werden, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, wenn man ihn trägt.
8 Aus Brettern sollst du ihn machen, daß er hohl sei! Wie man dir auf dem Berge zu schauen gegeben, so sollen sie es machen!
Hohl, von Brettern sollst du ihn machen; so wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, also soll man ihn machen.
9 Der Wohnung Vorhof mach so: Vorhofumhänge für die Südseite aus gezwirntem Linnen, für diese eine Seite hundert Ellen lang!
Und du sollst den Vorhof der Wohnung machen: an der Mittagseite, südwärts, Umhänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus, hundert Ellen die Länge auf der einen Seite;
10 Dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig Kupferfüßen! Der Säulen Nägel seien, wie ihre Ringe, silbern!
und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.
11 Desgleichen für die Langseite des Nordens Umhänge von hundert Ellen Länge, dazu die zwanzig Säulen mit ihren zwanzig Kupferfüßen! Der Säulen Nägel seien, wie ihre Ringe, silbern!
Und ebenso an der Nordseite in die Länge: Umhänge, hundert Ellen lang; und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.
12 Des Vorhofes westliche Breitseite habe Umhänge von fünfzig Ellen, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen!
Und die Breite des Vorhofs an der Westseite: fünfzig Ellen Umhänge, ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße.
13 Des Vorhofes östliche Breitseite habe fünfzig Ellen!
Und die Breite des Vorhofs an der Ostseite, gegen Aufgang, fünfzig Ellen:
14 Fünfzehn Ellen Umhänge sollen auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen nebst drei Füßen!
fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
15 Desgleichen auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen mit drei Füßen!
und auf der anderen Seite fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
16 Des Vorhofes Tor habe einen Vorhang, zwanzig Ellen breit, von blauem und von rotem Purpur, Karmesin, gezwirntem Linnen, bunt gewirkt, dazu vier Säulen nebst vier Füßen!
und für das Tor des Vorhofs einen Vorhang von zwanzig Ellen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit, ihre vier Säulen und ihre vier Füße.
17 Des Vorhofes Säulen alle seien mit Silberringen ringsumher versehen! Auch ihre Nägel seien silbern, ihre Füße aber kupfern!
Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit Bindestäben von Silber versehen sein, ihre Haken von Silber und ihre Füße von Erz.
18 Des Vorhofes Länge sei hundert Ellen, die Breite fünfzig, die Höhe fünf, aus gezwirntem Linnen! Die Füße aber seien kupfern!
Die Länge des Vorhofs hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, von gezwirntem Byssus; und ihre Füße von Erz.
19 Aus Kupfer seien alle die Geräte in der Wohnung nebst ihrem ganzen Zubehör, desgleichen alle ihre Pflöcke und des Vorhofes Pflöcke!
Alle Geräte der Wohnung zu ihrem ganzen Dienst und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Erz sein.
20 Du aber sollst den Israeliten befehlen, dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu holen, um die ewige Lampe anzuzünden!
Und du, du sollst den Kindern Israel gebieten, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig.
21 Im Festgezelt außerhalb des Vorhangs, vor dem Zeugnis, richte ihn Aaron mit seinen Söhnen zu, daß er vom Abend bis zum Morgen vor dem Herrn sei! Als ewige Verpflichtung sei dies den Israeliten für alle Geschlechter auferlegt!"
Im Zelte der Zusammenkunft, außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis ist, sollen Aaron und seine Söhne sie zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova. Eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern von seiten der Kinder Israel.

< 2 Mose 27 >