< Ezekiel 44 >

1 And he turnede me to the weie of the yate of the outermore seyntuarie, which yate byhelde to the eest, and was closid.
Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war.
2 And the Lord seide to me, This yate schal be closid, and schal not be opened, and a man schal not passe thorou it; for the Lord God of Israel entride bi it, and it schal be closid to the prince.
Da sagte der HERR zu mir: »Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben!
3 The prince hym silf schal sitte ther ynne, that he ete breed bifor the Lord; he schal go yn bi the weie of the yate of the porche, and he schal go out bi the weie therof.
Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!«
4 And he ledde me bi the weie of the north yate, in the siyt of the hous; and Y siy, and lo! the glorie of the Lord fillide the hous of the Lord; and Y felle doun on my face.
Darauf führte er mich in der Richtung nach dem Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses; und als ich hinschaute, sah ich die Herrlichkeit des HERRN, die das Tempelhaus erfüllte. Als ich mich nun auf mein Angesicht niedergeworfen hatte,
5 And the Lord seide to me, Thou, sone of man, sette thin herte, and se with thin iyen, and here with thin eeris alle thingis whiche Y speke to thee, of al the ceremonyes of the hous of the Lord, and of alle the lawis therof; and thou schalt sette thin herte in the weies of the temple, bi alle the goyngis out of the seyntuarie.
sagte der HERR zu mir: »Menschensohn, gib genau acht und richte deine Augen und Ohren aufmerksam auf alles, was ich jetzt mit dir reden werde in bezug auf alle Verordnungen und Satzungen, die für den Tempel des HERRN Geltung haben sollen. Richte (zunächst) deine Aufmerksamkeit darauf, wie man in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums eintreten soll.
6 And thou schalt seie to the hous of Israel terrynge me to wraththe, The Lord God seith these thingis, Ye hous of Israel, alle youre grete trespassis suffice to you,
Sage also zum Hause Israel, zu diesem widerspenstigen Geschlecht: ›So hat Gott der HERR gesprochen: Laßt es jetzt genug sein mit all euren Greueln, ihr vom Hause Israel!
7 for ye bryngen in alien sones, vncircumcidid in herte, and vncircumcidid in fleisch, that thei be in my seyntuarie, and defoule myn hous. And ye offren my looues, ynnere fatnesse, and blood, and breken my couenaunt in alle youre grete trespassis.
Ihr habt Fremdlinge, an Herz und Leib unbeschnittene Leute, eintreten lassen, so daß sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus durch ihre Anwesenheit entweihten, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt dadurch meinen Bund gebrochen zu all euren übrigen Greueln hinzu;
8 And ye kepten not the comaundementis of my seyntuarie, and ye settiden keperis of my kepyngis in my seyntuarye to you silf.
und statt selbst meines heiligen Dienstes zu warten, habt ihr sie an eurer Stelle zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt.‹
9 The Lord God seith these thingis, Ech alien `that is vncircumcidid in herte, and vncircumcidid in fleisch, schal not entre in to my seyntuarie; ech alien sone, which is in the myddis of the sones of Israel.
Darum hat Gott der HERR so gesprochen: ›Kein Ausländer, der an Herz und Leib unbeschnitten ist, darf in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Ausländern, die unter den Israeliten leben.
10 But also Leuytis, `ether men of the lynage of Leuy, that yeden fer a wei fro me in the errour of the sones of Israel, and erriden fro me aftir her idols, and baren her wickidnesse,
Vielmehr die Leviten, die mir untreu geworden sind, als Israel abgeirrt war und nach seinem Abfall von mir hinter seinen Götzen herlief, die sollen ihre Schuld büßen.
11 thei schulen be kepers of housis in my seyntuarye, and porteris of yatis of the hous, and mynystris of the hous; thei schulen sle brent sacrifices, and sacrifices for victorie of the puple; and thei schulen stonde in the siyt of the prestis, for to mynystre to hem.
Sie sollen Dienste in meinem Heiligtum leisten als Wächter an den Tempeltoren und als Diener des Tempels; sie sollen die Brand- und Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen ihnen (den Volksgenossen) zur Verfügung stehen, um ihnen Dienste zu leisten.
12 For that that thei mynystriden to tho in the siyt of her idols, and weren maad to the hous of Israel in to offendyng of wickidnesse; therfor Y reiside myn hond on them, seith the Lord God, and thei baren her wickidnesse.
Weil sie ihnen vor ihren Götzen Dienste geleistet haben und dadurch dem Hause Israel ein Anlaß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand zum Schwur gegen sie erhoben‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ›daß sie ihre Schuld büßen sollen.
13 And thei schulen not neiye to me, that thei vse preesthod to me, nether thei schulen neiye to al my seyntuarie bisidis hooly of hooli thingis, but thei schulen bere her schenschipe, and her grete trespassis whiche thei diden.
Sie dürfen mir nicht nahen, um Priesterdienste vor mir zu verrichten und um an alles, was mir heilig ist, an die hochheiligen Gegenstände, heranzutreten; sondern sie sollen ihre Schmach tragen und für die Greuel büßen, die sie verübt haben.
14 And Y schal make hem porteris of the hous, in al the seruyce therof, and in alle thingis that ben don ther ynne.
So will ich sie denn zu Wärtern für den Tempeldienst machen, zur Besorgung aller Obliegenheiten und alles dessen, was es in ihm zu tun gibt.‹«
15 Forsothe preestis and dekenes, the sones of Sadoch, that kepten the cerymonyes of my seyntuarie, whanne the sones of Israel erriden fro me, thei schulen neiye to me, for to mynystre to me; and thei schulen stonde in my siyt, that thei offre to me ynnere fatnesse and blood, seith the Lord God.
»›Aber die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die des Dienstes an meinem Heiligtum treu gewartet haben, als die Israeliten nach ihrem Abfall von mir irregingen, die sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut als Opfer darzubringen‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
16 Thei schulen entre in to my seyntuarie, and thei schulen neiye to my boord, that thei mynystre to me, and kepe my ceremonyes.
›Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meinen Dienst besorgen.
17 And whanne thei schulen entre in to the yatis of the ynnere halle,
Wenn sie aber in die Tore des inneren Vorhofs eintreten, dann müssen sie leinene Gewänder anlegen; von Wolle dürfen sie nichts an sich haben, solange sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempel Dienst tun.
18 thei schulen be clothid with lynnun clothis, nether ony wollun thing schal `be do on hem, whanne thei mynystren in the yatis of the ynnere halle, and with ynne; lynnun cappis, ether mytris, schulen be in the heedis of hem, and lynnun brechis schulen be in the leendis of hem, and thei schulen not be gird in swoot.
Kopfbunde von Leinen sollen auf ihrem Haupt sein und Beinkleider von Leinen an ihren Schenkeln; in schweißerregende Stoffe dürfen sie sich nicht kleiden.
19 And whanne thei schulen go out at the outermere halle to the puple, thei schulen dispuyle hem of her clothis, in whiche thei mynystriden, and thei schulen leie tho vp in the treserie of seyntuarie; and thei schulen clothe hem silf in othere clothis, and thei schulen not halewe my puple in her clothis.
Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen.
20 Forsothe thei schulen not schaue her heed, nether thei schulen nursche long heere, but thei clippynge schulen clippe her heedis.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht lang herabhängen lassen, sondern sie sollen ihr Haupthaar geschnitten tragen.
21 And ech preest schal not drynke wyn, whanne he schal entre in to the ynnere halle.
Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen.
22 And preestis schulen not take wyues a widewe, and a forsakun womman, but virgyns of the seed of the hous of Israel; but also thei schulen take a widewe, which is the widewe of a preest.
Mit einer Witwe oder einer entlassenen Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten.
23 And thei schulen teche my puple, what is bitwixe hooli thing and defoulid; and thei schulen schewe to hem, what is bitwixe cleene thing and vncleene.
Sie sollen mein Volk zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von Unrein und Rein klarmachen.
24 And whanne debate is, thei schulen stonde in my domes, and schulen deme my lawis; and thei schulen kepe my comaundementis in alle my solempnytees, and thei schulen halewe my sabatis.
Bei Rechtshändeln sollen sie zu Gericht sitzen: auf Grund meiner Rechtsbestimmungen sollen sie entscheiden und meine Weisungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten.‹«
25 And thei schulen not entre to a deed man, lest thei be defoulid, no but to fadir, and modir, and to sone, and douyter, and to brother, and sister that hadde not an hosebonde, in whiche thei schulen be defoulid.
»An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen.
26 And after that he is clensid, seuene daies schulen be noumbrid to hym.
Wenn der Betreffende dann wieder rein geworden ist, soll er sich noch sieben Tage abzählen;
27 And in the dai of his entryng in to the seyntuarie, to the ynnere halle, that he mynystre to me in the seyntuarie, he schal offre for his synne, seith the Lord God.
und an dem Tage, an dem er das Heiligtum, nämlich den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtum Dienst zu tun, soll er ein Sündopfer für sich darbringen‹« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
28 Forsothe noon eritage schal be to hem, Y am the eritage of hem; and ye schulen not yyue to hem possessioun in Israel, for Y am the possessioun of hem.
»›Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
29 Thei schulen ete sacrifice, bothe for synne and for trespasse, and ech avow of Israel schal be hern.
Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
30 And the firste thingis of alle firste gendrid thingis, and alle moiste sacrifices, of alle thingis that ben offrid, schulen be the prestis part; and ye schulen yyue the firste thingis of youre metis to the prest, that he leie vp blessyng to his hous.
Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht.
31 Preestis schulen not ete ony thing deed bi it silf, and takun of a beeste, of foulis, and of scheep.
Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‹«

< Ezekiel 44 >