< 5 Mose 23 >

1 In des Herrn Gemeinde darf nicht eintreten, wer durch Zerquetschung verstümmelt ist oder durch Abschneiden der Röhre.
Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.
2 In des Herrn Gemeinde darf kein Bastard eintreten. Auch nicht das zehnte Glied von einem solchen darf in des Herrn Gemeinde eintreten.
Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.
3 Kein Ammoniter noch Moabiter darf in des Herrn Gemeinde eintreten. Auch das zehnte Glied von ihnen darf nicht in des Herrn Gemeinde eintreten.
Kein Ammoniter oder Moabiter darf der Gemeinde Jahwes angehören; niemals soll einer, der auch nur im zehnten Gliede von ihnen abstammt, der Gemeinde Jahwes angehören dürfen,
4 Denn, als ihr aus Ägypten gezogen, sind sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen. Auch hat man gegen dich den Beorsohn Bileam aus Petor in Mesopotamien verdingt, dich zu verfluchen.
weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und wider dich aus Pethor in Mesopotamien Bileam, den Sohn Beors, gedungen haben, um dich zu verfluchen.
5 Aber der Herr, dein Gott, hat nicht auf Bileam hören wollen. Dir verwandelte der Herr, dein Gott, den Fluch in Segen. Denn der Herr, dein Gott, liebt dich.
Aber Jahwe, dein Gott, war nicht willens, auf Bileam zu hören, vielmehr verwandelte dir Jahwe, dein Gott, den Fluch in Segen; denn Jahwe, dein Gott, hatte dich lieb.
6 Niemals sollst du ihr Wohl und ihr Glück fördern, solange du lebst!
Du sollst, so lange du lebst, niemals auf ihr Wohlergehen und ihr Glück bedacht sein.
7 Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen! Denn sie sind deine Brüder. Auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen! Denn Gast bist du in ihrem Lande gewesen.
Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn sie sind deine Brüder; auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast in ihrem Land als Fremdling geweilt.
8 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Gliede in des Herrn Gemeinde eintreten.
Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören.
9 Ziehst du gegen deine Feinde, so hüte dich vor allem Ungehörigen!
Wenn du im Kriege gegen deine Feinde ein Lager beziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen.
10 Ist einer unter dir, der unrein wäre durch nächtlichen Zufall, so gehe er vor das Lager! Er darf nicht in das Lager hereinkommen.
Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen;
11 Erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang in das Lager kommen.
erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang wieder hinein ins Lager kommen.
12 Dir soll ein Platz außerhalb des Lagers sein! Dort tritt aus!
Auch sollst du einen bestimmten Ort außerhalb des Lagers haben, an den du dich hinauszubegeben hast;
13 In deinem Gürtel sollst du einen Spaten tragen! Grabe damit ein Loch, wenn du draußen niederkauern mußt, und bedecke wieder deinen Kot!
und unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben: mit dem sollst du, wenn du dich draußen niederkauern mußt, ein Loch graben und es dann zur Bedeckung deines Unrats wieder zuscharren.
14 Denn der Herr, dein Gott, schreitet mitten durch dein Lager, dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben. Darum sei dein Lager heilig, auf daß er nichts Widerliches an dir bemerke und sich nicht von dir wende!
Denn Jahwe, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nicht irgend etwas Widerliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe.
15 Einen Sklaven, der vor seinem Herrn sich zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern!
Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Orte, den er wählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt! Du sollst ihn nicht plagen!
Er soll bei dir innerhalb deiner Grenzen bleiben dürfen, an dem Orte, den er erwählen wird, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt, ohne daß du ihn belästigen darfst.
17 Bei Israels Mädchen darf es keine Geweihte geben und bei den israelitischen Knaben keinen Geweihten.
Es soll unter den israelitischen Mädchen keine im Dienst einer heidnischen Gottheit der Unzucht Geweihte geben, noch darf es unter den israelitischen Knaben einen Geweihten geben.
18 Du sollst nicht eines Gelübdes wegen Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen! Denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
Du darfst nicht aus Anlaß irgend welches Gelübdes Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen, denn auch dieses beides ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
19 Du sollst von deinen Brüdern keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch für Speise noch Zins für irgend etwas Leihbares!
Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.
20 Vom Ausländer darfst du Zins nehmen, aber von deinen Brüdern nicht fordern, auf daß dich der Herr, dein Gott, in all deiner Hände Werk segne in dem Lande, in das du kommst, es zu besetzen.
Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.
21 Machst du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen! Denn sonst fordert es der Herr von dir, und du wärest einer Sünde schuldig.
Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig.
22 Meidest du das Geloben, so bist du keiner Sünde schuldig.
Wenn du aber auf das Geloben verzichtest, so bist du deshalb keines Vergehens schuldig.
23 Was aber über deine Lippen kommt, sollst du halten! Tu also, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mündlich versprochen hast!
Was du einmal ausgesprochen hast, sollst du halten und dementsprechend handeln, wie du Jahwe, deinem Gotte, freiwillig gelobt, und was dein Mund ausgesprochen hat.
24 Kommst du in deines Nächsten Weinberg, so iß dich satt an Trauben nach Herzenslust! Aber du darfst nichts in dein Gefäß tun!
Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen, so viel du Lust hast, bis du satt bist, aber in dein Gefäß darfst du nichts thun.
25 Kommst du in die Halmfrucht deines Nächsten, so pflücke Ähren mit der Hand! Aber du darfst nicht die Sichel über deines Nächsten Halmfrucht schwingen."
Wenn du in das in Halmen stehende Getreide deines Nächsten kommst, darfst du dir Ähren mit der Hand abreißen, aber die Sichel darfst du nicht über die Halme deines Nächsten schwingen.

< 5 Mose 23 >