< 4 Mose 35 >

1 Und Jehovah redete zu Mose im Flachland Moabs am Jordan bei Jericho und sprach:
And the Lord spake vnto Moses in the plaine of Moab by Iorden, toward Iericho, saying,
2 Gebiete den Söhnen Israels, sie sollen den Leviten von dem Erbe ihres Eigentums Städte zum Wohnen geben: und ein Weichbild für die Städte rings um sie her sollt ihr den Leviten geben.
Commande ye children of Israel, that they giue vnto the Leuites of the inheritace of their possession, cities to dwell in: yee shall giue also vnto the Leuites the suburbes of the cities round about them.
3 Und die Städte sollen sie haben zum Wohnen, und ihre Weichbilder sollen sie haben für ihr Vieh und ihre Habe und für all ihre anderen Tiere.
So they shall haue the cities to dwell in, and their suburbes shall be for their cattell, and for their substance, and for all their beasts.
4 Und die Weichbilder der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Mauer der Stadt ringsum auswärts tausend Ellen sein.
And the suburbes of the cities, which ye shall giue vnto the Leuites, from the wall of the citie outward, shalbe a thousand cubites round about.
5 Und ihr sollt außerhalb der Stadt messen die Seite gegen Osten zweitausend nach der Elle, und die Seite gegen Mittag zweitausend nach der Elle, und die Seite nach dem Meere zu zweitausend nach der Elle, und die Seite gegen Mitternacht zweitausend nach der Elle, und die Stadt in der Mitte. Das soll ihnen das Weichbild der Städte sein.
And yee shall measure without the citie of the Eastside, two thousand cubites: and of the Southside, two thousand cubites: and of the Westside, two thousand cubites: and of ye Northside, two thousand cubites: and the citie shalbe in ye middes. this shalbe the measure of the suburbes of their cities.
6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollet, sollen sein die sechs Freistädte, die ihr gebet, daß dahin fliehe der Totschläger; und außer denselben sollt ihr zweiundvierzig Städte geben.
And of the cities which yee shall giue vnto the Leuites, there shalbe sixe cities for refuge, which ye shall appoint, that he which killeth, may flee thither: and to them yee shall adde two and fourtie cities more.
7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen achtundvierzig Städte sein, sie selbst und ihre Weichbilder.
All the cities which yee shall giue to the Leuites, shalbe eight and fourtie cities: them shall ye giue with their suburbes.
8 Und die Städte, die ihr von dem Eigentum der Söhne Israels gebet, sollt ihr von dem, der viel hat, viel, und von dem, der wenig hat, wenig nehmen. Jeder Mann soll nach Verhältnis seines Erbes, das er ererbte, von seinen Städten an die Leviten geben.
And concerning the cities which yee shall giue, of the possession of the children of Israel: of many ye shall take more, and of few ye shall take lesse: euery one shall giue of his cities vnto the Leuites, according to his inheritance, which hee inheriteth.
9 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
And the Lord spake vnto Moses, saying,
10 Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan setzet,
Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye be come ouer Iorden into the land of Canaan,
11 So leset euch Städte aus, die Freistädte für euch sein sollen, daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen erschlagen hat.
Ye shall appoint you cities, to bee cities of refuge for you, that the slayer, which slayeth any person vnwares, may flee thither.
12 Und die Städte sollen euch zur Freistätte sein vor dem Bluträcher, auf daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden.
And these cities shalbe for you a refuge from the auenger, that he which killeth, die not, vntill he stand before the Congregation in iudgement.
13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Freistädte für euch sein.
And of the cities which ye shall giue, sixe cities shall ye haue for refuge.
14 Drei der Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Freistädte sollen sie sein.
Ye shall appoint three on this side Iorden, and ye shall appoint three cities in the lande of Canaan which shalbe cities of refuge.
15 Für die Söhne Israels und für den Fremdling und den Beisaßen in ihrer Mitte sollen diese sechs Freistädte sein, daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen hat.
These six cities shalbe a refuge for the children of Israel, and for the stranger, and for him that dwelleth among you, that euery one which killeth any person vnwares, may flee thither.
16 Und wenn einer mit einem eisernen Gerät ihn geschlagen hat und er stirbt, der ist ein Mörder: Und der Mörder soll des Todes sterben.
And if one smite another with an instrument of yron that hee die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
17 Und hat er ihn mit einem Stein der Hand, wovon man sterben kann, geschlagen, und er starb, so ist er ein Mörder: Der Mörder soll des Todes sterben.
Also if hee smite him by casting a stone, wherewith hee may be slaine, and he die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
18 Oder hat er ihn mit einem hölzernen Gerät der Hand, davon man sterben kann, geschlagen, und er starb, so ist er ein Mörder: Der Mörder soll des Todes sterben.
Or if he smite him with an hand weapon of wood, wherewith he may be slaine, if he die, he is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
19 Der Bluträcher töte den Mörder. Wo er auf ihn stößt, soll er ihn töten.
The reuenger of the blood himselfe shall slay the murtherer: when he meeteth him, he shall slay him.
20 Und hat er ihn aus Haß gestoßen, oder durch Nachstellung auf ihn geworfen, und er starb,
But if hee thrust him of hate, or hurle at him by laying of wait, that he die,
21 Oder hat er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen, und er starb, so soll der Schläger des Todes sterben, er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wo er auf ihn stößt.
Or smite him through enimitie with his hand, that he die, he that smote him shall die ye death: for hee is a murtherer: the reuenger of the blood shall slay the murtherer when he meeteth him.
22 Stößt er ihn aber unversehens ohne Feindschaft, oder wirft er auf ihn irgend etwas, ohne Nachstellung,
But if he pusshed him vnaduisedly, and not of hatred, or cast vpon him any thing, without laying of waite,
23 Oder trifft ihn mit irgendeinem Stein, der ihn töten kann ohne daß er es sieht, und er fällt auf ihn, und er stirbt; er war ihm aber nicht feind und suchte nicht sein Übel,
Or any stone (whereby he might be slaine) and sawe him not, or caused it to fall vpon him, and he die, and was not his enemie, neither sought him any harme,
24 So soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat und dem Bluträcher nach diesen Rechten.
Then the Congregation shall iudge betweene the slayer and the auenger of blood according to these lawes.
25 Und die Gemeinde errette den Totschläger aus der Hand des Bluträchers, und die Gemeinde bringe ihn zurück zur Freistadt, wohin er geflohen war, und er wohne darin bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit heiligem Öle gesalbt.
And the Congregation shall deliuer the slayer out of the hande of the auenger of blood, and the Congregation shall restore him vnto the citie of his refuge, whither hee was fled: and hee shall abide there vnto the death of the hie Priest, which is anointed with the holy oyle.
26 Geht aber der Totschläger heraus über die Grenze der Freistadt, dahin er geflohen ist,
But if the slayer come without the borders of the citie of his refuge, whither he was fled,
27 Und findet ihn der Bluträcher außerhalb der Grenze der Freistadt, und schlägt der Bluträcher den Totschläger zu Tode, so hat er keine Blutschuld.
And the reuenger of blood finde him without the borders of the citie of his refuge, and the reueger of blood slay ye murtherer, he shalbe giltles,
28 Denn in der Freistadt soll er wohnen bis zum Tod des Hohenpriesters; nach des Hohenpriesters Tod aber mag der Totschläger in sein Landeseigentum zurückkehren.
Because he should haue remained in the citie of his refuge, vntill the death of the hie Priest: and after the death of the hie Priest, the slayer shall returne vnto the land of his possession.
29 Und dies soll Satzung des Rechtes für euch sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
So these thinges shall be a lawe of iudgement vnto you, throughout your generations in all your dwellings.
30 Wenn irgendeiner jemand erschlägt, soll man den Totschläger totschlagen nach dem Munde von Zeugen. Ein Zeuge aber kann nicht aussagen wider eine Seele, so daß sie sterbe.
Whosoeuer killeth any person, the Iudge shall slay the murtherer, through witnesses: but one witnesse shall not testifie against a person to cause him to die.
31 Und ihr sollt keine Sühne für die Seele eines Mörders nehmen, der des Todes schuldig ist; sondern er soll des Todes sterben.
Moreouer ye shall take no recompense for the life of the murtherer, which is worthy to die: but he shalbe put to death.
32 Und ihr sollt keine Sühne nehmen von dem, der in die Freistadt geflohen, daß er zurückkehrete, im Lande zu wohnen, vor dem Tode des Priesters.
Also ye shall take no recompense for him that is fled to the citie of his refuge, that he should come againe, and dwell in the lande, before the death of the hie Priest.
33 Auf daß ihr das Land, darin ihr seid, nicht entheiliget; denn das Blut ist es, welches das Land entheiligt, und das Land wird nicht gesühnt für das Blut, das in ihm vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So ye shall not pollute the land wherein ye shall dwell: for blood defileth the land: and the land cannot be clensed of the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it.
34 Und du sollst nicht verunreinigen das Land, in dem ihr wohnet, in dessen Mitte Ich Selbst wohne; denn Ich, Jehovah, wohne inmitten der Söhne Israels.
Defile not therefore the lande which yee shall inhabite, For I dwell in the middes thereof: for I the Lord dwel among the children of Israel.

< 4 Mose 35 >