< 5 Mose 21 >

1 "Wird in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, jemand erschlagen auf dem Felde liegend gefunden, und man weiß nicht, wer ihn erschlagen, 2 dann sollen deine Ältesten, und zwar deine Richter, hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen sind! 3 Aus der Stadt, die dem Erschlagenen zunächst liegt, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch an keinem Joch gezogen hat! 4 Dann sollen die Ältesten dieser Stadt die junge Kuh in einen steinigen Bachgrund führen, wo nicht geackert und gesät wird! Und sie sollen dort in dem steinigen Bachgrunde der jungen Kuh das Genick brechen! 5 Darauf sollen die Priester, die Levitensöhne, herantreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, ihm zu amten und mit des Herrn Namen zu segnen, und nach ihrem Ausspruche soll über jeden Streit und Schaden entschieden werden! 6 Aus jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, sollen alle Ältesten über der jungen Kuh, der in dem steinigen Bachgrunde das Genick gebrochen worden, ihre Hände waschen 7 und sollen laut sprechen: 'Nicht haben unsere Hände dieses Blut vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen! 8 Vergib, Herr, Deinem Volke Israel, das Du erlöst, und lege nicht Deinem Volke Israel unschuldig Blut auf!' So wird die Blutschuld ihnen gesühnt. 9 So sollst du selbst unschuldig vergossenes Blut tilgen aus deiner Mitte! Denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des Herrn! 10 Ziehst du gegen deinen Feind zu Feld, und gibt der Herr, dein Gott, ihn in deine Hand, und machst du von ihm Gefangene 11 und erblickst du unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und wirst du von Liebe zu ihr ergriffen und möchtest du sie dir zum Weibe nehmen, 12 dann bringe sie in dein Haus, daß sie ihr Haupt enthülle, ihre Nägel schneide, 13 ihre Gefangenentracht ablege, in deinem Haus bleibe und Vater und Mutter einen Monat betrauere! Dann darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Gefällt sie dir aber nicht mehr, dann gib sie ganz frei! Keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Du darfst gegen sie nicht roh sein, weil du sie geschwächt hast. 15 Hat ein Mann zwei Frauen, die eine bevorzugt, die andere zurückgesetzt, und gebären ihm beide Söhne, die bevorzugte und die zurückgesetzte, und stammt der erstgeborene Sohn von der zurückgesetzten, 16 und setzt der Mann seine Söhne zu Erben ein über alles, was sein ist, dann darf er nicht dem Sohne der Bevorzugten vor dem Sohne der Zurückgesetzten, dem Erstgeborenen, die Rechte des Erstgeborenen geben. 17 Er muß den Erstgeborenen, den Sohn der Zurückgesetzten, anerkennen und ihm von allem, was sich bei ihm findet, zwei Drittel geben. Denn dieser ist der Erstling seiner Kraft. Ihm gehört das Erstgeburtsrecht. 18 Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der nicht die Stimme des Vaters und der Mutter hört, wenn sie ihn zurechtweisen, und der ihnen nicht gehorcht, 19 so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und vor die Ältesten seiner Stadt führen, zum Tor seines Ortes! 20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: 'Dieser unser Sohn ist mißraten und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme; er ist ein Schlemmer und Säufer!' 21 Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen! So tilge das Böse aus deiner Mitte! Ganz Israel soll es hören und sich fürchten! 22 Liegt auf jemand eine Schuld, ein todeswürdiges Verbrechen, und wird er hingerichtet und hängst du ihn an einen Baum, 23 so darf sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume bleiben; du mußt ihn begraben noch am gleichen Tage. Denn ein Gehängter ist ein Gottesfluch. Du darfst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt."

< 5 Mose 21 >