< 3 Mose 15 >

1 Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: wenn irgend jemand an seiner Scham einen Fluß hat, so ist solches ein unreiner Fluß.
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Jeder Mann der einen Fluß hat aus seinem Fleische, der ist durch seinen Fluß unrein.
3 Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
Und dies soll seine Unreinheit von seinem Flusse sein: Schleimet sein Fleisch von seinem Flusse oder ist sein Fleisch verstopft von seinem Flusse, so ist es seine Unreinheit.
4 Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, wird unrein, und alles Geräte, auf dem er sitzt, wird unrein.
Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, soll unrein sein; und jegliches Gerät, auf dem er sitzt soll unrein sein.
5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und der Mann, der sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis an den Abend unrein.
6 Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer auf einem Gerät sitzt, auf dem der Flüssige gesessen, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und bis zum Abend unrein sein.
7 Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis zum Abend.
8 Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn der Flüssige auf den Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9 Und jeder Sattel, auf dem der Flüssige reitet, wird unrein.
Und jeglicher Wagen, in dem der Flüssige fährt, soll unrein sein.
10 Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der irgend etwas berührt, das er unter sich hatte, soll unrein sein bis zum Abend. Und der sie trägt, wasche seine Kleider und bade sich im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
11 Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, den der Flüssige berührt und seine Hände nicht im Wasser abgespült hatte, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12 Irdene Gefäße, die der Flüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße aber mit Wasser abgespült werden.
Und das irdene Gefäß, das der Flüssige berührt, soll zerbrochen, und jedes hölzerne Gefäß soll ausgespült werden im Wasser.
13 Wenn aber der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er von da ab, wo er rein wurde, sieben Tage zählen; alsdann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in lebendigem Wasser baden - so wird er rein werden.
Und so der Flüssige rein wird von seinem Flusse, soll er sieben Tage zählen von seiner Reinigung an, und seine Kleider waschen und sein Fleisch in fließendem Wasser baden, und er ist rein.
14 Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
Und am achten Tage nehme er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und komme vor das Angesicht Jehovahs zum Eingang des Versammlungszeltes und gebe sie dem Priester.
15 Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses.
Und der Priester mache die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah von seinem Flusse.
16 Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und der Mann, von dem ein Samenerguß ausgeht, bade sein ganzes Fleisch im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
17 Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jegliches Kleid und jegliches Fell, auf dem von dem Samenerguß ist, werde im Wasser gewaschen, und ist unrein bis zum Abend.
18 Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend.
Und das Weib, mit dem ein Mann liegt, und der Samen sich ergießt: sie sollen sich im Wasser baden, und sind unrein bis auf den Abend.
19 Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
Und so ein Weib flüssig ist, so sie ihren Fluß von Blut hat an ihrem Fleische, soll sie sieben Tage in ihrer Abgeschiedenheit sein, und jeder, der sie berührt, sei unrein bis an den Abend.
20 Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
Und alles, worauf sie liegt in ihrer Abgeschiedenheit, ist unrein, und alles, worauf sie sitzt, ist unrein.
21 Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist unrein bis auf den Abend.
22 Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie sitzt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis zum Abend unrein.
23 Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.
Und wenn es auf dem Lager ist oder an dem Gerät, auf dem sie saß, da er es berührt, soll er unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn einer bei ihr liegen sollte und von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so bleibt er sieben Tage lang unrein, und alles Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt und von ihrer Befleckung an ihm ist, so ist er sieben Tage unrein, und das ganze Lager, auf dem er lag, ist unrein.
25 Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.
Und wenn einem Weib ihr Blutfluß viele Tage fließt außer der Zeit ihrer Abgeschiedenheit oder derselbe fließt über die Zeit ihrer Abgeschiedenheit hinaus, soll sie alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit wie in den Tagen ihrer Abgeschiedenheit unrein sein.
26 Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
Alles Lager, worauf sie liegt alle Tage ihres Flusses, sei ihr wie das Lager ihrer Abgeschiedenheit, und alles Gerät, worauf sie sitzt, sei unrein, wie die Unreinheit ihrer Abgeschiedenheit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der das anrührt, wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28 Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.
Und wird sie rein von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und nachher ist sie rein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.
Und am achten Tage nehme sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester zum Eingang des Versammlungszeltes.
30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses.
Und der Priester bereite die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihr vor Jehovah von dem Flusse ihrer Unreinheit.
31 So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
Und ihr sollt die Söhne Israel absondern von ihrer Unreinheit, auf daß sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, indem sie verunreinigen Meine Wohnung in ihrer Mitte.
32 Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird;
Dies ist das Gesetz für den Flüssigen und von dem Samenerguß ausgeht und der dadurch unrein wird.
33 und in betreff derjenigen, die an ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit leidet, und dessen, der einen Fluß hat, es sei ein Mann oder ein Weib, sowie dessen, der bei einer Unreinen liegt.
Und für die, so krank ist in ihrer Abgeschiedenheit und für dasjenige, das am Flusse leidet, männlich oder weiblich, und für den Mann, der bei einer Unreinen liegt.

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