< 5 Mose 25 >

1 "Ist Streit zwischen Männern, und treten sie vor Gericht, dann richte man sie! Den Unschuldigen spreche man frei und verurteile den Schuldigen!
Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten rechtsprechen und den Gottlosen verdammen.
2 Verdient der Schuldige Schläge, dann lasse ihn der Richter hinlegen und ihm vor ihm Schläge geben seines Frevels wegen zur Genüge an Zahl.
Und so der Gottlose Schläge verdienet hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und sollen ihn vor ihm schlagen nach dem Maß und Zahl seiner Missetat.
3 Vierzig Hiebe lasse er ihm geben, aber nicht mehr, damit dein Bruder nicht vor deinen Augen zerfleischt würde, versetzte man ihm noch mehr Hiebe.
Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zu viel geschlagen werde, und dein Bruder scheußlich vor deinen Augen sei,
4 Du sollst einem Rinde beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen!
Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden.
5 Leben Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne daß er einen Sohn gehabt, so soll die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts eines fremden Mannes werden! Ihr Schwager soll zu ihr eingehen! Er nehme sie sich zum Weibe und leiste ihr die Schwagerpflicht!
Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weihe nehmen und sie ehelichen.
6 Der Erstgeborene, den sie gebiert, komme auf den Namen seines verstorbenen Bruders, daß nicht sein Name in Israel erlösche!
Und den ersten Sohn, den sie gebieret, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß, sein Name nicht vertilget werde aus Israel.
7 Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und spreche: 'Mein Schwager weigert sich, seines Bruders Namen in Israel zu erhalten! Er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.'
Gefällt es aber dem Manne nicht, daß er seine Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin, hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
8 Da sollen ihn die Ältesten seiner Stadt vorladen und ihm zureden! Bleibt er aber dabei und sagt: 'Ich habe keine Lust, sie zu nehmen',
So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann stehet und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,
9 so trete seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten zu ihm, ziehe ihm den Schuh vom Fuße, speie ihm ins Angesicht, hebe an und sage: 'Also ergehe es jedermann, der seines Bruders Haus nicht aufbauen will!'
so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien; und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Manne, der seines Bruders Haus nicht erbauen will.
10 Und sein Name heiße in Israel: 'Elender Barfüßer'!
Und sein Name soll in Israel heißen des Barfüßers Haus.
11 Raufen zwei Brüder miteinander, und eilt das Weib des einen herbei, ihren Mann zu befreien aus der Hand dessen, der ihn schlägt, und packt sie ihn mit der Hand an den Schamteilen,
Wenn sich zween Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand des, der ihn schlägt, und strecket ihre Hand aus und ergreifet ihn bei seiner Scham,
12 dann haue ihr schonungslos die Hand ab!
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll ihrer nicht verschonen.
13 In deiner Tasche sollst du nicht zweierlei Gewichtssteine tragen, einen größeren und einen kleineren!
Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 In deinem Hause sollst du nicht zweierlei Scheffel haben, einen größeren und einen kleineren!
und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.
15 Nur volles und richtiges Gewicht sollst du haben, vollen und richtigen Scheffel, auf daß du lange lebst in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt!
Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.
16 Denn ein Greuel für den Herrn, deinen Gott, ist jeder, der solches tut und solche Unredlichkeit verübt.
Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel, wie alle, die übel tun.
17 Bedenke, was dir die Amalekiter unterwegs getan, auf deinem Zuge aus Ägypten,
Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget:
18 wie sie dich unterwegs überfallen und all deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten, als du erschöpft und müde geworden, und wie sie Gott nicht gefürchtet haben!
wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen deine Hintersten, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht.
19 Darum sollst du in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, des Amalekiters Namen unter dem Himmel auslöschen, wenn dir der Herr, dein Gott, vor all deinen Feinden ringsum Ruhe schafft! Du sollst es nicht vergessen!"
Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringet von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!

< 5 Mose 25 >