< 4 Mose 30 >

1 Und Moses redete mit den Stammeshäuptern der Israeliten also: "Das ist es, was der Herr befiehlt:
Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
2 'Macht einer ein Gelübde dem Herrn oder schwört er einen Eid, wodurch er seiner Seele eine Bindung aufbindet, so darf er sein Wort nicht brechen! So, wie er es ausgesprochen, soll er handeln!
Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
3 Macht aber ein Weib dem Herrn ein Gelöbnis und bindet sich in ihres Vaters Haus im Ledigstand eine Bindung auf
Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
4 und ihr Vater hört vom Gelöbnis und der Bindung, die sie ihrer Seele aufgebunden, und schweigt ihr Vater dazu, dann gelten all die Gelübde, und jede Bindung, die sie auf ihre Seele gebunden, gilt.
und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.
5 Wenn aber ihr Vater am Tage, an dem er es hört, ihr wehrt, dann gelten all die Gelübde und Bindungen nicht, die sie auf ihre Seele gebunden. Der Herr vergibt ihr, weil ihr Vater ihr gewehrt.
Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
6 Sollte sie aber eines Mannes werden, solange die Gelübde oder sonst ein unbedacht gesprochen Wort, das sie auf ihre Seele gebunden, auf ihr lasten
Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
7 und ihr Mann hört davon und schweigt, nachdem er es gehört, dann gelten die Gelübde, ebenso die Bindung, die sie ihrer Seele aufgebunden.
und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.
8 Doch wehrt ihr Mann es ihr, wenn er davon hört, so zerreißt er ihr Gelübde, das ihr obliegt, sowie das unbedacht gesprochene Wort, das sie auf ihre Seele gebunden. Der Herr verzeiht es ihr.
Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.
9 Das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, überhaupt alles, was sie auf ihre Seele gebunden, gilt für sie.
Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
10 Macht sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde oder bindet sie durch Eid eine Bindung auf ihre Seele
Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
11 und hört ihr Mann davon, doch schweigt er dazu, ohne ihr zu wehren, dann sind alle ihre Gelübde gültig, ebenso gilt jede Bindung, die sie auf ihre Seele gebunden.
und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
12 Zerreißt ihr Mann sie aber an dem Tage, an dem er davon hört, so gilt nichts von dem, was sie ausgesprochen, sei es Gelöbnis oder Bindung. Ihr Mann hat sie zerrissen. Der Herr wird ihr verzeihen.
Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
13 Jedes Gelübde und allen Bindungsschwur zur Beugung der Seele bestätigt ihr Mann und ihr Mann zerreißt es.
Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
14 Schweigt aber ihr Mann dazu von Tag zu Tag, so bestätigt er alle Gelübde oder all ihre Bindungen, die ihr obliegen. Er bestätigt sie; denn er hat dazu geschwiegen an dem Tage, an dem er es gehört.
wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;
15 Zerreißt er sie dann noch, nachdem er davon gehört, so lädt er ihre Schuld auf sich.'"
wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.
16 Das sind die Gesetze, die der Herr dem Moses gab für das Verhältnis zwischen Mann und Weib, zwischen dem Vater und seiner ledigen Tochter im Vaterhaus.
Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

< 4 Mose 30 >