< 3 Mose 14 >

1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung. Und er werde vor den Priester gebracht.
Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3 Und der Priester gehe hinaus außerhalb des Lagers, und der Priester sehe: und siehe, ist das Aussatzmal geheilt an dem Aussätzigen:
und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
4 So gebiete der Priester, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige, reine Vögel und Zedernholz und Scharlach doppelt gefärbt und Ysop nehme;
so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
5 Und der Priester gebiete, daß man einen der Vögel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem [d. h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem] Wasser.
6 Und den lebendigen Vogel, den nehme er und das Zederholz und den doppelt gefärbten Scharlach und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels, der über dem lebendigen Wasser geschlachtet worden,
Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
7 Und spritze davon siebenmal über den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, und reinige ihn; und entsende den lebendigen Vogel über das Feld hin.
und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; [O. ihn reinigen] und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8 Und der zu Reinigende wasche seine Kleider und schere all sein Haar ab und bade im Wasser, so ist er rein, und nachher komme er ins Lager, bleibe aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes.
Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und am siebenten Tag schere er all sein Haar, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen und all sein Haar schere er; und wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser und er ist rein.
Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
10 Und am achten Tage nehme er zwei Lämmer ohne Fehl und ein Mutterlamm ohne Fehl von einem Jahr und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und ein Log Öl.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11 Und der reinigende Priester lasse den Mann, der sich reinigen läßt, samt denselben vor Jehovah an den Eingang des Versammlungszeltes stehen.
Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es dar zum Schuldopfer, und das Log Öl, und webe sie als Webe vor Jehovah;
Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;
13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer ist das Schuldopfer des Priesters; es ist allerheiligst.
Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und der Priester gebe es auf das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße in seine linke flache Hand;
Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine [W. des Priesters; so auch v 26] linke Hand;
16 Und tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken flachen Hand ist, und spritze mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor Jehovah;
und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
17 Und von dem übrigen des Öls aus seiner flachen Hand gebe der Priester dem sich Reinigenden auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf dem Blute des Schuldopfers;
Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Und gebe das übrige von dem Öl, das auf des Priesters flacher Hand ist, auf das Haupt des zu Reinigenden, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah.
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.
19 Und der Priester mache das Sündopfer und sühne über den sich Reinigenden von seiner Unreinheit, und schlachte hernach das Brandopfer.
Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
20 Und der Priester lasse aufgehen das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar, und der Priester sühne über ihm, und er ist rein.
Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
21 Und wenn er arm ist und seine Hand nicht hinreicht, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Webe, über ihm zu sühnen, und ein Zehntel Semmelmehl, mit Öl vermischt, zum Speiseopfer, und ein Log Öl;
Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
22 Und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, wofür seine Hand hinreicht, und eine sei ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer.
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
23 Und am achten Tage seiner Reinigung bringe er sie zum Priester an den Eingang des Versammlungszeltes vor Jehovah.
Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.
24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webe vor Jehovah.
Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.
25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers, und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und gebe es dem sich Reinigenden auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand, und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Und von dem Öl gieße der Priester auf des Priesters linke flache Hand,
Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;
27 Und es spritze der Priester mit seinem rechten Finger siebenmal von dem Öl auf seiner linken flachen Hand vor Jehovah.
und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
28 Und der Priester gebe von dem Öl auf seiner flachen Hand auf das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes auf den Ort des Blutes des Schuldopfers.
Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Und das übrige von dem Öl auf des Priesters flacher Hand gebe er auf den Kopf des sich Reinigenden, um über ihm zu sühnen vor Jehovah;
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.
30 Und opfere die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, wozu seine Hand reicht;
Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
31 Das, wozu seine Hand reicht, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, auf dem Speiseopfer; und der Priester sühne über dem sich Reinigenden vor Jehovah.
das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.
32 Dies ist das Gesetz für den, an dem das Aussatzmal war, und dessen Hand zu seiner Reinigung nicht hinreichte.
Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
33 Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34 Wenn ihr zum Land Kanaan kommet, das Ich euch zum Eigentum gebe, und Ich tue das Aussatzmal in ein Haus im Lande eures Eigentums.
Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,
35 So komme der, dessen das Haus ist, und sage dem Priester an und spreche: Es hat sich mir etwas wie ein Mal im Haus gezeigt.
so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
36 Und der Priester gebiete, daß sie das Haus räumen, bevor der Priester kommt, um das Mal zu sehen, auf daß nicht alles im Hause unrein werde; und danach gehe der Priester hinein, das Haus zu sehen.
Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Und sieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses: grünliche oder rötliche Vertiefungen, und ihr Ansehen ist niedriger als die Wand;
Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
38 So gehe der Priester aus dem Haus an den Eingang des Hauses und verschließe das Haus für sieben Tage.
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und am siebenten Tage kehre der Priester zurück und sehe es, und siehe, hat das Mal an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,
Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
40 So gebiete der Priester, die Steine, an denen das Mal ist, herauszuziehen und sie sollen sie hinaus zur Stadt an einen unreinen Ort werfen.
so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
41 Und das Haus kratze man von innen ringsum ab und schütte den Staub, den man abgekratzt, außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
42 Und sie sollen andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man nehme anderen Staub und übertünche das Haus.
Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn aber das Mal zurückkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine herausgezogen, und nachdem man das Haus abgekratzt und nachdem man es übertüncht hat;
Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,
44 Und der Priester kommt und sieht, und siehe, das Mal hat um sich gegriffen im Hause, so ist es ein zerfressender Aussatz im Hause: es ist unrein.
so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.
45 Und man reiße das Haus ein, seine Steine und seine Hölzer und all den Staub des Hauses, und bringe es hinaus außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus hineingeht in all den Tagen, da er es verschlossen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;
47 Und wer in dem Hause liegt, soll seine Kleider waschen; und wer im Hause ißt, soll seine Kleider waschen.
und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.
48 Kommt aber der Priester und sieht, und siehe, das Mal hat im Hause nicht um sich gegriffen, nachdem das Haus übertüncht worden ist, so erkläre der Priester das Haus für rein, denn das Mal ist geheilt.
Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
49 Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Zedernholz und Scharlach doppelt gefärbt und Ysop;
Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
50 Und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser,
und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
51 Und nehme das Zedernholz und den Ysop und den doppelt gefärbten Scharlach und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in die lebendigen Wasser und spritze siebenmal gegen das Haus;
und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
52 Und entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Ysop und mit dem doppelt gefärbten Scharlach.
und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;
53 Und den lebendigen Vogel entsende er hinaus aus der Stadt über das Feld hin, und sühne über dem Haus; und es ist rein;
und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.
54 Dies ist das Gesetz für alles Aussatzmal und den Nethek;
Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,
55 Und für den Aussatz am Kleide und am Hause.
und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 Und über die Geschwulst, den Schorf und den lichten Fleck.
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
57 Zu unterweisen über den Tag, da man unrein, und den Tag, da man rein ist. Das ist das Gesetz von dem Aussatz.
um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

< 3 Mose 14 >