< 5 Mose 23 >

1 In des Herrn Gemeinde darf nicht eintreten, wer durch Zerquetschung verstümmelt ist oder durch Abschneiden der Röhre. 2 In des Herrn Gemeinde darf kein Bastard eintreten. Auch nicht das zehnte Glied von einem solchen darf in des Herrn Gemeinde eintreten. 3 Kein Ammoniter noch Moabiter darf in des Herrn Gemeinde eintreten. Auch das zehnte Glied von ihnen darf nicht in des Herrn Gemeinde eintreten. 4 Denn, als ihr aus Ägypten gezogen, sind sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen. Auch hat man gegen dich den Beorsohn Bileam aus Petor in Mesopotamien verdingt, dich zu verfluchen. 5 Aber der Herr, dein Gott, hat nicht auf Bileam hören wollen. Dir verwandelte der Herr, dein Gott, den Fluch in Segen. Denn der Herr, dein Gott, liebt dich. 6 Niemals sollst du ihr Wohl und ihr Glück fördern, solange du lebst! 7 Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen! Denn sie sind deine Brüder. Auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen! Denn Gast bist du in ihrem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Gliede in des Herrn Gemeinde eintreten. 9 Ziehst du gegen deine Feinde, so hüte dich vor allem Ungehörigen! 10 Ist einer unter dir, der unrein wäre durch nächtlichen Zufall, so gehe er vor das Lager! Er darf nicht in das Lager hereinkommen. 11 Erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang in das Lager kommen. 12 Dir soll ein Platz außerhalb des Lagers sein! Dort tritt aus! 13 In deinem Gürtel sollst du einen Spaten tragen! Grabe damit ein Loch, wenn du draußen niederkauern mußt, und bedecke wieder deinen Kot! 14 Denn der Herr, dein Gott, schreitet mitten durch dein Lager, dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben. Darum sei dein Lager heilig, auf daß er nichts Widerliches an dir bemerke und sich nicht von dir wende! 15 Einen Sklaven, der vor seinem Herrn sich zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern! 16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Orte, den er wählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt! Du sollst ihn nicht plagen! 17 Bei Israels Mädchen darf es keine Geweihte geben und bei den israelitischen Knaben keinen Geweihten. 18 Du sollst nicht eines Gelübdes wegen Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen! Denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. 19 Du sollst von deinen Brüdern keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch für Speise noch Zins für irgend etwas Leihbares! 20 Vom Ausländer darfst du Zins nehmen, aber von deinen Brüdern nicht fordern, auf daß dich der Herr, dein Gott, in all deiner Hände Werk segne in dem Lande, in das du kommst, es zu besetzen. 21 Machst du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen! Denn sonst fordert es der Herr von dir, und du wärest einer Sünde schuldig. 22 Meidest du das Geloben, so bist du keiner Sünde schuldig. 23 Was aber über deine Lippen kommt, sollst du halten! Tu also, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mündlich versprochen hast! 24 Kommst du in deines Nächsten Weinberg, so iß dich satt an Trauben nach Herzenslust! Aber du darfst nichts in dein Gefäß tun! 25 Kommst du in die Halmfrucht deines Nächsten, so pflücke Ähren mit der Hand! Aber du darfst nicht die Sichel über deines Nächsten Halmfrucht schwingen."

< 5 Mose 23 >