< 3 Mose 22 >

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova.
Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen, daß sie sich absondern von dem, was die Söhne Israels heiligen, und den Namen Meiner Heiligkeit nicht entweihen in dem, was sie Mir heiligen: Ich bin Jehovah.
3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova.
Sage ihnen in euren Geschlechtern: Jeder Mann, der von all eurem Samen den Heiligtümern naht, welche die Söhne Israels Jehovah heiligen, und hat seine Unreinheit an sich, solche Seele soll von Meinem Angesichte ausgerottet werden: Ich bin Jehovah.
4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;
Jeder Mann, der vom Samen Aharons aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von dem Geheiligten essen, bis er rein ist, und wer irgend jemand berührt, der durch eine Seele verunreinigt ist, oder einen Mann, von dem der Samenerguß ausgeht,
5 oder wer irgend ein kriechendes Tier [W. ein Gewimmel] anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat:
Oder ein Mann, der irgendein Kriechtier berührt, an dem er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er unrein wird durch irgendwelche Verunreinigung;
6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
Die Seele, die solches berührt, soll unrein sein bis zum Abend, und soll nicht essen von dem Geheiligten, er habe denn zuvor sein Fleisch im Wasser gebadet.
7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.
Ist dann die Sonne untergegangen, so ist er rein und nachher darf er von dem Geheiligten essen; denn sein Brot ist es.
8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
Ein Aas oder Zerfleischtes soll er nicht essen, auf daß er nicht dadurch unrein werde; Ich bin Jehovah.
9 Und sie sollen meine Vorschriften [S. die Anm. zu Kap. 8,35] beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden [Eig. Sünde tragen] und dadurch sterben, weil sie es [Wahrsch. das Geheiligte, das Brot] entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt.
Halten sollen sie Meine Verordnungen, auf daß sie darob keine Sünde tragen und sterben, wenn sie es entweihen. Ich, Jehovah, heilige sie.
10 Und kein Fremder [S. 4. Mose 16,40] soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
Und kein Fremder soll Heiliges essen. Kein Beisaß und kein Lohnarbeiter des Priesters soll Heiliges essen.
11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen.
Erwirbt aber der Priester eine Seele durch Erwerbung mit seinem Silber, mag solche davon essen, und der in seinem Hause geboren ward, sie dürfen von seinem Brote essen.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer [auch Opfer im allgemeinen] der heiligen Dinge essen.
Und die Tochter eines Priesters, die eines fremden Mannes wird, darf von der Hebe des Geheiligten nicht essen.
13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder [W. keinen Samen] hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.
Und die Tochter eines Priesters, die Witwe wird oder verstoßen ist und keinen Samen hat, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf, wie in ihrer Jugend, vom Brote ihres Vaters essen; aber kein Fremder darf davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
Und so ein Mann aus Versehen Heiliges ißt, tue er das Fünftel davon dazu und gebe dem Priester das Heilige.
15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, [O. opfern]
Und sie sollen das Heilige der Söhne Israels, das sie Jehovah heben, nicht entweihen.
16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.
Auf daß sie nicht die Missetat der Schuld tragen, indem sie ihr Heiliges essen; denn Ich, Jehovah, bin es, Der sie heiligt.
17 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, -
Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israels und sage ihnen: Jeder Mann vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, irgendein Gelobtes und irgendein Freiwilliges, das sie Jehovah zum Brandopfer darbringen wollen;
19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
Daß ihr wohlgefällig seid, so sei es ein Männliches ohne Fehl vom Rind, von Schafen und von Ziegen.
20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
Keines, an dem ein Makel ist, sollt ihr darbringen; denn ihr würdet damit nicht wohlgefällig werden.
21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, [Eig. abzusondern, zu weihen] oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.
Und wenn ein Mann Jehovah ein Dankopfer, für ein besonders gelobtes, oder als sein freiwilliges darbringen will vom Rind oder vom Kleinvieh, so es ohne Fehl ist, ist es wohlgefällig; kein Makel sei daran.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
Ist es blind oder gebrochen oder verwundet, oder eiternd oder krätzig oder mit Flechten behaftet, solche sollt ihr Jehovah nicht darbringen. Und kein Feueropfer sollt ihr davon auf den Altar dem Jehovah geben.
23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.
Als freiwilliges Opfer magst du einen Ochsen oder ein Schaf, dem etwas zu lang oder zu kurz ist, darbringen, aber als gelobtes Opfer ist es nicht wohlgefällig.
24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.
Etwas Zerdrücktes aber, und Zerstoßenes und Zerrissenes und Geschnittenes sollt ihr nicht Jehovah darbringen; und sollt dergleichen nicht in eurem Lande tun.
25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.
Und von der Hand eines Sohnes des Auslandes sollt ihr dergleichen nicht darbringen als Brot eures Gottes; denn ihre Verderbnis ist an ihnen; ein Makel ist an ihnen: ihr könnt damit nicht wohlgefallen.
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
Ochse oder Schaf oder Ziege, so geboren wird, soll sieben Tage unter dessen Mutter sein, und vom achten Tage an und fürder ist es als Opfergabe wohlgefällig zu einem Feueropfer für Jehovah.
28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
Und Ochse oder Schaf, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht an einem Tage schlachten.
29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:
Und so ihr Jehovah ein Lobopfer opfert, sollt ihr es zu eurem Wohlgefallen opfern.
30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova.
Am selben Tage soll es gegessen werden und nichts davon bis zum Morgen übrigbleiben. Ich bin Jehovah.
31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova.
Und haltet Meine Gebote und tut sie. Ich bin Jehovah.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.
Und entweihet nicht den Namen Meiner Heiligkeit, auf daß Ich geheiligt werde inmitten der Söhne Israels. Ich bin Jehovah, Der euch heiligt,
33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.
Der euch aus Ägyptenland herausgebracht, euch Gott zu sein, Ich, Jehovah.

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