< 5 Mose 24 >

1 "Ein Mann nimmt ein Weib und heiratet sie. Sie findet aber nicht Gunst in seinen Augen, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt. So schreibt er ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause.
Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
2 Sie aber geht nach dem Weggang aus seinem Hause hin und wird eines anderen Mannes.
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
3 Dieser zweite Mann aber schreibt ihr auch einen Scheidebrief, weil er ihr abgeneigt ist, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause, oder der zweite Mann stirbt, der sie zum Weib nimmt.
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
4 Nun kann sie ihr erster Mann, der sie entlassen, nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie unrein geworden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem Herrn. Du aber sollst das Land nicht beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
5 Nimmt jemand ein neues Weib, so braucht er nicht mit dem Heere auszuziehen. Er gehört nicht dazu. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein, damit er sein Weib erfreue, das er genommen!
Wenn jemand neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
6 Man soll nicht die Handmühle, und zwar den oberen Mühlstein, pfänden; denn damit pfändet man das Leben!
Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
7 Wird einer dabei ertappt, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, stiehlt, ihn versklavt und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben! Tilge das Böse aus deiner Mitte!
Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
8 Nimm dich in acht bei der Plage des Aussatzes, daß du genau all die Weisungen achtest und sie befolgst, die euch die levitischen Priester lehren! Wie ich ihnen befohlen, so sollt ihr sorgfältig verfahren!
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
9 Bedenke, was der Herr, dein Gott, unterwegs an Mirjam tat, auf eurem Zuge aus Ägypten!
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat! –
10 Borgst du deinem Nächsten, dann darfst du nicht sein Haus betreten, um von ihm ein Pfand zu erheben.
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
11 Draußen sollst du stehenbleiben! Der Mann, dem du geborgt, soll dir das Pfand herausbringen!
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
12 Ist es ein armer Mann, dann lege dich nicht schlafen mit seinem Pfande!
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
13 Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne! Dann hast du ein Verdienst vor dem Herrn, deinem Gott.
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
14 Einen armen und bedürftigen Taglöhner sollst du nicht drücken, sei er von deinen Brüdern oder von den Fremdlingen in deinem Land und in deinen Toren bei dir!
Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
15 Du sollst ihm seinen Lohn noch am selben Tage geben, bevor die Sonne darüber untergeht! Denn er ist arm und verlangt sehnlich danach. Sonst ruft er den Herrn gegen dich an, und Sünde ist an dir.
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
16 Väter sollen nicht wegen der Kinder getötet werden und Kinder nicht wegen der Väter! Jeder sterbe nur für seine Schuld!
Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
17 Das Recht eines Fremdlings und einer Waise sollst du nicht beugen! Du sollst nicht das Kleid einer Witwe pfänden!
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
18 Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen und daß dich der Herr, dein Gott, daraus befreit hat! Darum gebiete ich dir, so zu tun.
du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
19 Hältst du auf dem Felde deine Ernte und vergißt du eine Garbe auf dem Felde, dann sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen! Sie soll den Fremdlingen, Waisen und Witwen gehören, auf daß dich der Herr, dein Gott, bei allem Tun deiner Hände segne!
Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
20 Schüttelst du deine Ölbäume, dann sollst du nicht die Zweige hinterher abklopfen! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen sollen sie eigen sein!
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
21 Hältst du Lese in deinem Weinberg, dann sollst du nicht hinterher Nachlese halten! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll es eigen sein!
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
22 Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen! Darum gebiete ich dir, also zu tun."
Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«

< 5 Mose 24 >