< Leviticus 11 >

1 And the Lord spak to Moises and Aaron, and seide,
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 Seie ye to the sones of Israel, Kepe ye alle thingis whiche Y wroot to you, that Y be youre God. These ben the beestis, whiche ye schulen ete, of alle lyuynge beestis of erthe;
»Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde essen dürft:
3 ye schulen ete `al thing among beestis that hath a clee departid, and chewith code;
Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.
4 sotheli what euer thing chewith code, and hath a clee, but departith not it, as a camel and othere beestis doon, ye schulen not ete it, and ye schulen arette among vnclene thingis.
Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –
5 A cirogrille, which chewith code, and departith not the clee, is vnclene; and an hare,
ferner den Klippdachs; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
6 for also he chewith code, but departith not the clee;
ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
7 and a swiyn, that chewith not code, thouy he departith the clee.
ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.
8 Ye schulen not ete the fleischis of these, nether ye schulen touche the deed bodies, for tho ben vnclene to you.
Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.
9 Also these thingis ben that ben gendrid in watris, and is leueful to ete;
Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;
10 ye schulen ete al thing that hath fynnes and scalis, as wel in the see, as in floodis and stondynge watris; sotheli what euer thing of tho that ben moued and lyuen in watris, hath not fynnes and scalis, schal be abhominable, and wlatsum to you;
alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,
11 ye schulen not ete the fleischis of tho, and ye schulen eschewe the bodies deed bi hem silf.
ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.
12 Alle thingis in watris that han not fynnes and scalis, schulen be pollutid,
Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 These thingis ben of foulis whiche ye schulen not ete, and schulen be eschewid of you; an egle, and a grippe, aliete, and a kyte, and a vultur by his kynde;
Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,
14 and al of `rauyns kynde bi his licnesse;
die Weihe, alle Falkenarten,
15 a strucioun,
alle Arten der Raben,
16 and nyyt crowe, a lare, and an hauke bi his kinde;
den Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Arten Habichte,
17 an owle, and dippere, and ibis;
das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 a swan and cormoraunt, and a pellican;
die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 a fawcun, a iay bi his kynde; a leepwynke, and a reremows.
den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Al thing of foulis that goith on foure feet, schal be abhomynable to you;
Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen, ] sollen euch ein Greuel sein.
21 sotheli what euer thing goith on foure feet, but hath lengere hipis bihynde, bi whiche it skippith on the erthe, ye schulen ete;
Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.
22 as is a bruke in his kynde, and acatus, and opymacus, and a locuste, alle bi her kynde.
Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
23 Forsothe what euer thing of briddis hath foure feet oneli, it schal be abhomynable to you;
Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben, ] sollen euch ein Greuel sein.«
24 and who euer touchith her bodies deed bi hem silf, schal be defoulid, and `schal be vnclene `til to euentid;
»Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
25 and if it is nede, that he bere ony deed thing of these, he schal waische his clothis, and he schal be vnclene til to the goyng doun of the sunne.
und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:
26 Sotheli ech beeste that hath a clee, but departith not it, nether chewith code, schal be vnclene; and what euer thing touchith it, schal be defoulid.
ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.
27 That that goith on hondis, of alle beestis that gon on foure feet, schal be vnclene; he, that touchith her bodies deed bi hem silf, schal be defoulid `til to euentid;
Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
28 and he, that berith siche deed bodies, schal waische hise clothis, and he schal be vnclene `til to euentid; for alle these thingis ben vnclene to you.
und wer ihre toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
29 Also these thingis schulen be arettid among defoulid thingis, of these that ben moued on erthe; a wesele, and mows, and a cocodrille, `alle bi her kynde;
Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen, nämlich
30 mygal, camelion, and stellio, and lacerta, and a maldewerp.
der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon.
31 Alle these ben vnclene; he that touchith her bodies deed bi hem silf, schal be vnclene `til to euentid;
Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
32 and that thing schal be defoulid, on which ony thing of her bodies deed bi hem silf fallith, as wel a vessel of tree, and a cloth, as skynnes `and heiris; and in what euer thing werk is maad, it schal be dippid in watir, and tho thingis schulen be defoulid `til to euentid, and so aftirward tho schulen be clensid.
Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
33 Sotheli a vessel of erthe, in which ony thing of these fallith with ynne, schal be defoulid, and therfor it schal be brokun.
Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müßt es zerschlagen.
34 Ech mete, which ye schulen ete, schal be vnclene, if water is sched thereon; and ech fletynge thing, which is drunkun of ech vessel, `where ynne vnclene thingis bifelden, schal be vnclene;
Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.
35 and what euer thing of siche deed bodies bi hem silf felde theronne, it schal be vnclene, whether furneisis, ethir vessels of thre feet, tho schulen be destried, and schulen be vnclene.
Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muß eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;
36 Sotheli wellis and cisternes, and al the congregacioun of watris, schal be clene. He that touchith her bodi deed bi it silf, schal be defoulid.
nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen, bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.
37 If it fallith on seed, it schal not defoule the seed;
Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;
38 sotheli if ony man schedith seed with watir, and aftirward the watir is touchid with deed bodies bi hem silf, it schal be defoulid anoon.
wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.
39 If a beeste is deed, which it is leueful to you to ete, he that touchith the deed bodi therof schal be vnclene `til to euentid; and he that etith therof ony thing,
Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
40 ethir berith, schal waische his clothis, and schal be vnclene `til to euentid.
wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muß der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.«
41 Al thing that crepith on erthe, schal be abhomynable, nether schal be takun in to mete.
»Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.
42 `What euer thing goith on the brest and foure feet, and hath many feet, ethir drawun bi the erthe, ye schulen not ete, for it is abhomynable.
Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.«
43 Nyle ye defoule youre soulis, nether touche ye ony thing of tho, lest ye ben vnclene;
»Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr durch sie unrein werdet!
44 for Y am youre Lord God; be ye hooli, for Y am hooli. Defoule ye not youre soulis in ech crepynge `beeste which is moued on erthe; for Y am the Lord,
Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!
45 that ladde you out of the lond of Egipt, that Y schulde be to you in to God; ye schulen be hooli, for Y am hooli.
Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.«
46 This is the lawe of lyuynge beestes, and of foulis, and of ech lyuynge soule which is moued in watir, and crepith in erthe;
Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,
47 that ye knowe differences of clene thing and vnclene, and that ye wite what ye schulen ete, and what ye owen forsake.
damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.

< Leviticus 11 >