< 3 Mose 12 >

1 Der Herr sprach zu Moses also:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 "Sprich zu den Söhnen Israels: 'Schenkt ein Weib einem Knaben im Wochenbett das Leben, so ist sie sieben Tage unrein, so wie sie in den Tagen ihrer monatlichen Unreinheit unrein ist.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
3 Am achten Tage werde seines Gliedes Fleisch beschnitten!
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
4 Dreiunddreißig Tage soll sie im Reinigungsblute bleiben! Sie darf nichts Heiliges berühren und darf nicht in das Heiligtum kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung vorüber sind!
Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
5 Schenkt sie aber einem Mädchen das Leben, so sei sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Unreinheit, und sechsundsechzig Tage soll sie im Reinigungsblute bleiben!
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
6 Sind die Tage ihrer Reinigung vorüber bei einem Sohn oder einer Tochter, so soll sie ein noch nicht einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an des Festgezeltes Pforte zu dem Priester!
Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
7 Er bringe sie vor dem Herrn dar und schaffe ihr Sühne! So werde sie rein von ihrem Blutflusse! Dies ist die Lehre über Kindbetterinnen, sei es bei Knaben oder Mädchen.
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
8 Reicht aber ihr Vermögen nicht für ein Schaf hin, so nehme sie zwei Turteltauben oder sonst zwei junge Tauben, die eine für das Brandopfer, die andere für das Sündopfer, und so verschaffe ihr der Priester Sühne, daß sie rein werde!'
Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

< 3 Mose 12 >