< Leviticus 20 >

1 And the Lord spak to Moises, and seide,
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Speke thou these thingis to the sones of Israel, If eny man of the sones of Israel, and of the comelyngis that dwellen in Israel, yyueth of his seed to the ydol Moloch, die he bi deeth; the puple of the lond schal stone him.
»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 And Y schal sette faste my face ayens hym, and Y schal kitte awei him fro the myddis of my puple, for he yaf of his seed to Moloch, and defoulide my seyntuarie, and defoulide myn hooli name.
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 That if the puple of the lond is necgligent, and as litil chargynge myn heeste, and suffrith the man that yaf of his seed to Moloch, nether wole sle hym, Y schal sette my face on that man,
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 and his kynrede, and Y schal kitte doun hym, and alle that consentiden to him, that thei schulden do fornycacioun with Moloch, fro the myddis of her puple.
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 If a man bowith to astronomyers, and false dyuynours, and doith fornycacioun with hem, Y schal sette my face ayens hym, and Y schal sle hym fro the mydis of hys puple.
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 Be ye halewid, and be ye hooli, for Y am hooli, youre Lord God.
»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 Kepe ye myn heestis, and do ye tho, for Y am the Lord that halewe you.
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 He that cursith his fadir, ether modir, die bi deeth; if a man cursith fadir and modir, his blood be on hym.
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
10 If a man doith leccherie with `the wijf of another man, and doith auowtrie with `the wijf of his neiybore, bothe auowter and auowtresse die bi deeth.
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 If a man slepith with hys stepdamme, and schewith `the schenschip of his fadir, bothe die bi deeth; her blood be on hem.
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
12 If ony man slepith with `his sones wijf, euer either die, for thei han wrouyt greet synne; her blood be on hem.
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
13 If a man slepith with a man, bi letcherie of a womman, euer either hath wrouyt vnleueful thing, die thei bi deeth; her blood be on hem.
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 He that weddith ouer his wijf hir moder, hath wrouyt greet synne; he schal be brent quyk with hem, and so greet vnleueful doynge schal not dwelle in the myddis of you.
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 He that doith letcherie with a greet beeste, ethir a litil beeste die bi deeth, also sle ye the beeste.
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 A womman that liggith vndur ony beeste, be slayn togidere with it; the blood `of hem be on hem.
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
17 He that takith his sistir `the douytir of his fadir, ether the douyter of his modir, and seeth hir filthe, and sche seeth the schenschip of the brothir, thei han wrouyt an vnleueful thing, bothe schulen be slayn in the siyt of her puple; for thei schewiden togidere her filthe, and thei schulen bere her wickidnesse.
Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 If a man doith fleischly knowyng with a womman in the flux of monethe, and schewith hir filthe, and sche openeth the welle of hir blood, bothe schulen be slayn fro the myddis of her puple.
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Thou schalt not diskyuere the filthe of thi modris sistir, and of thi fadris sistir; he, that doith this, schal `make nakid the schenschip of his fleisch, and bothe schulen bere her wickidnesse.
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 He that doith fleischli knowyng with the wijf of `his fadris brother, ether of his modris brother, and schewith the filthe of his kyn, bothe schulen bere her synne, thei schulen die without fre children.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 He that weddith `the wijf of his brother, doith an vnleueful thing; he schewide `the filthe of his brother, he schal be without fre children.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 Kepe ye my lawis and my domes, and do ye tho, lest the lond, in to which ye schulen entre and dwelle, caste out viliche also you.
»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Nyle ye go in the lawful thingis of naciouns, whiche Y schal caste out bifor you, for thei diden alle these thingis, and Y hadde abhomynacioun of hem.
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Forsothe Y speke to you, Welde ye `the lond of hem, which Y schal yyue to you in to eritage, the lond flowynge with mylk and hony; Y am youre Lord God, that departide you fro othere puplis.
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 Therfor also ye departe a cleene beeste fro vnclene, and a cleene brid fro vncleene, lest ye defoule youre soulis in a beeste, and in briddis, and in alle thingis that ben moued in erthe, and whiche thingis Y schewide to you to be defoulid.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Ye schulen be hooli to me, for `Y am the hooli Lord, and Y departide you fro othere puplis, that ye schulen be myne.
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 A man ethir a womman, in which is an vncleene spirit spekynge in the `wombe, ethir `a spirit of fals dyuynyng, die thei bi deeth; men schulen oppresse hem bi stoonus; her blood be on hem.
»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«

< Leviticus 20 >