< 4 Mose 30 >

1 Und Moses redete mit den Stammeshäuptern der Israeliten also: "Das ist es, was der Herr befiehlt:
Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
2 'Macht einer ein Gelübde dem Herrn oder schwört er einen Eid, wodurch er seiner Seele eine Bindung aufbindet, so darf er sein Wort nicht brechen! So, wie er es ausgesprochen, soll er handeln!
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.
3 Macht aber ein Weib dem Herrn ein Gelöbnis und bindet sich in ihres Vaters Haus im Ledigstand eine Bindung auf
Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,
4 und ihr Vater hört vom Gelöbnis und der Bindung, die sie ihrer Seele aufgebunden, und schweigt ihr Vater dazu, dann gelten all die Gelübde, und jede Bindung, die sie auf ihre Seele gebunden, gilt.
und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.
5 Wenn aber ihr Vater am Tage, an dem er es hört, ihr wehrt, dann gelten all die Gelübde und Bindungen nicht, die sie auf ihre Seele gebunden. Der Herr vergibt ihr, weil ihr Vater ihr gewehrt.
Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
6 Sollte sie aber eines Mannes werden, solange die Gelübde oder sonst ein unbedacht gesprochen Wort, das sie auf ihre Seele gebunden, auf ihr lasten
Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,
7 und ihr Mann hört davon und schweigt, nachdem er es gehört, dann gelten die Gelübde, ebenso die Bindung, die sie ihrer Seele aufgebunden.
und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.
8 Doch wehrt ihr Mann es ihr, wenn er davon hört, so zerreißt er ihr Gelübde, das ihr obliegt, sowie das unbedacht gesprochene Wort, das sie auf ihre Seele gebunden. Der Herr verzeiht es ihr.
Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.
9 Das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, überhaupt alles, was sie auf ihre Seele gebunden, gilt für sie.
Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.
10 Macht sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde oder bindet sie durch Eid eine Bindung auf ihre Seele
Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,
11 und hört ihr Mann davon, doch schweigt er dazu, ohne ihr zu wehren, dann sind alle ihre Gelübde gültig, ebenso gilt jede Bindung, die sie auf ihre Seele gebunden.
und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.
12 Zerreißt ihr Mann sie aber an dem Tage, an dem er davon hört, so gilt nichts von dem, was sie ausgesprochen, sei es Gelöbnis oder Bindung. Ihr Mann hat sie zerrissen. Der Herr wird ihr verzeihen.
Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.
13 Jedes Gelübde und allen Bindungsschwur zur Beugung der Seele bestätigt ihr Mann und ihr Mann zerreißt es.
Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.
14 Schweigt aber ihr Mann dazu von Tag zu Tag, so bestätigt er alle Gelübde oder all ihre Bindungen, die ihr obliegen. Er bestätigt sie; denn er hat dazu geschwiegen an dem Tage, an dem er es gehört.
Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.
15 Zerreißt er sie dann noch, nachdem er davon gehört, so lädt er ihre Schuld auf sich.'"
Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.
16 Das sind die Gesetze, die der Herr dem Moses gab für das Verhältnis zwischen Mann und Weib, zwischen dem Vater und seiner ledigen Tochter im Vaterhaus.
Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

< 4 Mose 30 >