< 3 Mose 14 >

1 Und der Herr sprach zu Moses also:
Weiter gab der HERR dem Mose folgende Weisungen:
2 "Dies ist das Gesetz über den für aussätzig Erklärten am Tage seiner Reinigung: Man bringe seinen Fall vor den Priester!
»Folgende Vorschriften gelten für einen Aussätzigen am Tage, da er für rein erklärt wird: Er soll zu dem Priester geführt werden;
3 Dann gehe der Priester vor das Lager! Beschaut es der Priester und ist der Aussatzschaden am Aussätzigen geheilt,
und zwar muß der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß der bösartige Aussatz an dem Aussätzigen zur Heilung gekommen ist,
4 dann gebiete der Priester, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende, reine Vögel und Zedernholz und Karmesinwolle und Ysop hole!
so soll der Priester anordnen, daß man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel sowie ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop bringe.
5 Dann gebiete der Priester, daß man den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser schlachte!
Sodann soll der Priester anordnen, daß man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flußwasser schlachte.
6 Den anderen lebendigen Vogel soll er nehmen und das Zedernholz, die Karmesinwolle und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel ins Blut des über frischem Wasser abgeschlachteten Vogels.
Den lebenden Vogel aber nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop soll er nehmen und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quell- oder Flußwasser geschlachteten Vogels eintauchen.
7 Dann besprenge er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal und reinige ihn so! Den lebenden Vogel aber lasse er aufs freie Feld!
Hierauf soll er den, welcher für rein vom Aussatz erklärt werden soll, siebenmal damit besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8 Dann wasche der sich zu Reinigende seine Kleider und schere sein ganzes Haar und bade sich, so wird er rein. Danach darf er ins Lager kommen, bleibe aber noch sieben Tage vor seinem Zelte!
Hierauf soll der, welcher sich reinigen läßt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, seinen Kopf und seinen Bart und seine Augenbrauen! All sein Haar soll er scheren! Dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib! So wird er rein.
Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.«
10 Am achten Tage soll er zwei fehlerlose Lämmer nehmen und ein noch nicht einjähriges, fehlerloses, weibliches Lamm sowie drei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer und eine Kanne Öl!
»Hierauf soll er am achten Tage zwei fehlerlose (männliche) Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm nehmen, außerdem drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11 Der Priester, der reinigt, stelle den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Sachen vor den Herrn an des Festgezeltes Tür!
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll denjenigen, der sich reinigen läßt, samt jenen Opfergaben vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer mit der Kanne Öl dar und weihe beides vor dem Herrn!
Dann nehme der Priester das eine (männliche) Lamm, bringe es als Schuldopfer dar nebst dem Log Öl und webe beides als Webeopfer vor dem HERRN.
13 Und er schlachte an dem Orte, wo das Sünd- und Brandopfer geschlachtet wird, das Lamm an heiliger Stätte! Dem Priester gehöre das Schuldopfer wie das Sündopfer! Es ist hochheilig.
Dann schlachte er das andere Lamm an der Stätte, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14 Dann nehme der Priester vom Blut des Schuldopfers! Der Priester streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!
Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester aus der Kanne etwas Öl und gieße es in die priesterliche Linke!
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand,
16 Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl in seiner Linken und sprenge vor dem Herrn vom Öl mit seinem Finger siebenmal!
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor den HERRN.
17 Vom Öl, das auf seiner Hand noch übrigbleibt, soll der Priester dem zu Reinigenden etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand streichen und an die große Zehe seines rechten Fußes oben auf das Blut des Schuldopfers!
Von dem übrigen Öl aber, das sich in seiner Hand befindet, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
18 Was dann noch übrig ist von dem Öle auf der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt des zu Reinigenden tun! So schaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne!
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
19 Dann richte der Priester das Sündopfer her und schaffe so Sühne dem zu Reinigenden wegen seiner Unreinheit! Danach soll er das Brandopfer schlachten!
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch dem, welcher sich reinigen läßt, Sühne wegen seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfertier.
20 Dann bringe der Priester auf dem Altar das Brand- und das Speiseopfer dar! Schafft ihm so der Priester Sühne, dann wird er rein.
Wenn dann der Priester das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar dargebracht und ihm so Sühne erwirkt hat, so ist der Betreffende rein.«
21 Ist er aber arm und unvermöglich, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Darbringung und Sühneschaffung sowie ein Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, mit einer Kanne Öl für das Speiseopfer
»Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so soll er nur ein einziges Lamm als Schuldopfer zur Vollziehung der Webe nehmen, damit ihm Sühne erwirkt werde, ferner nur ein einziges Zehntel Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, zum Speisopfer und ein Log Öl,
22 Sowie zwei Turtel- oder ein Paar junge Tauben, wie er es eben vermag! Die eine sei Sündopfer, die andere Brandopfer!
dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, und zwar die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
23 Er bringe sie am achten Tage nach seiner Reinigung zum Priester an des Festgezeltes Tür vor den Herrn!
Er bringe sie am achten Tage, nachdem er für rein erklärt worden ist, zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN.
24 Der Priester nehme mit der Kanne Öl das Lamm des Schuldopfers! Dann bringe der Priester sie vor dem Herrn als Abgabe dar!
Der Priester nehme dann das zum Schuldopfer bestimmte Lamm sowie das Log Öl und webe beides als Webeopfer vor dem HERRN.
25 Dann schlachte man das Lamm des Schuldopfers! Der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!
Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Von dem Öle soll der Priester etwas in die priesterliche Linke gießen!
Dann gieße der Priester etwas von dem Öl in seine linke Hand
27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger etwas von dem Öl in seiner Linken vor den Herrn siebenmal!
und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor den HERRN.
28 Dann tue der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an des zu Reinigenden rechtes Ohrläppchen und an den Daumen seiner Rechten und an die große Zehe seines rechten Fußes, wo sich das Blut des Schuldopfers befindet!
Dann streiche der Priester etwas von dem Öl, das sich in seiner Hand befindet, dem, welcher sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand sowie an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
29 Was vom Öl auf des Priesters Hand noch übrig ist, soll er an des zu Reinigenden Kopf tun! So schaffe er ihm vor dem Herrn Sühne!
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so Sühne vor dem HERRN zu erwirken.
30 Dann richte er von den Turteltauben oder jungen Tauben, die er sich leisten kann,
Hierauf richte der Priester die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben her, für deren Beschaffung das Vermögen des Betreffenden ausgereicht hat,
31 die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer samt dem Speiseopfer! So schaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn!
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. So erwirke der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne vor dem HERRN.«
32 Das ist die Weisung für den, der den Aussatzschaden hat und der bei seiner Reinigung unvermöglich ist."
Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht.
33 Und der Herr redete mit Moses und Aaron also:
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
34 "Kommt ihr in das Kanaaniterland, das ich euch zu eigen gebe, und schlage ich mit dem Aussatzschaden ein Haus in eurem eigenen Lande,
»Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Lande, das euch alsdann gehört, an einem Hause einen Aussatzschaden entstehen lasse,
35 so komme der Hausbesitzer und melde es dem Priester mit den Worten: 'Wie ein Schaden dünkt es mir am Hause!'
so soll der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester die Anzeige machen: ›Es zeigt sich mir an meinem Hause etwas, das wie Aussatzschaden aussieht.‹
36 Da gebiete der Priester, das Haus zu räumen, bevor der Priester kommt, den Schaden zu besichtigen, damit nicht alles im Haus unrein werde! Dann soll der Priester kommen, das Haus zu besichtigen!
Dann soll der Priester anordnen, daß man, noch ehe er selbst zur Besichtigung des Schadens hineingeht, das Haus ausräume, damit nicht alles, was sich im Hause befindet, unrein werde; hierauf soll der Priester hingehen, um das Haus zu besichtigen.
37 Besichtigt er den Schaden und ist an den Hauswänden der Schaden in Gestalt von grünen oder roten Grübchen, die tiefer als die Wand zu liegen scheinen,
Wenn er dann bei der Besichtigung des Ausschlags findet, daß der Ausschlag sich an den Wänden des Hauses in Gestalt grünlicher oder rötlicher Vertiefungen zeigt und diese tiefer liegend erscheinen als die sie umgebende Wand,
38 dann gehe der Priester aus dem Haus an die Haustür und verschließe auf sieben Tage das Haus!
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
39 Kommt der Priester am siebten Tag wieder und sieht er, daß der Schaden an den Hauswänden weiter um sich griff,
Wenn der Priester dann am siebten Tage wiederkommt und bei der Besichtigung findet, daß der Schaden sich an den Wänden des Hauses weiter verbreitet hat,
40 dann gebiete der Priester, daß man die Steine, an denen der Schaden ist, ausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe!
so soll der Priester anordnen, daß man die Steine, an denen sich der Schaden zeigt, herausbreche und sie außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hinwerfe.
41 Dann lasse er das Haus ringsum inwendig abkratzen, und draußen vor der Stadt schütte man den abgekratzten Lehm an einen unreinen Ort!
Das Haus aber lasse er im Inneren überall abkratzen, und den abgekratzten Bewurf schütte man außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort hin.
42 Dann nehme man andere Steine und bringe sie an den Platz jener Steine! Dann soll man anderen Lehm nehmen und das Haus tünchen!
Dann soll man andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ausgebrochenen Steine einsetzen; auch soll man andern Lehm nehmen und das Haus damit bewerfen.
43 Kehrt der Schaden am Haus wieder, nachdem jene Steine weggenommen und das abgekratzte Haus getüncht,
Wenn dann der Ausschlag wiederkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
44 dann komme der Priester, und sieht er, daß im Haus der Schaden weiter um sich griff, so ist ein fressender Aussatz am Haus. Es ist unrein.
so soll der Priester wiederkommen. Wenn er dann bei der Besichtigung findet, daß der Ausschlag am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause: es ist unrein.
45 Man schleife das Haus mit seinen Steinen und Balken und den gesamten Lehm des Hauses und bringe es hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort!
Man soll deshalb das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holzwerk und allen Bewurf des Hauses, und soll dies alles außerhalb der Ortschaft an einen unreinen Ort schaffen.
46 Wer das verschlossene Haus betreten hat, gelte bis zum Abend für unrein!
Und wer in das Haus hineingegangen ist, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten,
47 Wer im Haus geschlafen hat, der soll seine Kleider waschen! Wer im Haus gegessen hat, der soll seine Kleider waschen!
und wer in dem Hause geschlafen hat, muß seine Kleider waschen; ebenso muß der, welcher in dem Hause gegessen hat, seine Kleider waschen.
48 Kommt der Priester und besichtigt es und hat der Schaden im Haus nicht um sich gegriffen nach dem Tünchen des Hauses, dann erkläre der Priester das Haus für rein! Der Schaden ist geheilt.
Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, daß der Ausschlag am Hause, nachdem das Haus neu beworfen worden ist, nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
49 Zwei Vögel nehme er zur Entsündigung des Hauses und Zedernholz und Karmesinwolle mit Ysop!
Er soll dann zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen, ferner ein Stück Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop,
50 Dann schlachte er den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser
und soll den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quell- oder Flußwasser schlachten.
51 und nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinwolle und den lebenden Vogel, tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das frische Wasser und besprenge siebenmal das Haus!
Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche das alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quell- oder Flußwasser, besprenge damit das Haus siebenmal
52 So entsündigt er das Haus mit Vogelblut und frischem Wasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und der Karmesinwolle!
und entsündige so das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem Quell- oder Flußwasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und dem Karmesin;
53 Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt ins freie Feld entkommen! So schaffe er dem Hause Sühne! Dann ist es rein.
den lebenden Vogel aber lasse er außerhalb der Ortschaft ins freie Feld fliegen. Wenn er so dem Hause Sühne erwirkt hat, so ist es rein.«
54 Das ist die Weisung für die verschiedenen Arten des Aussatzschadens und der Krätze,
Dies sind die Vorschriften bezüglich aller Arten von Aussatz und bezüglich des Grindes,
55 des Aussatzes an Tüchern und Häusern,
ferner bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken und an Häusern,
56 der Hautmale, des Schorfes und der Flecken,
ferner bezüglich der Anschwellungen sowie des Ausschlags und der hellen Flecken,
57 um danach zwischen Rein oder Unrein zu entscheiden. Dies ist das Gesetz über den Aussatz."
um Belehrung darüber zu geben, wann etwas für unrein und wann für rein zu erklären ist. Dies sind die Vorschriften über den Aussatz.

< 3 Mose 14 >