< Leviticus 25 >

1 And the Lord spake vnto Moses in mount Sinai, saying,
Und Jahwe redete mit Mose auf dem Berge Sinai also:
2 Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye shall come into the lande which I giue you, the lande shall keepe Sabbath vnto the Lord.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, so soll das Land Jahwe eine Ruhezeit halten.
3 Sixe yeeres thou shalt sowe thy field, and sixe yeeres thou shalt cut thy vineyarde, and gather the fruite thereof.
Sechs Jahre hindurch magst du dein Feld besäen und sechs Jahre hindurch deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einheimsen.
4 But the seuenth yeere shalbe a Sabbath of rest vnto the lande: it shall be the Lordes Sabbath: thou shalt neither sowe thy fielde, nor cut thy vineyarde.
Aber das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit unbedingter Ruhe sein, eine Ruhezeit für Jahwe. Da darfst du dein Feld nicht besäen, noch deinen Weinberg beschneiden;
5 That which groweth of it owne accorde of thy haruest, thou shalt not reape, neither gather the grapes that thou hast left vnlaboured: for it shalbe a yeere of rest vnto the land.
den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.
6 And the rest of the lande shall be meate for you, euen for thee, and for thy seruant, and for thy mayde, and for thy hired seruant, and for the stranger that soiourneth with thee:
Was das Land in der Ruhezeit freiwillig trägt, soll euch zur Nahrung dienen - dir, deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie deinem Lohnarbeiter und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
7 And for thy cattell, and for the beastes that are in thy lande shall all the encrease thereof be meate.
auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen.
8 Also thou shalt number seuen Sabbaths of yeeres vnto thee, euen seuen times seuen yeere: and the space of the seuen Sabbaths of yeeres will be vnto thee nine and fourtie yeere.
Weiter sollst du sieben Ruhejahre zählen - siebenmal sieben Jahre - so daß die Zeit der sieben Ruhejahre neunundvierzig Jahren gleichkommt.
9 Then thou shalt cause to blow the trumpet of the Iubile in the tenth day of the seuenth moneth: euen in the day of the reconciliation shall ye make the trumpet blowe, throughout all your lande.
Dann aber sollst du im siebenten Monat, am zehnten des Monats die Lärmposaune erschallen Iassen; am Sühntage sollt ihr überall in eurem Lande die Posaune erschallen lassen
10 And ye shall halowe that yeere, euen the fiftieth yeere, and proclaime libertie in the lande to all the inhabitants thereof: it shalbe the Iubile vnto you, and ye shall returne euery man vnto his possession, and euery man shall returne vnto his familie.
und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.
11 This fiftieth yeere shalbe a yeere of Iubile vnto you: ye shall not sowe, neither reape that which groweth of it selfe, neither gather the grapes thereof, that are left vnlaboured.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
12 For it is the Iubile, it shall be holy vnto you: ye shall eate of the encrease thereof out of the fielde.
Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.
13 In the yeere of this Iubile, ye shall returne euery man vnto his possession.
In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.
14 And when thou sellest ought to thy neighbour, or byest at thy neighbours hande, ye shall not oppresse one another:
Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.
15 But according to the nomber of yeeres after the Iubile thou shalt bye of thy neighbour: also according to the nomber of the yeeres of the reuenues, he shall sell vnto thee.
Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 According to the multitude of yeeres, thou shalt increase the price thereof, and according to the fewnesse of yeeres, thou shalt abate the price of it: for the nomber of fruites doeth he sell vnto thee.
Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.
17 Oppresse not ye therefore any man his neighbour, but thou shalt feare thy God: for I am the Lord your God.
So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
18 Wherefore ye shall obey mine ordinances, and keepe my lawes, and do them, and ye shall dwell in the land in safetie.
Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt.
19 And the lande shall giue her fruite, and ye shall eate your fill, and dwell therein in safetie.
Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt.
20 And if ye shall say, What shall we eate the seuenth yeere, for we shall not sowe, nor gather in our increase?
Und falls ihr sprächet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre, wenn wir nicht säen und uns keine Früchte einsammeln dürfen?
21 I will sende my blessing vpon you in the sixt yeere, and it shall bring foorth fruite for three yeeres.
So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll.
22 And ye shall sowe the eight yeere, and eate of the olde fruite vntill the ninth yeere: vntill the fruite thereof come, ye shall eate the olde.
Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.
23 Also the lande shall not be solde to be cut off from the familie: for the land is mine, and ye be but strangers and soiourners with me.
Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
24 Therefore in all the land of your possession ye shall graunt a redemption for the lande.
Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.
25 If thy brother be impouerished, and sell his possession, then his redeemer shall come, euen his neere kinsman, and bye out that which his brother solde.
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
26 And if he haue no redeemer, but hath gotten and founde to bye it out,
Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
27 Then shall he count the yeeres of his sale, and restore the ouerplus to the man, to whome he solde it: so shall he returne to his possession.
so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
28 But if he can not get sufficient to restore to him, then that which is solde, shall remaine in the hande of him that hath bought it, vntill the yere of the Iubile: and in the Iubile it shall come out, and he shall returne vnto his possession.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
29 Likewise if a man sell a dwelling house in a walled citie, he may bye it out againe within a whole yeere after it is solde: within a yeere may he bye it out.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
30 But if it be not bought out within ye space of a ful yeere, then the house that is in the walled citie, shalbe stablished, as cut off from the familie, to him that bought it, throughout his generations: it shall not goe out in the Iubile.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
31 But the houses of villages, which haue no walles round about them, shalbe esteemed as the fielde of the countrey: they may be bought out againe, and shall goe out in the Iubile.
Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
32 Notwithstanding, the cities of the Leuites, and the houses of the cities of their possession, may the Leuites redeeme at all seasons.
Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.
33 And if a man purchase of the Leuites, the house that was solde, and the citie of their possession shall goe out in the Iubile: for the houses of the cities of the Leuites are their possession among the children of Israel.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
34 But the fielde of the suburbes of their cities, shall not be solde: for it is their perpetuall possession.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
35 Moreouer, if thy brother be impouerished, and fallen in decay with thee, thou shalt relieue him, and as a stranger and soiourner, so shall he liue with thee.
Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
36 Thou shalt take no vsurie of him, nor vantage, but thou shalt feare thy God, that thy brother may liue with thee.
Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.
37 Thou shalt not giue him thy money to vsurie, nor lende him thy vitailes for increase.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.
38 I am the Lord your God, which haue brought you out of the lande of Egypt, to giue you the lande of Canaan, and to be your God.
Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.
39 If thy brother also that dwelleth by thee, be impouerished, and be sold vnto thee, thou shalt not compel him to serue as a bond seruant,
Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.
40 But as an hired seruant, and as a soiourner he shalbe with thee: he shall serue thee vnto the yeere of the Iubile.
Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.
41 Then shall he depart from thee, both hee, and his children with him, and shall returne vnto his familie, and vnto the possession of his fathers shall he returne:
Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen.
42 For they are my seruants, whom I brought out of the lande of Egypt: they shall not be solde as bondmen are solde.
Denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe; sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
43 Thou shalt not rule ouer him cruelly, but shalt feare thy God.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gotte.
44 Thy bond seruant also, and thy bond maid, which thou shalt haue, shalbe of the heathen that are rounde about you: of them shall ye bye seruants and maydes.
Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst: Von den Völkern, die euch rings umgeben, - von denen mögt ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen.
45 And moreouer of the children of the stragers, that are soiourners among you, of them shall ye bye, and of their families that are with you, which they begate in your lande: these shall be your possession.
Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein,
46 So ye shall take them as inheritance for your children after you, to possesse them by inheritance, ye shall vse their labours for euer: but ouer your brethren the children of Israel ye shall not rule one ouer another with crueltie.
und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum seien, und mögt sie so dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen.
47 If a soiourner or a stranger dwelling by thee get riches, and thy brother by him be impouerished, and sell him selfe vnto the stranger or soiourner dwelling by thee, or to the stocke of the strangers familie,
Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,
48 After that he is solde, he may be bought out: one of his brethren may bye him out,
so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,
49 Or his vncle, or his vncles sonne may bye him out, or any of the kindred of his flesh among his familie, may redeeme him: either if he can get so much, he may bye him selfe out.
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.
50 Then he shall recken with his byer from the yeere that he was solde to him, vnto the yere of Iubile: and the money of his sale shalbe according to the number of yeeres: according to the time of an hyred seruant shall he be with him.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
51 If there be many yeeres behind, according to them he shall giue againe for his deliuerance, of the money that he was bought for.
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
52 If there remaine but fewe yeeres vnto the yeere of Iubile, then he shall count with him, and according to his yeeres giue againe for his redemption.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
53 He shalbe with him yeere by yeere as an hired seruant: he shall not rule cruelly ouer him in thy sight.
Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht.
54 And if he be not redeemed thus, he shall go out in the yeere of Iubile, he, and his children with him.
Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.
55 For vnto me the children of Israel are seruants: they are my seruants, who I haue brought out of the land of Egypt: I am ye Lord your God.
Denn die Israeliten gehören mir als Knechte zu; meine Knechte sind sie, der ich sie aus Ägypten weggeführt habe, ich, Jahwe, ihr Gott!

< Leviticus 25 >