< Hesekiel 44 >

1 Sodann führte er mich zurück in der Richtung auf das äußere Thor des Heiligtums, das sich nach Osten wendet; das war verschlossen.
And he turnede me to the weie of the yate of the outermore seyntuarie, which yate byhelde to the eest, and was closid.
2 Und Jahwe sprach zu mir: Dieses Thor soll verschlossen bleiben und nicht geöffnet werden. Niemand darf durch dasselbe eintreten; denn Jahwe, der Gott Israels, ist durch dasselbe eingetreten, darum soll es verschlossen bleiben.
And the Lord seide to me, This yate schal be closid, and schal not be opened, and a man schal not passe thorou it; for the Lord God of Israel entride bi it, and it schal be closid to the prince.
3 Der Fürst - er soll sich darin niederlassen, um vor Jahwe das Opfermahl zu verzehren. Durch die Vorhalle des Thors soll er eintreten und auf demselben Wege soll er es verlassen.
The prince hym silf schal sitte ther ynne, that he ete breed bifor the Lord; he schal go yn bi the weie of the yate of the porche, and he schal go out bi the weie therof.
4 Sodann brachte er mich in der Richtung auf das Nordthor vor die Vorderseite des Tempels; da gewahrte ich, wie die Herrlichkeit Jahwes den Tempel Jahwes erfüllte, und ich fiel auf mein Angesicht.
And he ledde me bi the weie of the north yate, in the siyt of the hous; and Y siy, and lo! the glorie of the Lord fillide the hous of the Lord; and Y felle doun on my face.
5 Jahwe aber sprach zu mir: Menschensohn, gieb acht und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich jetzt mit dir reden werde in Bezug auf alle Satzungen in betreff des Tempels Jahwes und aller für ihn geltenden Ordnungen; richte deine Aufmerksamkeit auf das Eintreten in den Tempel sowie auf alle Ausgänge des Heiligtums.
And the Lord seide to me, Thou, sone of man, sette thin herte, and se with thin iyen, and here with thin eeris alle thingis whiche Y speke to thee, of al the ceremonyes of the hous of the Lord, and of alle the lawis therof; and thou schalt sette thin herte in the weies of the temple, bi alle the goyngis out of the seyntuarie.
6 Und sprich zur Widerspenstigkeit, zum Hause Israel: So spricht der Herr Jahwe: Ihr habt es nun lange genug getrieben mit allen euren Greueln, Haus Israel,
And thou schalt seie to the hous of Israel terrynge me to wraththe, The Lord God seith these thingis, Ye hous of Israel, alle youre grete trespassis suffice to you,
7 indem ihr Fremdlinge, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes, hineinbrachtet, daß sie in meinem Heiligtume waren, um meinen Tempel zu entweihen, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und so meinen Bund bracht zu allen euren übrigen Greueln.
for ye bryngen in alien sones, vncircumcidid in herte, and vncircumcidid in fleisch, that thei be in my seyntuarie, and defoule myn hous. And ye offren my looues, ynnere fatnesse, and blood, and breken my couenaunt in alle youre grete trespassis.
8 Der Besorgung meiner Heiligtümer habt ihr nicht gewartet, sondern bestelltet sie für euch zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtume.
And ye kepten not the comaundementis of my seyntuarie, and ye settiden keperis of my kepyngis in my seyntuarye to you silf.
9 So spricht der Herr Jahwe: Kein Fremdling, der doch unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes ist, darf in mein Heiligtum eintreten, - keiner der Fremdlinge, die unter den Israeliten weilen.
The Lord God seith these thingis, Ech alien `that is vncircumcidid in herte, and vncircumcidid in fleisch, schal not entre in to my seyntuarie; ech alien sone, which is in the myddis of the sones of Israel.
10 Vielmehr die Leviten, die sich von mir entfernten, als Israel irre ging, indem sie fern von mir ihren Götzen nachirrten, die sollen ihre Verschuldung tragen.
But also Leuytis, `ether men of the lynage of Leuy, that yeden fer a wei fro me in the errour of the sones of Israel, and erriden fro me aftir her idols, and baren her wickidnesse,
11 Sie sollen in meinem Heiligtume Dienst thun, als Wachen an den Thoren des Tempels und als Bedienstete des Tempels; sie sollen die Brandopfer und Schlachtopfer für das Volk schlachten und sollen ihnen zur Verfügung stehen, um sie zu bedienen.
thei schulen be kepers of housis in my seyntuarye, and porteris of yatis of the hous, and mynystris of the hous; thei schulen sle brent sacrifices, and sacrifices for victorie of the puple; and thei schulen stonde in the siyt of the prestis, for to mynystre to hem.
12 Weil sie sie dereinst vor ihren Götzen bedienten und so dem Hause Israel beständig ein Anlaß zur Verschuldung wurden, deshalb habe ich meine Hand wider sie erhoben, ist der Spruch des Herrn Jahwe, und sie sollen ihre Verschuldung tragen.
For that that thei mynystriden to tho in the siyt of her idols, and weren maad to the hous of Israel in to offendyng of wickidnesse; therfor Y reiside myn hond on them, seith the Lord God, and thei baren her wickidnesse.
13 Sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienste zu thun und sich allen meinen Heiligtümern, den hochheiligen, zu nahen, sondern sie sollen ihre Schmach tragen und ihre Strafe für ihre Greuel, die sie verübt haben.
And thei schulen not neiye to me, that thei vse preesthod to me, nether thei schulen neiye to al my seyntuarie bisidis hooly of hooli thingis, but thei schulen bere her schenschipe, and her grete trespassis whiche thei diden.
14 Ich will sie dazu bestellen, daß sie den Dienst am Tempel besorgen - seine gesamte Bedienung und alle, was es an ihm zu thun giebt.
And Y schal make hem porteris of the hous, in al the seruyce therof, and in alle thingis that ben don ther ynne.
15 Aber die levitischen Priester - die Zadokssöhne -, die des Dienstes an meinem Heiligtume warteten, als die Israeliten von mir abirrten, die sollen mir nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut darzubringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
Forsothe preestis and dekenes, the sones of Sadoch, that kepten the cerymonyes of my seyntuarie, whanne the sones of Israel erriden fro me, thei schulen neiye to me, for to mynystre to me; and thei schulen stonde in my siyt, that thei offre to me ynnere fatnesse and blood, seith the Lord God.
16 Sie sollen in mein Heiligtum eintreten und sie sollen meinem Tische nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen meines Dienstes warten.
Thei schulen entre in to my seyntuarie, and thei schulen neiye to my boord, that thei mynystre to me, and kepe my ceremonyes.
17 Und wenn sie in die Thore des inneren Vorhofs eintreten, sollen sie linnenen Gewänder anlegen; Wolle darf nicht an sie kommen, wenn sie in den Thoren des inneren Vorhofs und weiter drinnen den Dienst verrichten.
And whanne thei schulen entre in to the yatis of the ynnere halle,
18 Linnene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte und linnene Beinkleider an ihren Schenkeln sein; nicht sollen sie sich mit Schweiß gürten.
thei schulen be clothid with lynnun clothis, nether ony wollun thing schal `be do on hem, whanne thei mynystren in the yatis of the ynnere halle, and with ynne; lynnun cappis, ether mytris, schulen be in the heedis of hem, and lynnun brechis schulen be in the leendis of hem, and thei schulen not be gird in swoot.
19 Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen zum Volke, sollen sie ihre Gewänder ausziehen, in denen sie den Dienst verrichteten, und sie in den Zellen des Heiligtums niederlegen und sollen andere Gewänder anlegen, damit sie nicht das Volk durch ihre Gewänder heiligen.
And whanne thei schulen go out at the outermere halle to the puple, thei schulen dispuyle hem of her clothis, in whiche thei mynystriden, and thei schulen leie tho vp in the treserie of seyntuarie; and thei schulen clothe hem silf in othere clothis, and thei schulen not halewe my puple in her clothis.
20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei herabhängen lassen, sondern ihr Haupthaar verstutzt tragen.
Forsothe thei schulen not schaue her heed, nether thei schulen nursche long heere, but thei clippynge schulen clippe her heedis.
21 Und Wein soll kein Priester trinken, wenn sie den inneren Vorhof betreten.
And ech preest schal not drynke wyn, whanne he schal entre in to the ynnere halle.
22 Sie dürfen sich keine Witwe oder Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern nur Jungfaruen vom Samen des Hauses Israel; eine solche Witwe jedoch, die von einem Priester als Witwe hinterlassen ward, dürfen sie heiraten.
And preestis schulen not take wyues a widewe, and a forsakun womman, but virgyns of the seed of the hous of Israel; but also thei schulen take a widewe, which is the widewe of a preest.
23 Und mein Volk sollen sie den Unterschied von heilig und gemein lehren und sie über den Unterschied von unrein und rein unterweisen.
And thei schulen teche my puple, what is bitwixe hooli thing and defoulid; and thei schulen schewe to hem, what is bitwixe cleene thing and vncleene.
24 Und über Streitfälle sollen sie zu Gericht sitzen; nach meinen Rechten sollen sie sie richten und meine Weisungen und Satzungen sollen sie an allen meinen Festtagen beobachten und meine Sabbate heilig halten.
And whanne debate is, thei schulen stonde in my domes, and schulen deme my lawis; and thei schulen kepe my comaundementis in alle my solempnytees, and thei schulen halewe my sabatis.
25 Zu einem Leichnam dürfen sie nicht herantreten, daß sie unrein würden; nur an der Leiche von Vater oder Mutter oder Sohn oder Tochter oder Bruder oder einer Schwester, die noch keinem Mann angehört hat, dürfen sie sich verunreinigen.
And thei schulen not entre to a deed man, lest thei be defoulid, no but to fadir, and modir, and to sone, and douyter, and to brother, and sister that hadde not an hosebonde, in whiche thei schulen be defoulid.
26 Und wenn er wieder rein geworden, soll man weitere sieben Tage für ihn zählen.
And after that he is clensid, seuene daies schulen be noumbrid to hym.
27 Und an dem Tag, an dem er das Heilige, den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtume Dienst zu thun, soll er sein Sündopfer darbringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
And in the dai of his entryng in to the seyntuarie, to the ynnere halle, that he mynystre to me in the seyntuarie, he schal offre for his synne, seith the Lord God.
28 Erbbesitz sollen sie nicht haben - ich bin ihr Erbbesitz! - noch sollt ihr ihnen Eigentum in Israel geben: ich bin ihr Eigentum!
Forsothe noon eritage schal be to hem, Y am the eritage of hem; and ye schulen not yyue to hem possessioun in Israel, for Y am the possessioun of hem.
29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das sollen sie verzehren, und alles, was in Israel dem Banne verfallen ist, soll ihnen gehören.
Thei schulen ete sacrifice, bothe for synne and for trespasse, and ech avow of Israel schal be hern.
30 Und das Beste von allen Erstlingen irgendwelcher Art und alle Hebeopfer irgendwelcher Art von allen euren Hebeopfergaben sollen den Priestern zufallen. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, um Segen auf dein Haus herabzuziehen.
And the firste thingis of alle firste gendrid thingis, and alle moiste sacrifices, of alle thingis that ben offrid, schulen be the prestis part; and ye schulen yyue the firste thingis of youre metis to the prest, that he leie vp blessyng to his hous.
31 Keinerlei Aas und nichts, was zerrissen ward, seien es Vögel oder Vieh dürfen die Priester essen.
Preestis schulen not ete ony thing deed bi it silf, and takun of a beeste, of foulis, and of scheep.

< Hesekiel 44 >