< Numbers 35 >

1 And the Lord spake vnto Moses in the plaine of Moab by Iorden, toward Iericho, saying,
Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
2 Commande ye children of Israel, that they giue vnto the Leuites of the inheritace of their possession, cities to dwell in: yee shall giue also vnto the Leuites the suburbes of the cities round about them.
»Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
3 So they shall haue the cities to dwell in, and their suburbes shall be for their cattell, and for their substance, and for all their beasts.
Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
4 And the suburbes of the cities, which ye shall giue vnto the Leuites, from the wall of the citie outward, shalbe a thousand cubites round about.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
5 And yee shall measure without the citie of the Eastside, two thousand cubites: and of the Southside, two thousand cubites: and of the Westside, two thousand cubites: and of ye Northside, two thousand cubites: and the citie shalbe in ye middes. this shalbe the measure of the suburbes of their cities.
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so daß die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
6 And of the cities which yee shall giue vnto the Leuites, there shalbe sixe cities for refuge, which ye shall appoint, that he which killeth, may flee thither: and to them yee shall adde two and fourtie cities more.
Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
7 All the cities which yee shall giue to the Leuites, shalbe eight and fourtie cities: them shall ye giue with their suburbes.
die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
8 And concerning the cities which yee shall giue, of the possession of the children of Israel: of many ye shall take more, and of few ye shall take lesse: euery one shall giue of his cities vnto the Leuites, according to his inheritance, which hee inheriteth.
Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.«
9 And the Lord spake vnto Moses, saying,
Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
10 Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye be come ouer Iorden into the land of Canaan,
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
11 Ye shall appoint you cities, to bee cities of refuge for you, that the slayer, which slayeth any person vnwares, may flee thither.
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
12 And these cities shalbe for you a refuge from the auenger, that he which killeth, die not, vntill he stand before the Congregation in iudgement.
Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
13 And of the cities which ye shall giue, sixe cities shall ye haue for refuge.
Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
14 Ye shall appoint three on this side Iorden, and ye shall appoint three cities in the lande of Canaan which shalbe cities of refuge.
drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
15 These six cities shalbe a refuge for the children of Israel, and for the stranger, and for him that dwelleth among you, that euery one which killeth any person vnwares, may flee thither.
Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.«
16 And if one smite another with an instrument of yron that hee die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
»Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so daß er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
17 Also if hee smite him by casting a stone, wherewith hee may be slaine, and he die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
18 Or if he smite him with an hand weapon of wood, wherewith he may be slaine, if he die, he is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
19 The reuenger of the blood himselfe shall slay the murtherer: when he meeteth him, he shall slay him.
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20 But if hee thrust him of hate, or hurle at him by laying of wait, that he die,
Wenn ferner jemand einem andern aus Haß einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so daß jener daran gestorben ist,
21 Or smite him through enimitie with his hand, that he die, he that smote him shall die ye death: for hee is a murtherer: the reuenger of the blood shall slay the murtherer when he meeteth him.
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so muß der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
22 But if he pusshed him vnaduisedly, and not of hatred, or cast vpon him any thing, without laying of waite,
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
23 Or any stone (whereby he might be slaine) and sawe him not, or caused it to fall vpon him, and he die, and was not his enemie, neither sought him any harme,
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne daß er ihm Schaden zufügen wollte:
24 Then the Congregation shall iudge betweene the slayer and the auenger of blood according to these lawes.
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
25 And the Congregation shall deliuer the slayer out of the hande of the auenger of blood, and the Congregation shall restore him vnto the citie of his refuge, whither hee was fled: and hee shall abide there vnto the death of the hie Priest, which is anointed with the holy oyle.
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
26 But if the slayer come without the borders of the citie of his refuge, whither he was fled,
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
27 And the reuenger of blood finde him without the borders of the citie of his refuge, and the reueger of blood slay ye murtherer, he shalbe giltles,
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
28 Because he should haue remained in the citie of his refuge, vntill the death of the hie Priest: and after the death of the hie Priest, the slayer shall returne vnto the land of his possession.
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
29 So these thinges shall be a lawe of iudgement vnto you, throughout your generations in all your dwellings.
Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
30 Whosoeuer killeth any person, the Iudge shall slay the murtherer, through witnesses: but one witnesse shall not testifie against a person to cause him to die.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
31 Moreouer ye shall take no recompense for the life of the murtherer, which is worthy to die: but he shalbe put to death.
Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
32 Also ye shall take no recompense for him that is fled to the citie of his refuge, that he should come againe, and dwell in the lande, before the death of the hie Priest.
Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, daß er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
33 So ye shall not pollute the land wherein ye shall dwell: for blood defileth the land: and the land cannot be clensed of the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it.
Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34 Defile not therefore the lande which yee shall inhabite, For I dwell in the middes thereof: for I the Lord dwel among the children of Israel.
So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.«

< Numbers 35 >