< Numbers 35 >

1 And the Lord spake vnto Moses in the plaine of Moab by Iorden, toward Iericho, saying,
Und Jahwe redete mit Mose in den Steppen Moabs am Jordan gegenüber Jericho also:
2 Commande ye children of Israel, that they giue vnto the Leuites of the inheritace of their possession, cities to dwell in: yee shall giue also vnto the Leuites the suburbes of the cities round about them.
Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitze den Leviten Städte zu Wohnsitzen geben. Zu den Städten aber sollt ihr den Leviten auch Weidetrift rings um sie her geben;
3 So they shall haue the cities to dwell in, and their suburbes shall be for their cattell, and for their substance, and for all their beasts.
und zwar sollen ihnen die Städte als Wohnsitz dienen, die dazu gehörenden Weidetriften aber sollen sie für ihre Lasttiere, ihren Viehstand und für alle ihre anderen Tiere haben.
4 And the suburbes of the cities, which ye shall giue vnto the Leuites, from the wall of the citie outward, shalbe a thousand cubites round about.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten abtreten werdet, von der Stadtmauer ab ringsum tausend Ellen weit erstrecken.
5 And yee shall measure without the citie of the Eastside, two thousand cubites: and of the Southside, two thousand cubites: and of the Westside, two thousand cubites: and of ye Northside, two thousand cubites: and the citie shalbe in ye middes. this shalbe the measure of the suburbes of their cities.
Und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, während die Stadt in die Mitte zu liegen kommt. Das soll ihnen als Weidetrift bei den Städten zufallen.
6 And of the cities which yee shall giue vnto the Leuites, there shalbe sixe cities for refuge, which ye shall appoint, that he which killeth, may flee thither: and to them yee shall adde two and fourtie cities more.
Und was die Städte betrifft, die ihr den Leviten abzutreten habt, so sollt ihr die sechs Freistädte abtreten, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außerdem aber sollt ihr zweiundvierzig Städte abtreten.
7 All the cities which yee shall giue to the Leuites, shalbe eight and fourtie cities: them shall ye giue with their suburbes.
Die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten abzutreten habt, soll sich auf achtundvierzig Städte samt den zugehörigen Weidetriften belaufen.
8 And concerning the cities which yee shall giue, of the possession of the children of Israel: of many ye shall take more, and of few ye shall take lesse: euery one shall giue of his cities vnto the Leuites, according to his inheritance, which hee inheriteth.
Und zwar sollt ihr die größeren Stämme der Israeliten mehr, die kleineren weniger Städte von ihrem Erbbesitz abtreten lassen; nach Maßgabe des erblichen Besitzes, den sie zu eigen erhalten werden, sollen sie ein jeder eine Anzahl seiner Städte an die Leviten abtreten.
9 And the Lord spake vnto Moses, saying,
Und Jahwe redete mit Mose also:
10 Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye be come ouer Iorden into the land of Canaan,
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan hinüber in das Land Kanaan kommt,
11 Ye shall appoint you cities, to bee cities of refuge for you, that the slayer, which slayeth any person vnwares, may flee thither.
so sollt ihr geeignete Städte bestimmen, damit sie euch als Freistädte dienen; dorthin mag fliehen, wer einen Totschlag begangen, einen Menschen unvorsätzlich getötet hat.
12 And these cities shalbe for you a refuge from the auenger, that he which killeth, die not, vntill he stand before the Congregation in iudgement.
Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.
13 And of the cities which ye shall giue, sixe cities shall ye haue for refuge.
Es sollen aber der Freistädte, die ihr abzutreten habt, sechs sein.
14 Ye shall appoint three on this side Iorden, and ye shall appoint three cities in the lande of Canaan which shalbe cities of refuge.
Drei Städte sollt ihr jenseits des Jordan abtreten und drei Städte sollt ihr im Lande Kanaan abtreten; Freistädte sollen es sein.
15 These six cities shalbe a refuge for the children of Israel, and for the stranger, and for him that dwelleth among you, that euery one which killeth any person vnwares, may flee thither.
Den Israeliten, sowie dem Fremden und dem Beisassen unter euch, sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin ziehe, der unvorsätzlich einen Menschen getötet hat.
16 And if one smite another with an instrument of yron that hee die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
17 Also if hee smite him by casting a stone, wherewith hee may be slaine, and he die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
Wenn er ihn mit einem Steine, den er in der Hand führte, und durch den einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
18 Or if he smite him with an hand weapon of wood, wherewith he may be slaine, if he die, he is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
Und wenn er ihn mit einem hölzernen Geräte, das er in der Hand führte, und durch das einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
19 The reuenger of the blood himselfe shall slay the murtherer: when he meeteth him, he shall slay him.
Und zwar soll der Bluträcher den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20 But if hee thrust him of hate, or hurle at him by laying of wait, that he die,
Und wenn er ihm aus Haß einen Stoß gegeben oder absichtlich etwas auf ihn geworfen hat, so daß er starb,
21 Or smite him through enimitie with his hand, that he die, he that smote him shall die ye death: for hee is a murtherer: the reuenger of the blood shall slay the murtherer when he meeteth him.
oder wenn er ihn aus Feindschaft auch nur mit der Hand geschlagen hat, so daß er starb, so soll der, welcher geschlagen hat, mit dem Tode bestraft werden. Er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
22 But if he pusshed him vnaduisedly, and not of hatred, or cast vpon him any thing, without laying of waite,
Hat er ihn aber von ungefähr gestoßen, ohne daß Feindschaft vorlag, oder unabsichtlich irgend ein Geräte auf ihn geworfen
23 Or any stone (whereby he might be slaine) and sawe him not, or caused it to fall vpon him, and he die, and was not his enemie, neither sought him any harme,
oder irgend einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen lassen, so daß er starb, während er doch keine Feindschaft gegen ihn hegte und ihm nichts Böses zufügen wollte,
24 Then the Congregation shall iudge betweene the slayer and the auenger of blood according to these lawes.
so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.
25 And the Congregation shall deliuer the slayer out of the hande of the auenger of blood, and the Congregation shall restore him vnto the citie of his refuge, whither hee was fled: and hee shall abide there vnto the death of the hie Priest, which is anointed with the holy oyle.
Und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
26 But if the slayer come without the borders of the citie of his refuge, whither he was fled,
Sollte aber der Totschläger den Bereich der Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, verlassen,
27 And the reuenger of blood finde him without the borders of the citie of his refuge, and the reueger of blood slay ye murtherer, he shalbe giltles,
und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld.
28 Because he should haue remained in the citie of his refuge, vntill the death of the hie Priest: and after the death of the hie Priest, the slayer shall returne vnto the land of his possession.
Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.
29 So these thinges shall be a lawe of iudgement vnto you, throughout your generations in all your dwellings.
Diese Bestimmungen sollen euch als Rechtssatzung gelten, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
30 Whosoeuer killeth any person, the Iudge shall slay the murtherer, through witnesses: but one witnesse shall not testifie against a person to cause him to die.
Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden.
31 Moreouer ye shall take no recompense for the life of the murtherer, which is worthy to die: but he shalbe put to death.
Ihr dürft aber kein Lösegeld annehmen für das Leben des Mörders, der des Todes schuldig ist, vielmehr soll er mit dem Tode bestraft werden.
32 Also ye shall take no recompense for him that is fled to the citie of his refuge, that he should come againe, and dwell in the lande, before the death of the hie Priest.
Auch dürft ihr kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, daß einer nicht in die Stadt, die ihm Zuflucht bietet, zu fliehen braucht, sondern noch vor dem Tode des Priesters wiederkommen und irgendwo im Lande wohnen darf.
33 So ye shall not pollute the land wherein ye shall dwell: for blood defileth the land: and the land cannot be clensed of the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it.
Und ihr sollt das Land, in welchem ihr euch befindet, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande wird nicht Sühne geschafft für das Blut, das in ihm vergossen ward, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34 Defile not therefore the lande which yee shall inhabite, For I dwell in the middes thereof: for I the Lord dwel among the children of Israel.
So verunreinigt denn das Land nicht, in welchem ihr wohnt, da auch ich darin wohne; denn ich, Jahwe, wohne unter den Israeliten.

< Numbers 35 >