< 3 Mose 15 >

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Jeder Mann der einen Fluß hat aus seinem Fleische, der ist durch seinen Fluß unrein.
3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.
Und dies soll seine Unreinheit von seinem Flusse sein: Schleimet sein Fleisch von seinem Flusse oder ist sein Fleisch verstopft von seinem Flusse, so ist es seine Unreinheit.
4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;
Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, soll unrein sein; und jegliches Gerät, auf dem er sitzt soll unrein sein.
5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;
Und der Mann, der sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis an den Abend unrein.
6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und wer auf einem Gerät sitzt, auf dem der Flüssige gesessen, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und bis zum Abend unrein sein.
7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und wenn der Flüssige auf den Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein;
Und jeglicher Wagen, in dem der Flüssige fährt, soll unrein sein.
10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und jeder, der irgend etwas berührt, das er unter sich hatte, soll unrein sein bis zum Abend. Und der sie trägt, wasche seine Kleider und bade sich im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und jeder, den der Flüssige berührt und seine Hände nicht im Wasser abgespült hatte, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.
Und das irdene Gefäß, das der Flüssige berührt, soll zerbrochen, und jedes hölzerne Gefäß soll ausgespült werden im Wasser.
13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.
Und so der Flüssige rein wird von seinem Flusse, soll er sieben Tage zählen von seiner Reinigung an, und seine Kleider waschen und sein Fleisch in fließendem Wasser baden, und er ist rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
Und am achten Tage nehme er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und komme vor das Angesicht Jehovahs zum Eingang des Versammlungszeltes und gebe sie dem Priester.
15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.
Und der Priester mache die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah von seinem Flusse.
16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und der Mann, von dem ein Samenerguß ausgeht, bade sein ganzes Fleisch im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.
Und jegliches Kleid und jegliches Fell, auf dem von dem Samenerguß ist, werde im Wasser gewaschen, und ist unrein bis zum Abend.
18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und das Weib, mit dem ein Mann liegt, und der Samen sich ergießt: sie sollen sich im Wasser baden, und sind unrein bis auf den Abend.
19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.
Und so ein Weib flüssig ist, so sie ihren Fluß von Blut hat an ihrem Fleische, soll sie sieben Tage in ihrer Abgeschiedenheit sein, und jeder, der sie berührt, sei unrein bis an den Abend.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.
Und alles, worauf sie liegt in ihrer Abgeschiedenheit, ist unrein, und alles, worauf sie sitzt, ist unrein.
21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist unrein bis auf den Abend.
22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie sitzt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis zum Abend unrein.
23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
Und wenn es auf dem Lager ist oder an dem Gerät, auf dem sie saß, da er es berührt, soll er unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt und von ihrer Befleckung an ihm ist, so ist er sieben Tage unrein, und das ganze Lager, auf dem er lag, ist unrein.
25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.
Und wenn einem Weib ihr Blutfluß viele Tage fließt außer der Zeit ihrer Abgeschiedenheit oder derselbe fließt über die Zeit ihrer Abgeschiedenheit hinaus, soll sie alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit wie in den Tagen ihrer Abgeschiedenheit unrein sein.
26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinigkeit.
Alles Lager, worauf sie liegt alle Tage ihres Flusses, sei ihr wie das Lager ihrer Abgeschiedenheit, und alles Gerät, worauf sie sitzt, sei unrein, wie die Unreinheit ihrer Abgeschiedenheit.
27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und jeder, der das anrührt, wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein.
Und wird sie rein von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und nachher ist sie rein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.
Und am achten Tage nehme sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester zum Eingang des Versammlungszeltes.
30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN.
Und der Priester bereite die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihr vor Jehovah von dem Flusse ihrer Unreinheit.
31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
Und ihr sollt die Söhne Israel absondern von ihrer Unreinheit, auf daß sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, indem sie verunreinigen Meine Wohnung in ihrer Mitte.
32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird,
Dies ist das Gesetz für den Flüssigen und von dem Samenerguß ausgeht und der dadurch unrein wird.
33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
Und für die, so krank ist in ihrer Abgeschiedenheit und für dasjenige, das am Flusse leidet, männlich oder weiblich, und für den Mann, der bei einer Unreinen liegt.

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