< 3 Mose 27 >

1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 "Sprich zu den Söhnen Israels und sage ihnen: 'Wenn jemand Personen nach dem Schätzungswert dem Herrn gelobt,
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,
3 dann sei Schätzungswert des Männlichen von zwanzig bis zu sechzig Jahren nach heiligem Gewicht fünfzig Silberringe!
so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
4 Ist es ein Weibliches, sei der Wert dreißig Ringe!
ein Weibsbild auf dreißig Sekel.
5 Ist es von fünf bis zu zwanzig Jahren, so sei der Wert des Männlichen zwanzig Ringe, der des Weiblichen zehn!
Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
6 Ist es von einem Monat bis zu fünf Jahren, so sei der Wert des Männlichen fünf Silberringe, der des Weiblichen drei Silberringe!
Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.
7 Ist es von sechzig Jahren und darüber, so sei der Wert des Männlichen fünfzehn Ringe und der des Weibes zehn!
Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
8 Ist es aber zu arm für den Schätzungswert, dann bringe man es vor den Priester, und der Priester werte es! Nach dem, was der Gelobende zahlen kann, soll ihn der Priester werten!
Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
9 Und ist es Vieh, von dem man dem Herrn ein Opfer bringen will, dann soll alles, was einer davon gibt, dem Herrn geheiligt sein!
Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig.
10 Er soll es nicht auswechseln und nicht Gutes für Schlechtes vertauschen oder Schlechtes für Gutes, und tauscht er doch das eine Vieh mit dem anderen, so sei das eine geheiligt; aber auch das andere soll es sein!
Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
11 Ist es aber irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht als Opfer darbringen darf, so stelle er das Vieh dem Priester vor!
Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.
12 Der Priester werte es zwischen gut und schlecht! Wie es der Priester wertet, so soll es bleiben!
Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
13 Löst er es aber ein, so lege er ein Fünftel auf den Schätzungswert!
Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
14 Weiht jemand dem Herrn sein Haus als heilige Gabe, so werte es der Priester zwischen gut und schlecht! Wie es der Priester schätzt, dabei soll es bleiben!
Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.
15 Will jemand, der sein Haus geweiht hat, es einlösen, so lege er ein Fünftel des Wertes darauf, und es sei wieder sein!
So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
16 Weiht jemand etwas von seinem Besitz dem Herrn, so sei der Wert nach seiner Aussaat! Ein Malter Gerstenaussaat zu fünfzig Silberringen.
Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
17 Weiht er vom Jubeljahre ab sein Feld, so soll es nach dem Richtwerte zu stehen kommen!
Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.
18 Weiht er aber nach dem Jubeljahr sein Feld, so berechne der Priester den Silberpreis mit Rücksicht nach den Jahren, die bis zum Jubeljahre fehlen! Dies werde vom Richtwert abgezogen!
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
19 Will aber der, der das Feld geweiht, es einlösen, dann lege er ein Fünftel des Wertes darauf, und es sei wieder sein!
Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
20 Löst er aber das Feld nicht ein und hat man das Feld an einen anderen verkauft, so kann es nicht mehr eingelöst werden.
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,
21 Vielmehr ist dies Feld, wird es im Jubeljahre frei, etwas, was dem Herrn geweiht ist, wie ein dem Bann verfallenes Feld. Dem Priester soll sein Besitz zufallen.
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.
22 Weiht er jedoch dem Herrn ein Feld, das er sich selbst gekauft und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,
Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,
23 so berechne ihm der Priester den Betrag des Richtwertes bis zum Jubeljahr! Er gebe den Wert an demselben Tag als heilige Gabe für den Herrn!
so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
24 Im Jubeljahre kommt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft und dem es als Erbbesitz gehört hat.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
25 Nach heiligem Gewicht geschehe jede Schätzung! Zwanzig Korn seien ein Ring!
AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.
26 Erstgeburten aber, die beim Vieh als erstgeworfen des Herrn sind, darf niemand opfern, weder Rind noch Schaf. Dem Herrn gehören sie ohnehin.
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.
27 Bei unreinem Vieh löse man es nach dem Schätzungswert und lege ein Fünftel des Betrags darauf! Wird es nicht eingelöst, so werde es nach dem Wert verkauft!
Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.
28 Keinerlei Banngut, das ein Mann dem Herrn bannt, nichts, was ihm gehört, Mensch oder Vieh oder Erbgrundstück, darf verkauft oder eingelöst werden. Alles Banngut ist dem Herrn hochheilig.
Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.
29 Was von Menschen gebannt wird, darf nicht losgekauft werden. Es soll getötet werden!
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
30 Aller Zehnte vom Boden, der Saatfrucht und der Baumfrüchte sind des Herrn. Sie sind dem Herrn geheiligt.
AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
31 Löst aber jemand einen Teil von seinem Zehnten ein, so soll er ein Fünftel des Betrages darauflegen!
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.
32 Bei allem Zehnten von Rind und Schaf, von allem, was unterm Hirtenstabe durchgeht, soll das zehnte Stück dem Herrn geheiligt werden.
Und alLE Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN.
33 Man soll nicht zwischen gut und schlecht untersuchen! Man soll es nicht vertauschen! Tauschte man es doch, dann sei das eine dem Heiligtum verfallen, ebenso soll es mit dem anderen sein! Es darf nicht eingelöst werden.'"
Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.
34 Dies sind die Gebote, die der Herr dem Moses für die Israeliten auf dem Berge Sinai gegeben hat.
Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

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