< 5 Mose 20 >

1 "Ziehst du gegen deinen Feind zu Felde und siehst du Rosse und Wagen und Fußvolk, zahlreicher als du, dann sollst du dich nicht vor ihnen fürchten! Denn der Herr, dein Gott, ist mit dir, der dich aus dem Ägypterland geführt.
Wenn du in einen Krieg zeuchst wider deine Feinde und siehest Rosse und Wagen des Volks, das größer sei, denn du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführet hat, ist mir dir.
2 Zieht ihr in den Kampf, dann trete der Priester vor, rede zum Volk
Wenn ihr nun hinzukommt zum Streit, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden
3 und spreche zu ihnen: 'Höre, Israel! Ihr beginnt jetzt den Kampf mit euren Feinden. Nicht werde euer Herz weich! Fürchtet euch nicht! Erschrecket nicht vor ihnen!
und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu! Ihr gehet heute in den Streit wider eure Feinde. Euer Herz verzage nicht; fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht grauen vor ihnen;
4 Der Herr, euer Gott, zieht mit euch, streitet gegen eure Feinde für euch und gibt euch den Sieg.'
denn der HERR, euer Gott, gehet mit euch, daß er für euch streite mit euren Feinden, euch zu helfen.
5 Die Ordner aber sollen zum Volke sprechen: 'Wer hat ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht? Er trete ab und gehe heim, damit er nicht in der Schlacht falle und ein anderer es einweihe!
Aber die Amtleute sollen mit dem Volk reden und sagen: Welcher ein neu Haus gebauet hat und hat's noch nicht eingeweihet, der gehe hin und bleibe in seinem Hause, auf daß er nicht sterbe im Krieg, und ein anderer weihe es ein.
6 Wer hat einen Weinberg gepflanzt und ihn nicht genossen? Er trete ab und gehe heim, damit er nicht in der Schlacht falle und ein anderer ihn genieße!
Welcher einen Weinberg gepflanzet hat und hat ihn noch nicht gemein gemacht, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe, und ein anderer mache ihn gemein.
7 Wer hat sich ein Weib verlobt und noch nicht heimgeführt? Er trete ab und gehe heim, damit er nicht in der Schlacht falle und ein anderer sie heimführe!'
Welcher ein Weib ihm vertrauet hat und hat sie noch nicht heimgeholet, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe, und ein anderer hole sie heim.
8 Dann sollen die Ordner weiter zu dem Volke sprechen: 'Wer ist furchtsam und weichen Herzens? Er trete ab und gehe heim, damit er nicht seiner Brüder Herz verzagt mache wie das seine!'
Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volk reden und sprechen: Welcher sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und bleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brüder Herz feige mache, wie sein Herz ist.
9 Sind die Ordner mit ihrer Ansprache an das Volk fertig, dann soll man Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen!
Und wenn die Amtleute ausgeredet haben mit dem Volk, so sollen sie die Hauptleute vor das Volk an die Spitze stellen.
10 Gehst du an die Belagerung einer Stadt, dann biete ihr den Frieden!
Wenn du vor eine Stadt zeuchst, sie zu bestreiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten.
11 Und antwortet sie dir friedfertig und öffnet sie dir, dann soll dir alles Volk darin fronpflichtig und dienstbar werden!
Antwortet sie dir friedlich und tut dir auf, so soll all das Volk, das drinnen funden wird, dir zinsbar und untertan sein.
12 Ergibt sie sich aber nicht, sondern kämpft sie mit dir, dann belagere sie!
Will sie aber nicht friedlich mit dir handeln und will mit dir kriegen, so belagere sie.
13 Gibt sie der Herr, dein Gott, in deine Hand, dann töte alles an Männern darin mit der Schärfe des Schwertes!
Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles; was männlich drinnen ist, mit des Schwerts Schärfe schlagen;
14 Die Weiber aber, die Kinder, das Vieh und was sonst in der Stadt, all ihr Beutegut, darfst du plündern. So genieße deiner Feinde Beute, die dir der Herr, dein Gott, gibt!
ohne die Weiber, Kinder und Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du unter dich austeilen; und sollst essen von der Ausbeute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
15 Also sollst du mit all den Städten tun, die weit weg von dir sind und nicht zu den Städten dieser Völker gehören!
Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen und nicht hie von den Städten sind dieser Völker.
16 Doch in den Städten dieser Völker, die dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, sollst du keinen Hauch leben lassen!
Aber in den Städten dieser Völker, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was den Odem hat,
17 Du sollst sie bannen! Die Chittiter, Amoriter, Kanaaniter, Periziter, Chiwiter und Jebusiter, wie dir der Herr, dein Gott, befiehlt,
sondern sollst sie verbannen, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat,
18 damit sie euch nicht lehren, nach all ihren Greueln zu tun, die sie zu Ehren ihrer Götter tun! Ihr würdet gegen den Herrn, euren Gott, sündigen.
auf daß sie euch nicht lehren tun alle die Greuel, die sie ihren Göttern tun, und ihr euch versündiget an dem HERRN, eurem Gott.
19 Belagerst du eine Stadt lange Zeit und brennst du sie und willst du sie erobern, dann darfst du nicht ihre Bäume vernichten, indem du die Axt daran legst. Du darfst vielmehr davon essen. Sie selbst aber darfst du nicht fällen! Sind die Bäume des Feldes Menschen, daß sie von dir belagert werden mußten?
Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst du die Bäume nicht verderben, daß du mit Äxten dran fahrest; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten. Ist's doch Holz auf dem Felde und nicht Mensch, daß es vor dir ein Bollwerk sein möge.
20 Nur Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, darfst du roden und fällen, um Belagerungswerke zu bauen gegen die Stadt, die mit dir streitet, bis sie fällt."
Welches aber Bäume sind, die du weißt, daß man nicht davon isset, die sollst du verderben und ausrotten und Bollwerk draus bauen wider die Stadt, die mit dir krieget, bis daß du ihrer mächtig werdest.

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