< 3 Mose 15 >

1 Und der Herr sprach zu Moses und Aaron also:
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 "Redet mit den Söhnen Israels und sprecht zu ihnen: Wer einen Fluß an seinem Fleische hat, dessen Ausfluß ist unrein.
Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
3 Dies ist eine Unreinheit durch seinen Fluß: Mag sein Fleisch seinen Fluß ausscheiden oder mag sein Fleisch so verstopft sein, daß nichts fließt, bei ihm ist es Unreinheit.
Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist.
4 Das ganze Lager, auf dem der Flüssige liegt, ist unrein, ebenso alles Gerät, auf dem er sitzt.
Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden.
5 Wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen, dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6 Wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der Flüssige saß, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
7 Wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8 Speit der Flüssige auf den Reinen, so wasche dieser seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
9 Alles Reitzeug, auf dem der Flüssige reitet, ist unrein.
Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10 Wer etwas, was unter ihm war, anrührt, bleibt bis zum Abend unrein. Wer es fortträgt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
11 Wen der Flüssige mit ungewaschenen Händen berührt, der wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
12 Ein Tongefäß, das der Flüssige berührt, werde zerbrochen und alles Holzgerät mit Wasser abgespült!
Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13 Wird der Flüssige rein von seinem Fluß, dann zähle er von seinem Reinwerden sieben Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sein Fleisch in frischem Wasser! Dann ist er rein.
Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Am achten Tage soll er zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann komme er an des Festgezeltes Pforte vor den Herrn und gebe sie dem Priester!
Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
15 Der Priester richte sie her, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer! So schaffe ihm der Priester wegen seines Flusses Sühne vor dem Herrn!
Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.
16 Entgeht einem Mann der Same, so bade er seinen ganzen Leib! Er bleibt bis zum Abend unrein!
Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
17 Und jedes Tuch und jedes Lederzeug, an die Samen kommt, werde gewaschen! Bis zum Abend bleibt es unrein.
Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend.
18 Und schläft jemand bei einem Weibe, daß Samenfluß erfolgt, so müssen sie sich baden und sind bis zum Abend unrein.
Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
19 Wird ein Weib durch seines Leibes Blutfluß flüssig, so haftet sieben Tage an ihr die Unreinheit. Wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein.
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21 Wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
22 Wer irgendein Gerät berührt, auf dem sie saß, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
23 Wer auf dem Lager oder dem Gerät, auf dem sie saß, etwas berührt, wird bis zum Abend unrein.
Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.
24 Wenn einer bei ihr liegt, kommt er in ihre Unreinheit und bleibt sieben Tage unrein. Das ganze Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.
25 Fließt eines Weibes Blutfluß viele Tage außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre Unreinheit hinaus noch flüssig bleibt, so gelten alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit als Tage ihrer Unreinheit. Sie ist unrein.
Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Das ganze Lager, auf dem sie alle Tage ihres Flusses sitzt, gelte ihr wie das Lager ihrer gewöhnlichen Unreinheit, und alles Gerät, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.
27 Und unrein wird jeder, der diese Dinge berührt. Er wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
28 Ist sie aber von ihrem Flusse rein geworden, so zähle sie noch sieben Tage! Dann ist sie rein.
Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein.
29 Am achten Tage soll sie zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann bringe sie diese zum Priester an des Festgezeltes Pforte!
Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
30 Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer! Und so verschaffe der Priester ihr vor dem Herrn Sühne, des Flusses wegen, der sie unrein machte!
Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit.
31 Ihr sollt die Söhne Israels ob ihrer Unreinheit verwarnen, auf daß sie nicht durch ihre Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung in ihrer Mitte unrein machen!
So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den Flüssigen und den, dem der Same entgeht, wodurch er unrein wird,
Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die an ihrer Unreinigkeit leidet, und über den, der seinen Fluß hat, über Männer wie über Weiber, und über den, der bei einer Unreinen liegt.'"
und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

< 3 Mose 15 >