< 3 Mose 14 >

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der Herr sprach zu Moses also:
2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
"Dies ist das Gesetz über den für aussätzig Erklärten am Tage seiner Reinigung: Man bringe seinen Fall vor den Priester!
3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
Dann gehe der Priester vor das Lager! Beschaut es der Priester und ist der Aussatzschaden am Aussätzigen geheilt,
4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
dann gebiete der Priester, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende, reine Vögel und Zedernholz und Karmesinwolle und Ysop hole!
5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem [d. h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem] Wasser.
Dann gebiete der Priester, daß man den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser schlachte!
6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
Den anderen lebendigen Vogel soll er nehmen und das Zedernholz, die Karmesinwolle und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel ins Blut des über frischem Wasser abgeschlachteten Vogels.
7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; [O. ihn reinigen] und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Dann besprenge er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal und reinige ihn so! Den lebenden Vogel aber lasse er aufs freie Feld!
8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Dann wasche der sich zu Reinigende seine Kleider und schere sein ganzes Haar und bade sich, so wird er rein. Danach darf er ins Lager kommen, bleibe aber noch sieben Tage vor seinem Zelte!
9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
Am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, seinen Kopf und seinen Bart und seine Augenbrauen! All sein Haar soll er scheren! Dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib! So wird er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Am achten Tage soll er zwei fehlerlose Lämmer nehmen und ein noch nicht einjähriges, fehlerloses, weibliches Lamm sowie drei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer und eine Kanne Öl!
11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
Der Priester, der reinigt, stelle den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Sachen vor den Herrn an des Festgezeltes Tür!
12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;
Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer mit der Kanne Öl dar und weihe beides vor dem Herrn!
13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Und er schlachte an dem Orte, wo das Sünd- und Brandopfer geschlachtet wird, das Lamm an heiliger Stätte! Dem Priester gehöre das Schuldopfer wie das Sündopfer! Es ist hochheilig.
14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann nehme der Priester vom Blut des Schuldopfers! Der Priester streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!
15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine [W. des Priesters; so auch v 26] linke Hand;
Dann nehme der Priester aus der Kanne etwas Öl und gieße es in die priesterliche Linke!
16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl in seiner Linken und sprenge vor dem Herrn vom Öl mit seinem Finger siebenmal!
17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
Vom Öl, das auf seiner Hand noch übrigbleibt, soll der Priester dem zu Reinigenden etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand streichen und an die große Zehe seines rechten Fußes oben auf das Blut des Schuldopfers!
18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.
Was dann noch übrig ist von dem Öle auf der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt des zu Reinigenden tun! So schaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne!
19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
Dann richte der Priester das Sündopfer her und schaffe so Sühne dem zu Reinigenden wegen seiner Unreinheit! Danach soll er das Brandopfer schlachten!
20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
Dann bringe der Priester auf dem Altar das Brand- und das Speiseopfer dar! Schafft ihm so der Priester Sühne, dann wird er rein.
21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
Ist er aber arm und unvermöglich, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Darbringung und Sühneschaffung sowie ein Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, mit einer Kanne Öl für das Speiseopfer
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
Sowie zwei Turtel- oder ein Paar junge Tauben, wie er es eben vermag! Die eine sei Sündopfer, die andere Brandopfer!
23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.
Er bringe sie am achten Tage nach seiner Reinigung zum Priester an des Festgezeltes Tür vor den Herrn!
24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.
Der Priester nehme mit der Kanne Öl das Lamm des Schuldopfers! Dann bringe der Priester sie vor dem Herrn als Abgabe dar!
25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Dann schlachte man das Lamm des Schuldopfers! Der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!
26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;
Von dem Öle soll der Priester etwas in die priesterliche Linke gießen!
27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger etwas von dem Öl in seiner Linken vor den Herrn siebenmal!
28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
Dann tue der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an des zu Reinigenden rechtes Ohrläppchen und an den Daumen seiner Rechten und an die große Zehe seines rechten Fußes, wo sich das Blut des Schuldopfers befindet!
29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.
Was vom Öl auf des Priesters Hand noch übrig ist, soll er an des zu Reinigenden Kopf tun! So schaffe er ihm vor dem Herrn Sühne!
30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
Dann richte er von den Turteltauben oder jungen Tauben, die er sich leisten kann,
31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.
die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer samt dem Speiseopfer! So schaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn!
32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
Das ist die Weisung für den, der den Aussatzschaden hat und der bei seiner Reinigung unvermöglich ist."
33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Und der Herr redete mit Moses und Aaron also:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,
"Kommt ihr in das Kanaaniterland, das ich euch zu eigen gebe, und schlage ich mit dem Aussatzschaden ein Haus in eurem eigenen Lande,
35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
so komme der Hausbesitzer und melde es dem Priester mit den Worten: 'Wie ein Schaden dünkt es mir am Hause!'
36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
Da gebiete der Priester, das Haus zu räumen, bevor der Priester kommt, den Schaden zu besichtigen, damit nicht alles im Haus unrein werde! Dann soll der Priester kommen, das Haus zu besichtigen!
37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
Besichtigt er den Schaden und ist an den Hauswänden der Schaden in Gestalt von grünen oder roten Grübchen, die tiefer als die Wand zu liegen scheinen,
38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
dann gehe der Priester aus dem Haus an die Haustür und verschließe auf sieben Tage das Haus!
39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
Kommt der Priester am siebten Tag wieder und sieht er, daß der Schaden an den Hauswänden weiter um sich griff,
40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
dann gebiete der Priester, daß man die Steine, an denen der Schaden ist, ausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe!
41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Dann lasse er das Haus ringsum inwendig abkratzen, und draußen vor der Stadt schütte man den abgekratzten Lehm an einen unreinen Ort!
42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
Dann nehme man andere Steine und bringe sie an den Platz jener Steine! Dann soll man anderen Lehm nehmen und das Haus tünchen!
43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,
Kehrt der Schaden am Haus wieder, nachdem jene Steine weggenommen und das abgekratzte Haus getüncht,
44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.
dann komme der Priester, und sieht er, daß im Haus der Schaden weiter um sich griff, so ist ein fressender Aussatz am Haus. Es ist unrein.
45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Man schleife das Haus mit seinen Steinen und Balken und den gesamten Lehm des Hauses und bringe es hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort!
46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;
Wer das verschlossene Haus betreten hat, gelte bis zum Abend für unrein!
47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.
Wer im Haus geschlafen hat, der soll seine Kleider waschen! Wer im Haus gegessen hat, der soll seine Kleider waschen!
48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
Kommt der Priester und besichtigt es und hat der Schaden im Haus nicht um sich gegriffen nach dem Tünchen des Hauses, dann erkläre der Priester das Haus für rein! Der Schaden ist geheilt.
49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
Zwei Vögel nehme er zur Entsündigung des Hauses und Zedernholz und Karmesinwolle mit Ysop!
50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
Dann schlachte er den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser
51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
und nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinwolle und den lebenden Vogel, tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das frische Wasser und besprenge siebenmal das Haus!
52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;
So entsündigt er das Haus mit Vogelblut und frischem Wasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und der Karmesinwolle!
53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.
Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt ins freie Feld entkommen! So schaffe er dem Hause Sühne! Dann ist es rein.
54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,
Das ist die Weisung für die verschiedenen Arten des Aussatzschadens und der Krätze,
55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
des Aussatzes an Tüchern und Häusern,
56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
der Hautmale, des Schorfes und der Flecken,
57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.
um danach zwischen Rein oder Unrein zu entscheiden. Dies ist das Gesetz über den Aussatz."

< 3 Mose 14 >