< Leviticus 13 >

1 The Lord spak to Moyses and Aaron, and seide,
Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
2 A man in whos skyn and fleisch rysith dyuerse colour, ether whelke, ethir as `sum schynynge thing, that is, a wounde of lepre, he schal be brouyt to Aaron preest, ether to oon `who euer of hise sones;
»Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
3 and whanne he seeth lepre in the skyn, and the heeris chaungide in to whijte colour, and that spice of lepre lowere than the tother skyn and fleisch, it is a wounde of lepre, and he schal be departid at the `doom of the preest.
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, daß die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
4 Sotheli if schynyng whijtnesse is in the skyn, nethir is lower than the tother fleisch, and the heeris ben of the formere colour, the preest schal close hym seuene daies;
Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen.
5 and schal biholde hym in the seuenthe dai, and sotheli if the lepre wexith not ferther, nethir passith the formere termes in the fleisch, eft the preest schal close hym ayen seuene other daies;
Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen.
6 and schal biholde in the seuenthe day, if the lepre is derkere, and wexith not in the fleisch, the preest schal clense hym, for it is a scabbe; and the man schal waische hise clothis, and he schal be clene.
Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muß seine Kleider waschen und ist dann rein.
7 That if the lepre wexith eft, aftir that he is seyn of the preest, and is yoldun to clennesse, he schal be brouyt to the preest, and schal be demed of vnclennesse.
Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
8 If the wounde of lepre is in man, he schal be brouyt to the preest, and he schal se the man;
wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, daß der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.«
9 and whanne whijt colour is in the fleisch, and chaungith the siyt of heeris, and thilke fleisch apperith quyk,
»Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
10 it schal be demid eldest lepre, and growun to the skyn; therfor the preest schal defoule hym,
Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
11 and he schal not close eft, for it is of opyn vnclennesse.
so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen; denn er ist wirklich unrein.
12 But if lepre rennynge about in the skyn `flourith out, and hilith al the fleisch, fro the heed til to the feet, what euer thing fallith vndur the siyt of iyen; the preest schal biholde hym,
Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, daß der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
13 and schal deme `that he is holdun with clenneste lepre, for all the skyn is turned in to whijtnesse, and therfor the man schal be cleene.
wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
14 Sotheli whanne quyk fleisch apperith in hym,
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen läßt, ist er unrein.
15 thanne he schal be defoulid bi the doom of the preest, and he schal be arettid among vncleene men; for quyk fleisch is vnclene, if it is spreynt with lepre.
Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
16 That if the fleisch is turned eft in to whijtnesse, and hilith al the man,
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
17 the preest schal biholde hym, and schal deme, that he is cleene.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.«
18 Fleisch and skyn, in which a botche is bred,
»Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
19 and is heelid, and `a step of wounde apperith whijt, ethir `sum deel reed, `in the place of the botche, the man schal be brouyt to the preest;
dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
20 and whanne the preest seeth the place of lepre lowere than the tother fleisch, and the heeris turned in to whijtnesse, the preest schal defoule hym; for the wounde of lepre is bred in the botche.
Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und daß die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
21 That if the heer is of the former colour, and the signe of wounde is sumdeel derk, and is not lowere than the `nyy fleisch, the preest schal close the man seuene daies;
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, daß keine weißen Haare darauf vorhanden sind und daß der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen.
22 and sotheli, if it wexith, the preest schal deme the man of lepre;
Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
23 forsothe if it stondith in his place, it is a signe of botche, and the man schal be cleene.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.«
24 Fleisch and skyn, which the fier hath brent, and is heelid, and hath a whijt ethir reed `signe of wounde,
»Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
25 the preest schal biholde it, and lo! if it is turned in to whijtnesse, and the place therof is lowere than the tothir skyn, the preest schal defoule the man, for a wounde of lepre is bred in the `signe of wounde.
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
26 That if the colour of heeris is not chaungid, nether the wounde is lowere than the tother fleisch, and thilke spice of lepre is sumdeel derk, the preest schal close the man bi seuene daies;
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und daß (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen.
27 and in the seuenthe dai he schal biholde; if the lepre wexith in the fleisch, the preest schal defoule the man;
Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
28 ellis if the whijtnesse stondith in his place, and is not cleer ynow, it is a wounde of brennyng, and therfor the man schal be clensid, for it is a signe of brennyng.
Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blaß aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.«
29 A man ethir womman, in whos heed ether beerd lepre buriounneth, the preest schal se hem;
»Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
30 and if the place is lowere than the tothir fleisch, and the heer is whijt, `and is sotilere, `ether smallere, than it is wont, the preest schal defoule hem, for it is lepre of the heed, and of the beerd.
und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, daß er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und daß sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Ellis if he seeth the place of wem euene with the nyy fleisch, and seeth the here blak, the preest schal close hem bi seuene daies, and schal se in the seuenthe dai;
Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, daß (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, daß aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen.
32 if the wem waxith not, and the heer is of his colour, and the place of wounde is euene with the tother fleisch,
Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
33 the man schal be schauun, without the place of wem, and he schal be closid eft bi seuene othere daies.
so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen.
34 If in the seuenthe day the wounde is seyn to haue stonde in his place, nether is lowere than the tother fleisch, the preest schal clense the man; and whanne his clothis ben waischun, he schal be cleene.
Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muß dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
35 Ellis if aftir the clensyng a spotte wexith eft in the skyn,
Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
36 the preest schal no more enquere, whether the heer is chaungid in to whijt colour, for apeertli he is vncleene.
und der Priester bei der Untersuchung findet, daß der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
37 Sotheli if the spotte stondith, and the heeris ben blake, knowe the preest that the man is heelid, and tristili `pronounce he the man cleene.
Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.«
38 A man ethir a womman, in whos skyn whijtnesse apperith, the preest schal biholde hem;
»Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
39 if he perseyueth, that whijtnesse `sum deel derk schyneth in the skyn, wite he, that it is no lepre, but a spotte of whijt colour, and that the man is cleene.
und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
40 A man of whos heed heeris fleten awei, is calu, and clene;
Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
41 and if heeris fallen fro the forheed, he is ballid,
und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
42 and is cleene; ellis if in the ballidnesse bifore, ether in the ballidnesse bihynde, whijt ether reed colour is bred, and the preest seeth this,
Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
43 he schal condempne the man without doute of lepre, which is bred in the ballidnesse.
Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, daß die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
44 Therfor whoeuer is defoulid with lepre, and is departid at the doom of the preest,
so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muß ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.«
45 he schal haue hise clothis vnsewid, bareheed, the mouth hilid with a cloth, he schal crye hym silf defoulid, and viyl;
»Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ›unrein! unrein!‹ ausrufen.
46 in al tyme in which he is lepre and vnclene, he schal dwelle aloone without the castels.
Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.«
47 A wollun cloth, ethir lynnun, that hath lepre in the warp,
»Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen, zum Vorschein kommt
48 ethir oof, ethir certis a skyn, ether what euer thing is maad of skiyn,
oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
49 if it is corrupt with a whijt spotte, ethir reed, it schal be arettid lepre, and it schal be schewid to the preest;
und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
50 which schal close it biholden bi seuene daies.
Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluß halten.
51 And eft he schal biholde in the seuenthe dai, and if he perseyueth, that it wexide, it schal be contynuel lepre; he schal deme the cloth defoulid, and al thing in which it is foundun;
Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
52 and therfor the cloth schal be brent in flawmes.
und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muß im Feuer verbrannt werden.
53 That if he seeth that the spotte wexide not, he schal comaunde,
Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
54 and thei schulen waische that thing wherynne the lepre is, and he schal close it ayen bi seuene othere daies;
so soll der Priester anordnen, daß man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluß halten.
55 and whanne he seeth the formere face not turned ayen, netheles that nether the lepre wexede, he schal deme that thing vnclene, and he schal brenne it in fier, for lepre is sched in the ouer part of the cloth, ether thorouy al.
Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, daß die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
56 Ellis if the `place of lepre is derkere, aftir that the cloth is waischun, he schal breke awey that place, and schal departe fro the hool.
Findet der Priester aber bei der Besichtigung, daß die betroffene Stelle nach der Waschung blaß geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
57 That if fleynge lepre and vnstidefast apperith ferthermore in these places, that weren vnwemmed bifore, it owith be brent in fier; if it ceessith,
Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum mußt du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
58 he schal waische the secounde tyme tho thingis that ben cleene, and tho schulen be cleene.
Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muß noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.«
59 This is the lawe of lepre of cloth, wollun and lynnun, of warp and of oof, and of al purtenaunce of skiyn, hou it owith to be clensyd, ethir `to be defoulid.
Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.

< Leviticus 13 >