< 3 Mose 7 >

1 "Und dies ist die Lehre über das Schuldopfer: Es ist hochheilig.
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
2 Am Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten! Sein Blut soll man an den Altar ringsum sprengen!
An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.
3 Man soll von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz und das Fett der Eingeweidedecke,
Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4 die beiden Nieren und das Fett daran und das der Lenden und den Leberlappen! Von den Nieren soll man es abtrennen!
die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Der Priester lasse es auf dem Altare aufdampfen als Mahl für den Herrn! Es ist ein Schuldopfer.
Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
6 Wer bei den Priestern männlich ist, darf es essen. An heiliger Stätte soll man es verzehren! Es ist hochheilig.
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Ein Gesetz gilt für beide: Dem Priester, der damit die Sühne vollzieht, soll es zufallen!
Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Dem Priester, der eines anderen Brandopfer darbringt, gehöre die Haut des Brandopfers, das er darbringt! Dem Priester soll sie gehören!
Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9 Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, was im Topf und in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt! Ihm soll es gehören!
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
10 Und jedes Speiseopfer, mit Öl bereitet und trocken, soll allen Aaronssöhnen gehören, einem wie dem anderen!
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
11 Und dies ist die Lehre über die Dankopfer, die man dem Herrn darbringt:
Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
12 Bringt er sie als Dankopfer dar, dann bringe er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und feines Mehl zu Kuchen, mit Öl vermengt!
Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
13 Zu Kuchen von gesäuertem Brote soll er sein Opfer bei seinem Lobdankopfer darbringen!
Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer,
14 Zu jeder Art von Opfer bringe er davon je einen dar als Weihegabe für den Herrn! Dem Priester, der das Blut des Dankopfers aussprengt, soll es gehören!
und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Das Fleisch des Lobdankopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden! Man soll nichts davon bis zum Morgen hinlegen!
Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
16 Ist seiner Opfergabe Opfer ein Gelübde oder eine freie Leistung, dann werde es am Tag der Opferung verzehrt! Den Rest davon mag man am Tag darauf essen.
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
17 Was vom Opferfleisch noch am dritten Tag übrig ist, werde verbrannt!
Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Wird von dem Fleisch des Dankopfers am dritten Tage gegessen, so gereicht dies dem Darbringer nicht zum Segen; ihm wird es nicht zugerechnet. Es gilt als verdorben, und wer davon genießt, muß seine Schuld tragen.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19 Das Fleisch, das irgend etwas Unreinem zu nahe kam, werde nicht gegessen! Es ist zu verbrennen. Das Fleisch sonst darf jeder Reine essen.
Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.
20 Wer Fleisch von einem Dankopfer des Herrn genießt und ist mit Unreinheit behaftet, der werde aus seinem Volke gestrichen!
Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
21 Wer etwas Unreines berührt, sei es Unreines an einem Menschen oder an einem unreinen Tier oder ein unreines Gewürm, und ißt vom Fleisch des Dankopfers des Herrn, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!"
Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
22 Und der Herr redete mit Moses:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen und Ziegen essen!
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24 Das Fett gefallener und zerrissener Tiere kann zu allerlei verwendet werden; aber essen dürft ihr es nicht.
Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.
25 Jeder, der Tierfett ißt, wie man es dem Herrn als Mahl bringt, wer davon ißt, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!
Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk.
26 Ihr sollt keinerlei Blut in irgendeiner eurer Siedlungen genießen, nicht von Vögeln und nicht von Vieh!
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
27 Wer irgendwie Blut genießt, soll aus seinem Volke gestrichen werden!'"
Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
28 Und der Herr redete zu Moses:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Wer dem Herrn sein Dankopfer bringt, soll von seinem Dankopfer dem Herrn seine Opfergabe bringen!
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
30 Seine eigenen Hände sollen des Herrn Mahl darbringen! Er bringe das Fett samt der Brust! Die Brust, um sie als Gabe vor den Herrn zu bringen!
Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.
31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar aufdampfen! Die Brust gehöre Aaron und den Söhnen!
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32 Die rechte Keule sollt ihr von euren Dankopfern dem Priester als Weihegabe geben!
Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
33 Wer von den Aaronssöhnen Blut und Fett der Dankopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören!
Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34 Ich selber habe ja von den Söhnen Israels bei ihren Dankopfern die Brust der Abgabe genommen und die Keule der Weihegabe und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewige Gebühr von seiten der Israeliten.'"
Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35 Dies ist der Rechtsteil des Aaron und seiner Söhne an den Mählern des Herrn, seitdem er sie herangezogen hatte, dem Herrn Priesterdienste zu leisten,
Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 hatte doch der Herr am Tage, da man sie salbte, geboten, man solle ihnen dies geben von seiten der Israeliten als ewige Gebühr für ihre Geschlechter.
die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
37 Dies ist die Lehre über das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Dankopfer,
Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
38 die der Herr dem Moses auf dem Berg Sinai geboten, als er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem Herrn in der Wüste Sinai darzubringen.
das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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