< 4 Mose 28 >

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Ihr sollt darauf achten, daß ihr meine Opfergaben, meine Nahrung der Feueropfer lieblichen Geruchs, mir darbringet zu ihrer bestimmten Zeit.
Gebiete den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, Mein Brot, zu Meinen Feueropfern des Geruches Meiner Ruhe sollt ihr halten, daß ihr sie Mir darbringet zur bestimmten Zeit.
3 Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer.
Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Jehovah darbringen sollt: Jährige Lämmer ohne Fehl, zwei am Tage, als beständiges Brandopfer.
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen, das andere gegen Abend zurüsten;
Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten und das zweite Lamm sollst du bereiten gegen Abend.
5 dazu ein Zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls.
Und ein zehntel Ephah Semmelmehl zu einem Speiseopfer, mit zerstoßenem Öl vermischt, ein viertel Hin.
6 Das ist das beständige Brandopfer, welches am Berg Sinai geopfert ward zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den HERRN.
Ein beständiges Brandopfer ist es, das am Berge Sinai bereitet worden zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
7 Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen.
Und sein Trankopfer ein viertel Hin auf das eine Lamm. Im Heiligtum gieße aus ein Trankopfer starken Getränkes dem Jehovah.
8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer, als wohlriechendes Feuer für den HERRN.
Und das zweite Lamm bereite zu gegen Abend, wie das Speiseopfer des Morgens, und wie sein Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer des Geruchs der Ruhe dem Jehovah.
9 Am Sabbattag aber zwei einjährige, tadellose Lämmer und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer.
Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und sein Trankopfer.
10 Das ist das Brandopfer eines jeden Sabbats, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Das Brandopfer des Sabbaths an seinem Sabbathtag, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
11 Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem HERRN zum Brandopfer darbringen: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer;
Und am Ersten eurer Monate sollt ihr Jehovah ein Brandopfer darbringen: Zwei junge Farren von den Rindern, und einen Widder und sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
12 und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Widder,
Und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf den einen Farren, und zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den einen Widder, zum Speiseopfer,
13 und ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer des wohlriechenden Feuers für den HERRN.
Und je ein Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf je ein Lamm, als Brandopfer zum Geruch der Ruhe; ein Feueropfer für Jehovah.
14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zu jedem Farren, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeden Monats im Jahre.
Und ihre Trankopfer sollen sein ein halbes Hin zu dem Farren und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin Wein auf das Lamm. Dies ist das Brandopfer des Neumonds an seinem Neumond an den Neumonden des Jahres.
15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Und einen Ziegenbock als Sündopfer für Jehovah, außer dem beständigen Brandopfer mache man und sein Trankopfer.
16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN;
Und im ersten Monat am vierzehnten Tage des Monats ist das Passah für Jehovah.
17 und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist Fest. Sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
18 Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
Am ersten Tage soll heilige Zusammenberufung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
19 sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;
Und ein Feueropfer sollt ihr, ein Brandopfer für Jehovah von zwei jungen Farren von den Rindern und einen Widder und sieben einjährigen Lämmern darbringen. Ohne Fehl sollen sie euch sein.
20 dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren und zwei Zehntel auf den Widder, sollt ihr sie bereiten.
21 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
Je ein Zehntel sollt ihr es machen für ein Lamm, für die sieben Lämmer;
22 dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.
Und einen Bock zum Sündopfer, euch zu sühnen.
23 Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist.
Außer dem Morgenbrandopfer, das ein beständiges Brandopfer ist, sollt ihr diese machen.
24 Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer.
Wie mit diesen sollt ihr an jedem Tage der sieben Tage es machen, das Brot des Feueropfers als Geruch der Ruhe für Jehovah; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer werde es gemacht.
25 Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
Und am siebenten Tage soll heilige Zusammenberufung für euch sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26 Auch am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN das neue Speisopfer an eurem Wochenfeste darbringet, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehovah in euren Wochen neues Speiseopfer darbringet, soll bei euch heilige Zusammenberufung sein, und keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
27 sondern ihr sollt dem HERRN zum Brandopfer lieblichen Geruchs darbringen zwei junge Farren, einen Widder,
Und ihr sollt Jehovah ein Brandopfer darbringen zum Geruch der Ruhe, zwei junge Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
28 sieben einjährige Lämmer samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Farren,
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl, mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den einen Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
29 zwei Zehntel auf jeden Widder; und ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer,
Je ein Zehntel auf ein Lamm für die sieben Lämmer;
30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken.
Einen Ziegenbock, euch zu sühnen.
31 Diese Opfer sollt ihr verrichten, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer (sie sollen tadellos sein) und ihre Trankopfer dazu.
Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer sollt ihr sie machen; ohne Fehl seien sie für euch, und ihre Trankopfer.

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