< 5 Mose 15 >

1 "In jedem siebten Jahre sollst du Erlaß üben!
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
2 Mit dem Erlaß ist es so: Kein Gläubiger darf ein Darlehen eintreiben, das er seinem Nächsten geliehen hat. Er soll es nicht eintreiben bei seinem Nächsten und Bruder, wenn man einen Erlaß von seiten des Herrn ausruft!
Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
3 Beim Ausländer magst du es eintreiben. Aber was du bei deinem Bruder hast, sollst du nicht eintreiben!
Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4 Wohl sollte bei dir kein Armer sein, da der Herr dich reichlich segnet in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eignem Besitze gibt,
es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5 falls du nur der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und darauf achtest, all diese Gebote zu tun, die ich dir heute gebiete.
wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6 Denn der Herr, dein Gott, segnet dich, wie er dir verheißen, daß du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nichts entlehnen mußt, und daß du über viele Völker herrschest, über dich aber keines herrscht.
Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Ist aber ein Armer bei dir, so sollst du nicht hartherzig sein gegen deinen Bruder in irgendeinem deiner Tore in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt! Verschließen sollst du nicht deine Hand vor deinem armen Bruder!
Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;
8 Öffnen sollst du ihm deine Hand und ihm genug leihen für seinen Mangel, was ihm gebricht!
sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9 Hüte dich, daß in deinem Herzen nicht der nichtsnutzige Gedanke entstehe: 'Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, naht', und daß dein Auge mißgünstig sei auf deinen armen Bruder und du ihm nichts gebest! Denn sonst schreit er über dich zum Herrn, und dann ruht Sünde auf dir.
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!
10 Geben sollst du ihm und nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst! Denn um dessentwillen segnet dich der Herr, dein Gott, bei all deinem Tun und allem deinem Unternehmen!
Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.
11 Weil es nie in deinem Lande an Armen fehlt, darum gebiete ich dir also: Öffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Dürftigen und Armen in deinem Lande!
Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.
12 Verkauft sich dir einer deiner Brüder, Hebräer oder Hebräerin, diene er dir sechs Jahre! Im siebten Jahre sollst du ihn freilassen!
Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und läßt du ihn frei, dann darfst du ihn nicht leer ziehen lassen.
Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 Geben sollst du ihm gehörig von deinem Obst, deiner Tenne und deiner Kelter, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat! Davon sollst du ihm geben!
Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Gedenke, daß du Sklave gewesen im Ägypterlande und daß dich der Herr, dein Gott, befreit hat! Darum gebiete ich dir heute solches.
Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16 Sagt er aber zu dir: 'Ich gehe nicht von dir', da er dich und dein Haus liebt, weil ihm bei dir wohl ist,
Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist-
17 dann nimm den Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür! So wird er für immer dein Knecht! So sollst du auch mit deiner Magd tun!
so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Nicht schwer soll es dir fallen, wenn du ihn freiläßt! Denn er hat dir sechs Jahre ohne Taglöhners Lohn gedient. Dann segnet dich der Herr, dein Gott, in allem, was du tust.
Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Jeden männlichen Erstlingswurf unter deinen Rindern und Schafen sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen! Du sollst nicht mit dem Erstlingswurf deiner Rinder arbeiten und nicht den deiner Schafe scheren!
Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:
20 An der vom Herrn erwählten Stätte sollst du sie Jahr für Jahr mit deinem Hause essen vor dem Herrn, deinem Gott!
Vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.
21 Sind sie aber bemakelt, sind sie lahm oder blind oder haben sie sonst einen schlimmen Makel, so darfst du sie nicht dem Herrn, deinem Gott, opfern.
Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.
22 In deinen Toren darfst du solche essen, ob du unrein oder rein bist, wie Reh und Hirsch.
In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Nur ihr Blut darfst du nicht genießen. Du sollst es auf die Erde wie Wasser gießen!"
Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.

< 5 Mose 15 >