< 5 Mose 21 >

1 "Wird in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, jemand erschlagen auf dem Felde liegend gefunden, und man weiß nicht, wer ihn erschlagen,
Wenn in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitztume verleiht, ein Erschlagener auf dem Felde liegen gefunden wird, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 dann sollen deine Ältesten, und zwar deine Richter, hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen sind!
so sollen deine Vornehmsten und Richter hinausgehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die sich rings um den Erschlagenen befinden.
3 Aus der Stadt, die dem Erschlagenen zunächst liegt, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch an keinem Joch gezogen hat!
Ist dann die dem Erschlagenen zunächst liegende Stadt ermittelt, so sollen die Vornehmsten jener Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht an einem Joche gezogen hat.
4 Dann sollen die Ältesten dieser Stadt die junge Kuh in einen steinigen Bachgrund führen, wo nicht geackert und gesät wird! Und sie sollen dort in dem steinigen Bachgrunde der jungen Kuh das Genick brechen!
Dann sollen die Vornehmsten jener Stadt die junge Kuh in ein Thal mit nie versiegendem Wasser hinabführen, wo nicht geackert und nicht gesät wird, und sollen dort im Thale der jungen Kuh das Genick brechen.
5 Darauf sollen die Priester, die Levitensöhne, herantreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, ihm zu amten und mit des Herrn Namen zu segnen, und nach ihrem Ausspruche soll über jeden Streit und Schaden entschieden werden!
Darauf sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten, - denn sie hat Jahwe, dein Gott, erwählt, daß sie ihm dienen und im Namen Jahwes segnen sollen, und nach ihrem Ausspruche wird über jeden Streit und jede Verletzung entschieden, -
6 Aus jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, sollen alle Ältesten über der jungen Kuh, der in dem steinigen Bachgrunde das Genick gebrochen worden, ihre Hände waschen
und alle Vornehmsten jener Stadt, als die, welche dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen über der jungen Kuh, der im Thale das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen
7 und sollen laut sprechen: 'Nicht haben unsere Hände dieses Blut vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen!
und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben die Unthat nicht gesehen.
8 Vergib, Herr, Deinem Volke Israel, das Du erlöst, und lege nicht Deinem Volke Israel unschuldig Blut auf!' So wird die Blutschuld ihnen gesühnt.
Vergieb, o Jahwe, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege deinem Volke Israel nicht die Verantwortung für unschuldig vergossenes Blut auf! So werden sie von der Blutschuld frei werden,
9 So sollst du selbst unschuldig vergossenes Blut tilgen aus deiner Mitte! Denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des Herrn!
und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.
10 Ziehst du gegen deinen Feind zu Feld, und gibt der Herr, dein Gott, ihn in deine Hand, und machst du von ihm Gefangene
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, und Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt giebt, und du Gefangene unter ihnen machst
11 und erblickst du unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und wirst du von Liebe zu ihr ergriffen und möchtest du sie dir zum Weibe nehmen,
und unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt erblickst und von Liebe zu ihr ergriffen wirst, daß du sie dir zum Weibe nehmen willst,
12 dann bringe sie in dein Haus, daß sie ihr Haupt enthülle, ihre Nägel schneide,
so bringe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt beschere, ihre Nägel beschneide
13 ihre Gefangenentracht ablege, in deinem Haus bleibe und Vater und Mutter einen Monat betrauere! Dann darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
und ihre Gefangenenkleidung ablege. So soll sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauern; und darnach darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
14 Gefällt sie dir aber nicht mehr, dann gib sie ganz frei! Keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Du darfst gegen sie nicht roh sein, weil du sie geschwächt hast.
Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.
15 Hat ein Mann zwei Frauen, die eine bevorzugt, die andere zurückgesetzt, und gebären ihm beide Söhne, die bevorzugte und die zurückgesetzte, und stammt der erstgeborene Sohn von der zurückgesetzten,
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen er die eine bevorzugt, die andere aber zurücksetzt, und beide ihm Söhne gebären, die bevorzugte wie die zurückgesetzte, und der erstgeborne Sohn von der zurückgesetzten stammt,
16 und setzt der Mann seine Söhne zu Erben ein über alles, was sein ist, dann darf er nicht dem Sohne der Bevorzugten vor dem Sohne der Zurückgesetzten, dem Erstgeborenen, die Rechte des Erstgeborenen geben.
so darf er, wenn er seinen Söhnen sein Vermögen als Erbe übergiebt, nicht mit Hintansetzung des Sohns der zurückgesetzten, der der Erstgeborne ist, dem Sohne der bevorzugten die Rechte des Erstgebornen verleihen,
17 Er muß den Erstgeborenen, den Sohn der Zurückgesetzten, anerkennen und ihm von allem, was sich bei ihm findet, zwei Drittel geben. Denn dieser ist der Erstling seiner Kraft. Ihm gehört das Erstgeburtsrecht.
sondern er hat den wirklichen Erstgebornen, den Sohn der zurückgesetzten, als solchen anzuerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, doppelten Anteil gewährt; denn dieser ist der Erstling deiner Kraft, ihm gehört das Erstgeburtsrecht.
18 Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der nicht die Stimme des Vaters und der Mutter hört, wenn sie ihn zurechtweisen, und der ihnen nicht gehorcht,
Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter nicht hören will und ihnen auch, nachdem sie ihn gezüchtigt haben, nicht gehorcht,
19 so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und vor die Ältesten seiner Stadt führen, zum Tor seines Ortes!
so sollen ihn seine Eltern ergreifen, ihn vor die Vornehmsten seiner Stadt und zwar zum Thore seine Wohnorts hinausführen
20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: 'Dieser unser Sohn ist mißraten und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme; er ist ein Schlemmer und Säufer!'
und zu den Vornehmsten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist mißraten und widerspenstig, will auf unsere Mahnung nicht hören, ist ein Verschwender und Trunkenbold!
21 Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen! So tilge das Böse aus deiner Mitte! Ganz Israel soll es hören und sich fürchten!
So sollen ihn dann alle Leute aus seiner Stadt zu Tode steinigen, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, und ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.
22 Liegt auf jemand eine Schuld, ein todeswürdiges Verbrechen, und wird er hingerichtet und hängst du ihn an einen Baum,
Wenn einer, der ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, mit dem Tode bestraft wird, und man ihn an einen Baum aufgehängt hat,
23 so darf sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume bleiben; du mußt ihn begraben noch am gleichen Tage. Denn ein Gehängter ist ein Gottesfluch. Du darfst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt."
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du hast ihn noch am gleichen Tage zu begraben; denn ein Gehängter ist bei Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume verleiht.

< 5 Mose 21 >