< 3 Mose 15 >

1 Und der Herr sprach zu Moses und Aaron also:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 "Redet mit den Söhnen Israels und sprecht zu ihnen: Wer einen Fluß an seinem Fleische hat, dessen Ausfluß ist unrein.
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Jeder Mann der einen Fluß hat aus seinem Fleische, der ist durch seinen Fluß unrein.
3 Dies ist eine Unreinheit durch seinen Fluß: Mag sein Fleisch seinen Fluß ausscheiden oder mag sein Fleisch so verstopft sein, daß nichts fließt, bei ihm ist es Unreinheit.
Und dies soll seine Unreinheit von seinem Flusse sein: Schleimet sein Fleisch von seinem Flusse oder ist sein Fleisch verstopft von seinem Flusse, so ist es seine Unreinheit.
4 Das ganze Lager, auf dem der Flüssige liegt, ist unrein, ebenso alles Gerät, auf dem er sitzt.
Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, soll unrein sein; und jegliches Gerät, auf dem er sitzt soll unrein sein.
5 Wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen, dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und der Mann, der sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis an den Abend unrein.
6 Wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der Flüssige saß, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer auf einem Gerät sitzt, auf dem der Flüssige gesessen, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und bis zum Abend unrein sein.
7 Wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis zum Abend.
8 Speit der Flüssige auf den Reinen, so wasche dieser seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wenn der Flüssige auf den Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9 Alles Reitzeug, auf dem der Flüssige reitet, ist unrein.
Und jeglicher Wagen, in dem der Flüssige fährt, soll unrein sein.
10 Wer etwas, was unter ihm war, anrührt, bleibt bis zum Abend unrein. Wer es fortträgt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, der irgend etwas berührt, das er unter sich hatte, soll unrein sein bis zum Abend. Und der sie trägt, wasche seine Kleider und bade sich im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
11 Wen der Flüssige mit ungewaschenen Händen berührt, der wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, den der Flüssige berührt und seine Hände nicht im Wasser abgespült hatte, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12 Ein Tongefäß, das der Flüssige berührt, werde zerbrochen und alles Holzgerät mit Wasser abgespült!
Und das irdene Gefäß, das der Flüssige berührt, soll zerbrochen, und jedes hölzerne Gefäß soll ausgespült werden im Wasser.
13 Wird der Flüssige rein von seinem Fluß, dann zähle er von seinem Reinwerden sieben Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sein Fleisch in frischem Wasser! Dann ist er rein.
Und so der Flüssige rein wird von seinem Flusse, soll er sieben Tage zählen von seiner Reinigung an, und seine Kleider waschen und sein Fleisch in fließendem Wasser baden, und er ist rein.
14 Am achten Tage soll er zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann komme er an des Festgezeltes Pforte vor den Herrn und gebe sie dem Priester!
Und am achten Tage nehme er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und komme vor das Angesicht Jehovahs zum Eingang des Versammlungszeltes und gebe sie dem Priester.
15 Der Priester richte sie her, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer! So schaffe ihm der Priester wegen seines Flusses Sühne vor dem Herrn!
Und der Priester mache die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah von seinem Flusse.
16 Entgeht einem Mann der Same, so bade er seinen ganzen Leib! Er bleibt bis zum Abend unrein!
Und der Mann, von dem ein Samenerguß ausgeht, bade sein ganzes Fleisch im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
17 Und jedes Tuch und jedes Lederzeug, an die Samen kommt, werde gewaschen! Bis zum Abend bleibt es unrein.
Und jegliches Kleid und jegliches Fell, auf dem von dem Samenerguß ist, werde im Wasser gewaschen, und ist unrein bis zum Abend.
18 Und schläft jemand bei einem Weibe, daß Samenfluß erfolgt, so müssen sie sich baden und sind bis zum Abend unrein.
Und das Weib, mit dem ein Mann liegt, und der Samen sich ergießt: sie sollen sich im Wasser baden, und sind unrein bis auf den Abend.
19 Wird ein Weib durch seines Leibes Blutfluß flüssig, so haftet sieben Tage an ihr die Unreinheit. Wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein.
Und so ein Weib flüssig ist, so sie ihren Fluß von Blut hat an ihrem Fleische, soll sie sieben Tage in ihrer Abgeschiedenheit sein, und jeder, der sie berührt, sei unrein bis an den Abend.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
Und alles, worauf sie liegt in ihrer Abgeschiedenheit, ist unrein, und alles, worauf sie sitzt, ist unrein.
21 Wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist unrein bis auf den Abend.
22 Wer irgendein Gerät berührt, auf dem sie saß, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie sitzt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis zum Abend unrein.
23 Wer auf dem Lager oder dem Gerät, auf dem sie saß, etwas berührt, wird bis zum Abend unrein.
Und wenn es auf dem Lager ist oder an dem Gerät, auf dem sie saß, da er es berührt, soll er unrein sein bis zum Abend.
24 Wenn einer bei ihr liegt, kommt er in ihre Unreinheit und bleibt sieben Tage unrein. Das ganze Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt und von ihrer Befleckung an ihm ist, so ist er sieben Tage unrein, und das ganze Lager, auf dem er lag, ist unrein.
25 Fließt eines Weibes Blutfluß viele Tage außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre Unreinheit hinaus noch flüssig bleibt, so gelten alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit als Tage ihrer Unreinheit. Sie ist unrein.
Und wenn einem Weib ihr Blutfluß viele Tage fließt außer der Zeit ihrer Abgeschiedenheit oder derselbe fließt über die Zeit ihrer Abgeschiedenheit hinaus, soll sie alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit wie in den Tagen ihrer Abgeschiedenheit unrein sein.
26 Das ganze Lager, auf dem sie alle Tage ihres Flusses sitzt, gelte ihr wie das Lager ihrer gewöhnlichen Unreinheit, und alles Gerät, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
Alles Lager, worauf sie liegt alle Tage ihres Flusses, sei ihr wie das Lager ihrer Abgeschiedenheit, und alles Gerät, worauf sie sitzt, sei unrein, wie die Unreinheit ihrer Abgeschiedenheit.
27 Und unrein wird jeder, der diese Dinge berührt. Er wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und jeder, der das anrührt, wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28 Ist sie aber von ihrem Flusse rein geworden, so zähle sie noch sieben Tage! Dann ist sie rein.
Und wird sie rein von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und nachher ist sie rein.
29 Am achten Tage soll sie zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann bringe sie diese zum Priester an des Festgezeltes Pforte!
Und am achten Tage nehme sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester zum Eingang des Versammlungszeltes.
30 Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer! Und so verschaffe der Priester ihr vor dem Herrn Sühne, des Flusses wegen, der sie unrein machte!
Und der Priester bereite die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihr vor Jehovah von dem Flusse ihrer Unreinheit.
31 Ihr sollt die Söhne Israels ob ihrer Unreinheit verwarnen, auf daß sie nicht durch ihre Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung in ihrer Mitte unrein machen!
Und ihr sollt die Söhne Israel absondern von ihrer Unreinheit, auf daß sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, indem sie verunreinigen Meine Wohnung in ihrer Mitte.
32 Das ist das Gesetz über den Flüssigen und den, dem der Same entgeht, wodurch er unrein wird,
Dies ist das Gesetz für den Flüssigen und von dem Samenerguß ausgeht und der dadurch unrein wird.
33 und über die, die an ihrer Unreinigkeit leidet, und über den, der seinen Fluß hat, über Männer wie über Weiber, und über den, der bei einer Unreinen liegt.'"
Und für die, so krank ist in ihrer Abgeschiedenheit und für dasjenige, das am Flusse leidet, männlich oder weiblich, und für den Mann, der bei einer Unreinen liegt.

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