< 5 Mose 19 >

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst,
Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land dir Jahwe, dein Gott, verleiht, und du sie vertrieben und in ihren Städten und Häusern Wohnung genommen hast,
2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
sollst du dir in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitze giebt, drei Städte aussondern.
3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
Du hast dir den Weg dahin in stand zu setzen und das Gebiet deines Landes, das dich Jahwe, dein Gott, wird einnehmen lassen, in drei Kreise einzuteilen; und dies soll geschehen, damit jeder Totschläger sich dorthin flüchten könne.
4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
Und zwar hat es folgende Bewandtnis mit dem Totschläger, der sich dorthin flüchten kann, um am Leben zu bleiben: Wer einen andern unversehens und ohne daß er ihm von früher her feind war, tötet,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,
zum Beispiel, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu fällen, und es holt seine Hand mit der Axt aus, um einen Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel ab und trifft seinen Nächsten so, daß er stirbt, ein solcher mag sich in eine dieser Städte flüchten, um am Leben zu bleiben,
6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat.
damit nicht der Bluträcher, wenn er erhitzten Gemütes ist, dem Totschläger nachsetze und ihn, weil der Weg weit ist, einhole und totschlage, obschon er keineswegs des Todes schuldig ist, da er ihm nicht von früher her feind war.
7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.
Deshalb gebe ich dir diesen Befehl: Du sollst dir drei Städte aussondern.
8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
Und wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet so erweitert, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land giebt, dessen Verleihung er deinen Vätern verheißen hat,
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
sofern du dir die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, angelegen sein lässest, indem du allezeit Jahwe, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst, so sollst du zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,
10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen.
damit in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht das Blut eines Unschuldigen vergossen werde, und du so mit Blutschuld beladen werdest.
11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.
so sollen die Vorgesetzten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.
13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Du sollst nicht mitleidig auf ihn blicken, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe.
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
Verrücke nicht die Grenze deines Nachbarn, welche die Vorfahren gezogen haben, bei deinem Besitztume, das du in dem Lande, welches dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, bekommen wirst.
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
Ein einziger Zeuge soll gegen niemanden aufkommen, wenn es sich um irgend ein Verbrechen oder Vergehen - irgend eine Verfehlung, die einer begehen kann, - handelt; erst auf die Aussage von zwei oder von drei Zeugen hin soll eine Sache Giltigkeit haben.
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
Wenn gegen irgend wen ein frevelhafter Zeuge auftritt, um ihn einer Übertretung anzuklagen,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
so sollen sich die beiden Männer, die den Streit haben, vor Jahwe stellen, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit vorhanden sein werden,
18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
und die Richter sollen sorgfältig untersuchen, und stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge war, daß er Lügen gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust,
so sollt ihr über ihn als Strafe verhängen, was er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte, und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
Und die Übrigen werden es vernehmen und sich fürchten und nicht wieder solcherlei Böses in deiner Mitte verüben.
21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Dein Auge soll kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

< 5 Mose 19 >