< 5 Mose 22 >

1 "Nicht sollst du mit ansehen, wie deines Bruders Rind oder Schaf irreläuft! Stiehl dich nicht davor beiseite! Du sollst sie deinem Bruder zurücktreiben!
Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.
2 Wohnt dein Bruder nicht nahe bei dir oder ist er dir nicht bekannt, so nimm es in dein Haus und behalt's bei dir, bis es dein Bruder sucht! Dann gib es ihm zurück!
Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.
3 Ebenso sollst du mit seinem Esel tun, mit seinem Gewande und mit allem, was deinem Bruder abhanden gekommen und was du gefunden hast! Nicht darfst du dich davor beiseitestehlen.
Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Siehst du deines Bruders Esel oder Rind auf dem Wege zusammenbrechen, so darfst du dich ihm nicht versagen. Du mußt sie ihm aufrichten.
Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen! Ein Mann keine Weiberkleider anziehen! Wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
6 Triffst du auf der Wanderung auf einem Baume oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern, und sitzt die Mutter auf den Jungen oder Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mitsamt den Jungen nehmen.
Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
7 Die Mutter sollst du fliegen lassen, die Jungen aber kannst du dir nehmen, auf daß es dir wohlergehe und du lange lebest!
du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
8 Baust du ein neues Haus, so mach deinem Dach ein Geländer, daß du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
9 In einen Weinberg sollst du nicht zweierlei pflanzen! Sonst wird der volle Ertrag, die Anlage, die du machst, und der Weinbergsertrag, etwas Geweihtes.
Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. -
10 Pflügen sollst du nicht mit Rind und Esel zusammen!
Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -
11 Du sollst kein Zeug anlegen, Gewebe aus Wolle und Flachs!
Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12 Quasten sollst du dir an die Zipfel deines Mantels machen, in den du dich hüllst!
Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst.
13 Führt jemand ein Weib heim und wohnt ihr bei, und spürt er Widerwillen gegen sie,
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie
14 tut ihr Unbill durch Worte an und bringt sie in üblen Ruf und sagt: 'Ich habe dieses Weib heimgeführt; dann nahte ich mich ihr. Ich habe sie aber nicht als Jungfrau erfunden',
und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden! -
15 da sollen des Mädchens Eltern die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und vor die Ältesten der Stadt zum Tor bringen!
so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;
16 Der Vater des Mädchens sage zu den Ältesten: 'Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und da er Widerwillen gegen sie spürt,
und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;
17 tut er ihr Unbill durch Worte an und sagt: "Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden", hier aber sind die Jungfernzeichen meiner Tochter!' Dann sollen sie das Bettuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten!
und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Daraufhin sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen!
Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;
19 Auch sollen sie ihn um hundert Silberlinge büßen und sie dem Vater des Mädchens geben! Denn er hat eine Jungfrau Israels in bösen Ruf gebracht. Sie soll sein Weib bleiben! Er kann sich im ganzen Leben nicht von ihr scheiden.
und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -
20 Ist aber solche Nachrede wahr und kann die Jungfrauschaft des Mädchens nicht erwiesen werden,
Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,
21 dann führe man das Mädchen vor ihres Vaterhauses Tür, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen! Denn sie hat eine Schandtat in Israel getan. Sie hat Unzucht getrieben in ihres Vaters Haus. So tilge das Böse aus deiner Mitte!
so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
22 Wird ein Mann bei einer verheirateten Frau liegend betroffen, so sollen beide sterben, der Mann, der dem Weibe beiwohnt, und das Weib! So tilge das Böse aus Israel!
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23 Trifft ein Mann eine verlobte Jungfrau innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei,
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24 so führt beide zum Tor jener Stadt und steinigt sie zu Tod, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht geschrieen, und den Mann, weil er seines Nächsten Weib geschwächt hat! So tilge das Böse aus deiner Mitte!
so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: Das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -
25 Trifft aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde, und der Mann packt sie und wohnt ihr bei, so soll der Mann allein sterben, der ihr beigewohnt!
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26 Dem Mädchen sollst du nichts tun! Am Mädchen haftet kein todeswürdiges Vergehen. Es ist so, wie wenn jemand seinen Nächsten überfällt und totschlägt.
Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.
27 Denn da er sie auf freiem Felde getroffen, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben; aber niemand ist ihr zu Hilfe gekommen.
Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
28 Trifft jemand eine unverlobte Jungfrau, ergreift sie, wohnt ihr bei, und er wird ausfindig gemacht,
Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
29 So gebe der Mann, der ihr beigewohnt, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberlinge! Sie aber soll sein Weib sein, weil er sie geschwächt hat! Sein ganzes Leben lang kann er sie nicht entlassen."
so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
30 "Niemand darf seines Vaters Weib heiraten, noch seines Vaters Laken aufheben.
Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

< 5 Mose 22 >