< Deuteronomy 21 >

1 If one be founde slaine in the lande, which the Lord thy God giueth thee to possesse it, lying in the field, and it is not knowe who hath slaine him,
Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 Then thine Elders and thy Iudges shall come forth, and measure vnto the cities that are round about him that is slayne.
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.
3 Aud let ye Elders of that citie, which is next vnto the slaine man, take out of the droue an heifer that hath not bene put to labour, nor hath drawen in the yoke.
Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist, die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;
4 And let the Elders of that citie bring the heifer vnto a stonie valley, which is neyther eared nor sowen, and strike off the heifers necke there in the valley.
und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.
5 Also the Priests the sonnes of Leui (whom the Lord thy God hath chosen to minister, and to blesse in the name of the Lord) shall come forth, and by their word shall all strife and plague be tried.
Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.
6 And all the Elders of that citie that came neere to the slayne man, shall wash their hands ouer the heifer that is beheaded in the valley:
Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,
7 And shall testifie, and say, Our handes haue not shed this blood, neither haue our eies seene it.
und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;
8 O Lord, be mercifull vnto thy people Israel, whom thou hast redeemed, and lay no innocent blood to the charge of thy people Israel, and the blood shalbe forgiuen them.
vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
9 So shalt thou take away the cry of innocet blood from thee, when thou shalt do that which is right in the sight of the Lord.
Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.
10 Whe thou shalt go to warre against thine enemies, and the Lord thy God shall deliuer them into thine hands, and thou shalt take the captiues,
Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,
11 And shalt see among the captiues a beautifull woman, and hast a desire vnto her, and wouldest take her to thy wife,
und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,
12 Then thou shalt bring her home to thine house, and she shall shaue her head, and pare her nayles,
so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
13 And she shall put off the garment that shee was taken in, and she shall remaine in thine house, and bewaile her father and her mother a moneth long: and after that shalt thou go in vnto her, and marry her, and she shalbe thy wife.
und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
14 And if thou haue no fauour vnto her, then thou mayest let her go whither she will, but thou shalt not sell her for money, nor make marchandise of her, because thou hast humbled her.
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.
15 If a man haue two wiues, one loued and another hated, and they haue borne him children, both the loued and also the hated: if the first borne be the sonne of the hated,
Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:
16 Then when the time commeth, that hee appointeth his sonnes to be heires of that which he hath, he may not make the sonne of the beloued first borne before the sonne of the hated, which is the first borne:
so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;
17 But he shall acknowledge the sonne of the hated for the first borne, and giue him double portion of all that he hath: for hee is the first of his strength, and to him belongeth the right of the first borne.
sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
18 If any man haue a sonne that is stubburne and disobedient, which wil not hearken vnto the voice of his father, nor the voyce of his mother, and they haue chastened him, and he would not obey them,
Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
19 Then shall his father and his mother take him, and bring him out vnto the Elders of his citie, and vnto the gate of the place where he dwelleth,
so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,
20 And shall say vnto the Elders of his citie, This our sonne is stubburne and disobedient, and he wil not obey our admonition: he is a riotour, and a drunkard.
und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
21 Then all the men of his citie shall stone him with stones vnto death: so thou shalt take away euill from among you, that all Israel may heare it, and feare.
Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
22 If a man also haue committed a trespasse worthy of death, and is put to death, and thou hangest him on a tree,
Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23 His body shall not remaine all night vpon the tree, but thou shalt bury him the same day: for the curse of God is on him that is hanged. Defile not therfore thy land which the Lord thy God giueth thee to inherite.
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.

< Deuteronomy 21 >