< 5 Mose 15 >

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen.
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß machen.
2 Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.
Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder Schuldherr soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.
3 Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.
Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Jedoch es wird keine Armen unter dir geben, - denn Jahwe wird dich reichlich segnen in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze geben wird, daß du es einnehmest,
Es sei denn, daß unter dir kein Dürftiger ist; denn Jehovah wird dich segnen in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe einzunehmen gibt;
5 falls du nur wirklich der Stimme Jahwes, deines Gottes, gehorchst, indem du auf die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, achtest.
Nur wenn du auf die Stimme Jehovahs, deines Gottes, hörst, so daß du hältst und tust all dies Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Denn Jahwe, dein Gott, hat dir den Segen verliehen, wie er dir verheißen hat, so daß du vielen Völkern leihen wirst, selber aber nicht zu entlehnen brauchst, und daß du über viele Völker herrschen wirst; über dich aber soll keines herrschen.
Denn Jehovah, dein Gott, hat dich gesegnet, wie Er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkerschaften borgen und nichts von ihnen borgen, und über viele Völkerschaften herrschen wirst, sie aber werden nicht herrschen über dich.
7 Wenn es unter dir einen Armen giebt, irgend einen deiner Volksgenossen in einer deiner Ortschaften in deinem Lande, das Jahwe, dein Gott, dir giebt, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
Wenn unter dir ein Dürftiger ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jehovah, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verstocken und deine Hand nicht vor deinem dürftigen Bruder zudrücken.
8 sondern vielmehr deine Hand für ihn aufthun und ihm gerne leihen, so viel er in seinem Mangel bedarf, der ihn betroffen hat.
Vielmehr sollst du deine Hand ihm auftun, und ihm borgen je nach seinem Mangel, worin er mangelt.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein nichtswürdiger Gedanke aufsteige, nämlich: Das siebente Jahr, das Jahr des Erlasses, ist nahe! und daß du nicht einen mißgünstigen Blick auf deinen armen Volksgenossen werfest und ihm nichts gebest; wenn er dann deinetwegen zu Jahwe schreit, so wird eine Verschuldung auf dir lasten.
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen das Wort Belials sei: das sagt: Das siebente Jahr nahet, das Jahr des Erlasses; und dein Auge deinem dürftigen Bruder böse sei, daß du es ihm nicht gebest und er über dich zu Jehovah rufe, so daß es dir zur Sünde werde.
10 Vielmehr geben sollst du ihm und sollst, wenn du ihm giebst, nicht verdrießlichen Sinnes sein; denn um solcher That willen wird dich Jahwe, dein Gott, segnen bei allem deinem Thun und bei allem, was deine Hand unternimmt.
Geben sollst du es ihm, und dein Herz soll nicht erbosen, daß du es ihm gibst; denn wegen dieses Wortes wird Jehovah, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun, und in allem, wonach du die Hand ausreckst.
11 Denn niemals wird es im Land an Armen fehlen; darum gebiete ich dir: Thue gern für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande deine Hand auf!
Denn Dürftige werden niemals aufhören von des Landes Mitte. Deshalb gebiete ich dir und spreche: Tue deine Hand auf deinem Bruder, dem Elenden und dem Dürftigen in deinem Land.
12 Wenn sich dir einer deiner VoIksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.
Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft, so soll er sechs Jahre dir dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei ausgehen lässest, so sollst du ihn nicht leer ziehen lassen.
Und wenn du ihn frei entlässest von dir, so entlasse ihn nicht leer.
14 Vielmehr sollst du ihm von deinen Schafen, von deiner Tenne und aus deiner Kelter eine gehörige Last mitgeben. Womit dich Jahwe, dein Gott, gesegnet hat, davon sollst du ihm geben
Du sollst ihm aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Weinkufe, womit Jehovah, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 und sollst daran denken, daß du auch Sklave warst in Ägypten, und Jahwe, dein Gott, dich freigemacht hat; deshalb gebiete ich dir heute Solches.
Und gedenke, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland, und Jehovah, dein Gott, dich eingelöst hat. Deshalb gebiete ich dir dies Wort heute.
16 Falls er aber zu dir sagt: Ich will nicht von dir wegziehen, - weil er dich und dein Haus lieb gewonnen hat, da es ihm wohl bei dir war, -
So es aber geschieht, daß er zu dir spricht: Ich will nicht von dir ausgehen, weil Ich dich und dein Haus liebe, - weil es ihm gut geht bei dir;
17 so nimm den Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Thüre, so ist er dann für immer dein Sklave, und auch mit deiner Sklavin sollst du so verfahren.
So nimm eine Pfrieme und treibe sie durch sein Ohr und die Tür; und er soll dein Knecht sein ewiglich, und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Es darf dir nicht schwer fallen, wenn du ihn frei ausgehen lassen mußt, denn, was an Wert das doppelte des Lohns eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang abverdient; und so wird dich Jahwe, dein Gott, segnen in allem, was du thust.
Und laß es dir nicht hart sein in deinen Augen, wenn du ihn frei entlässest von dir; denn das Doppelte von eines Lohnarbeiters Lohn hat er dir gedient sechs Jahre, und Jehovah, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Jedes männliche erstgeborne Stück, das dir unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du Jahwe, deinem Gotte, weihen; mit den erstgebornen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und die erstgebornen deiner Schafe darfst du nicht scheren.
Alles Erstgeborene, das dir geboren wird von deinem Rindvieh oder von deinem Kleinvieh, sollst du, wenn es männlich ist, Jehovah, deinem Gotte, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Ochsen, noch scheren das Erstgeborene deines Kleinviehs.
20 An der Stätte, die Jahwe erwählt hat, mußt du sie Jahr für Jahr mit deiner Familie vor Jahwe, deinem Gotte, verzehren.
Vor Jehovah, deinem Gotte, sollst du es essen Jahr für Jahr an dem Orte, den Jehovah erwählen wird, du und dein Haus.
21 Und wenn sie einen Makel haben, lahm oder blind sind oder irgend einen anderen schlimmen Makel haben, so darfst du sie Jahwe, deinem Gotte, nicht opfern.
Und so daran ein Makel ist, so es lahm oder blind ist, irgendein böser Makel, sollst du es Jehovah, deinem Gotte, nicht opfern.
22 An deinem Wohnorte mußt du solche essen, der Unreine so gut, wie der Reine, wie eine Gazelle oder einen Hirsch.
In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie das Reh und wie den Hirsch.
23 Nur ihr Blut darfst du nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser.
Nur sein Blut sollst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie das Wasser.

< 5 Mose 15 >