< 3 Mose 7 >

1 »Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Das Allerheiligste ist es.
2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;
An dem Orte, an dem sie das Brandopfer schlachten, sollen sie das Schuldopfer schlachten; und sein Blut sprenge man ringsum auf den Altar.
3 das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
Und all sein Fett bringe er dar davon, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt.
4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Und die zwei Nieren und das Fett daran, das an den Weichen ist, und das Netz über der Leber, über den Nieren nehme er weg.
5 Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.
Und der Priester zünde sie an auf dem Altar, als ein Feueropfer für Jehovah. Ein Schuldopfer ist es.
6 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.
Alles Männliche unter den Priestern darf es essen. An heiligem Orte werde es gegessen. Das Allerheiligste ist es.
7 Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Es sei ein Gesetz für sie. Des Priesters, der damit sühnt, sei es.
8 Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.
Und des Priesters, der das Brandopfer eines Mannes darbringt, soll die Haut des Brandopfers sein, das er dargebracht: des Priesters soll es sein.
9 Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.
Und alles Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, das in der Bratpfanne oder auf der Pfanne gemacht wird, soll des Priesters, der es darbringt, sein.
10 Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«
Und alles Speiseopfer, das mit Öl vermischt, oder trocken ist, soll allen Söhnen Aharons, dem einen wie dem andern gehören.
11 »Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
Und das ist das Gesetz des Dankopfers, das man Jehovah darbringt;
12 Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
Wenn er es als Lobopfer darbringt, so bringe er auf dem Lobopfer dar ungesäuerte Kuchen mit Öl gemischt, und ungesäuerte Fladen mit Öl gesalbt, und Semmelmehl mit Öl angerührt, Kuchen, vermischt mit Öl.
13 nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
Auf den Kuchen gesäuerten Brotes bringe er seine Opfergabe dar, zum Lobopfer seines Dankes.
14 Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
Und er bringe davon einen von der ganzen Opfergabe dem Jehovah als Hebe dar. Dem Priester, der das Blut des Dankopfers sprengt, ihm gehöre es.
15 Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
Und das Fleisch des Lobopfers seines Dankes soll am Tage der Opfergabe gegessen werden und man lasse nichts bis zum Morgen übrigbleiben.
16 Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
Und wenn das dargebrachte Opfer ein Gelübde oder Freiwilliges ist, soll es am Tage der Darbringung seines Opfers gegessen werden; und auch am morgenden Tage darf, was davon übrigblieb, gegessen werden.
17 Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;
Was aber von dem Opferfleisch noch am dritten Tage übrig ist, soll im Feuer verbrannt werden.
18 denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
Und wenn man am dritten Tage von dem Fleische des Dankopfers ißt, so wird der Darbringende nicht wohlgefällig sein, es wird ihm nicht gedacht werden: Abscheulich ist es, und die Seele, die davon ißt, soll ihre Missetat tragen.
19 Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;
Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden. Es soll im Feuer verbrannt werden. Das Fleisch anlangend, darf das Fleisch jeder Reine essen.
20 aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Und wenn eine Seele Fleisch vom Dankopfer ißt, das dem Jehovah gehört, und hat seine Unreinheit an sich, so soll diese Seele von seinem Volke ausgerottet werden.
21 Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines, eine Unreinheit eines Menschen, oder ein unreines Vieh oder irgendein unreines Scheusal angerührt hat und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das für Jehovah ist, so soll diese Seele aus ihrem Volk ausgerottet werden.
22 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
23 »Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Alles Fett eines Ochsen, eines Schafs oder einer Ziege sollt ihr nicht essen.
24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;
Und das Fett vom Aas und Fett vom Zerfleischten mag zu allerlei Arbeit verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
25 denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Denn wer das Fett von dem Vieh ißt, von dem man Jehovah Feueropfer darbringt, die Seele, die es ißt, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
26 Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
Und kein Blut sollt ihr essen in all euren Wohnungen, weder vom Gevögel, noch vom Vieh.
27 Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Jede Seele, die irgend Blut ißt, die Seele soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
28 Weiter gebot der HERR dem Mose:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
29 »Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehovah sein Dankopfer darbringt, der soll Jehovah seine Opfergabe von seinem Dankopfer bringen.
30 Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer vor dem HERRN gewebt werde.
Seine Hände sollen das Feueropfer Jehovahs hineinbringen. Das Fett auf der Brust soll er hineinbringen, samt der Brust, sie als Webeopfer vor Jehovah zu weben.
31 Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aharons und seiner Söhne sein.
32 Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.
Und die rechte Schulter sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Dankopfern geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.
Dem von Aharons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Schulter als Anteil sein.
34 Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«
Denn die Webebrust und die Hebeschulter nehme Ich von den Söhnen Israels von den Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aharon und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.
35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.
Dies ist die Salbung Aharons und die Salbung seiner Söhne von den Feueropfern Jehovahs, am Tage, da Er sie nahen ließ, Jehovah Priesterdienst zu tun;
36 Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.
Was Jehovah gebot, ihnen zu geben am Tage, da Er sie salbte von den Söhnen Israels, eine ewige Satzung für ihre Geschlechter,
37 Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,
Das ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speiseopfer und für das Sündopfer und für das Schuldopfer und für die Füllopfer und für das Dankopfer,
38 wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
Die Jehovah dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat, am Tage, da Er den Söhnen Israels gebot, ihre Opfergaben Jehovah in der Wüste Sinai darzubringen.

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