< 4 Mose 30 >

1 Und Moses redete mit den Stammeshäuptern der Israeliten also: "Das ist es, was der Herr befiehlt:
Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, das der HERR geboten hat:
2 'Macht einer ein Gelübde dem Herrn oder schwört er einen Eid, wodurch er seiner Seele eine Bindung aufbindet, so darf er sein Wort nicht brechen! So, wie er es ausgesprochen, soll er handeln!
Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
3 Macht aber ein Weib dem Herrn ein Gelöbnis und bindet sich in ihres Vaters Haus im Ledigstand eine Bindung auf
Wenn ein Weibsbild dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist;
4 und ihr Vater hört vom Gelöbnis und der Bindung, die sie ihrer Seele aufgebunden, und schweigt ihr Vater dazu, dann gelten all die Gelübde, und jede Bindung, die sie auf ihre Seele gebunden, gilt.
und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre Seele verbunden hat.
5 Wenn aber ihr Vater am Tage, an dem er es hört, ihr wehrt, dann gelten all die Gelübde und Bindungen nicht, die sie auf ihre Seele gebunden. Der Herr vergibt ihr, weil ihr Vater ihr gewehrt.
Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er's höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.
6 Sollte sie aber eines Mannes werden, solange die Gelübde oder sonst ein unbedacht gesprochen Wort, das sie auf ihre Seele gebunden, auf ihr lasten
Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre Seele;
7 und ihr Mann hört davon und schweigt, nachdem er es gehört, dann gelten die Gelübde, ebenso die Bindung, die sie ihrer Seele aufgebunden.
und der Mann höret's und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat.
8 Doch wehrt ihr Mann es ihr, wenn er davon hört, so zerreißt er ihr Gelübde, das ihr obliegt, sowie das unbedacht gesprochene Wort, das sie auf ihre Seele gebunden. Der Herr verzeiht es ihr.
Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er's höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.
9 Das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, überhaupt alles, was sie auf ihre Seele gebunden, gilt für sie.
Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr.
10 Macht sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde oder bindet sie durch Eid eine Bindung auf ihre Seele
Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele;
11 und hört ihr Mann davon, doch schweigt er dazu, ohne ihr zu wehren, dann sind alle ihre Gelübde gültig, ebenso gilt jede Bindung, die sie auf ihre Seele gebunden.
und der Hausherr höret's und schweiget dazu und wehret's nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele.
12 Zerreißt ihr Mann sie aber an dem Tage, an dem er davon hört, so gilt nichts von dem, was sie ausgesprochen, sei es Gelöbnis oder Bindung. Ihr Mann hat sie zerrissen. Der Herr wird ihr verzeihen.
Macht's aber der Hausherr des Tages los, wenn er's höret, so gilt's nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine Seele; denn der Hausherr hat's los gemacht; und der HERR wird ihm gnädig sein.
13 Jedes Gelübde und allen Bindungsschwur zur Beugung der Seele bestätigt ihr Mann und ihr Mann zerreißt es.
Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:
14 Schweigt aber ihr Mann dazu von Tag zu Tag, so bestätigt er alle Gelübde oder all ihre Bindungen, die ihr obliegen. Er bestätigt sie; denn er hat dazu geschwiegen an dem Tage, an dem er es gehört.
Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörete.
15 Zerreißt er sie dann noch, nachdem er davon gehört, so lädt er ihre Schuld auf sich.'"
Wird er's aber schwächen, nachdem er's gehöret hat, so soll er die Missetat tragen.
16 Das sind die Gesetze, die der Herr dem Moses gab für das Verhältnis zwischen Mann und Weib, zwischen dem Vater und seiner ledigen Tochter im Vaterhaus.
Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.

< 4 Mose 30 >