< 5 Mose 21 >

1 "Wird in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, jemand erschlagen auf dem Felde liegend gefunden, und man weiß nicht, wer ihn erschlagen,
Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 dann sollen deine Ältesten, und zwar deine Richter, hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen sind!
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.
3 Aus der Stadt, die dem Erschlagenen zunächst liegt, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch an keinem Joch gezogen hat!
Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist, die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;
4 Dann sollen die Ältesten dieser Stadt die junge Kuh in einen steinigen Bachgrund führen, wo nicht geackert und gesät wird! Und sie sollen dort in dem steinigen Bachgrunde der jungen Kuh das Genick brechen!
und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.
5 Darauf sollen die Priester, die Levitensöhne, herantreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, ihm zu amten und mit des Herrn Namen zu segnen, und nach ihrem Ausspruche soll über jeden Streit und Schaden entschieden werden!
Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.
6 Aus jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, sollen alle Ältesten über der jungen Kuh, der in dem steinigen Bachgrunde das Genick gebrochen worden, ihre Hände waschen
Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,
7 und sollen laut sprechen: 'Nicht haben unsere Hände dieses Blut vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen!
und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;
8 Vergib, Herr, Deinem Volke Israel, das Du erlöst, und lege nicht Deinem Volke Israel unschuldig Blut auf!' So wird die Blutschuld ihnen gesühnt.
vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
9 So sollst du selbst unschuldig vergossenes Blut tilgen aus deiner Mitte! Denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des Herrn!
Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.
10 Ziehst du gegen deinen Feind zu Feld, und gibt der Herr, dein Gott, ihn in deine Hand, und machst du von ihm Gefangene
Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,
11 und erblickst du unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und wirst du von Liebe zu ihr ergriffen und möchtest du sie dir zum Weibe nehmen,
und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,
12 dann bringe sie in dein Haus, daß sie ihr Haupt enthülle, ihre Nägel schneide,
so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
13 ihre Gefangenentracht ablege, in deinem Haus bleibe und Vater und Mutter einen Monat betrauere! Dann darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
14 Gefällt sie dir aber nicht mehr, dann gib sie ganz frei! Keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Du darfst gegen sie nicht roh sein, weil du sie geschwächt hast.
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.
15 Hat ein Mann zwei Frauen, die eine bevorzugt, die andere zurückgesetzt, und gebären ihm beide Söhne, die bevorzugte und die zurückgesetzte, und stammt der erstgeborene Sohn von der zurückgesetzten,
Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:
16 und setzt der Mann seine Söhne zu Erben ein über alles, was sein ist, dann darf er nicht dem Sohne der Bevorzugten vor dem Sohne der Zurückgesetzten, dem Erstgeborenen, die Rechte des Erstgeborenen geben.
so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;
17 Er muß den Erstgeborenen, den Sohn der Zurückgesetzten, anerkennen und ihm von allem, was sich bei ihm findet, zwei Drittel geben. Denn dieser ist der Erstling seiner Kraft. Ihm gehört das Erstgeburtsrecht.
sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
18 Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der nicht die Stimme des Vaters und der Mutter hört, wenn sie ihn zurechtweisen, und der ihnen nicht gehorcht,
Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
19 so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und vor die Ältesten seiner Stadt führen, zum Tor seines Ortes!
so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,
20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: 'Dieser unser Sohn ist mißraten und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme; er ist ein Schlemmer und Säufer!'
und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
21 Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen! So tilge das Böse aus deiner Mitte! Ganz Israel soll es hören und sich fürchten!
Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
22 Liegt auf jemand eine Schuld, ein todeswürdiges Verbrechen, und wird er hingerichtet und hängst du ihn an einen Baum,
Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23 so darf sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume bleiben; du mußt ihn begraben noch am gleichen Tage. Denn ein Gehängter ist ein Gottesfluch. Du darfst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt."
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.

< 5 Mose 21 >